Hallo!
Stellt Euch bitte folgenden (fiktiven) Sachverhalt vor: Herr A hat eine Wohnung, die Bestandteil einer Wohnungseigentumsanlage ist, im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben. Zuschlag war Januar 2009. Die Wohnung ist seit Jahren fremdvermietet und wurde seit längerer Zeit, spätestens seit dem 01.01.2008, zwangsverwaltet. Durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts wurde die Zwangsverwaltung mit Wirkung ab Februar 2009 aufgehoben. Einige Monate später hat der Hausverwalter (nicht der Zwangsverwalter) die Wohngeldabrechnung für 2008 erstellt, wonach Herr A mehrere hundert Euro nachzahlen soll. Teils handelt es sich dabei um umlagefähige Nebenkosten, die auf den Mieter abgewälzt werden könnten und teils handelt es sich um sonstige, nicht umlagefähige Kosten. Nun meine Fragen:
1.) Wer ist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung 2008 gegenüber dem Mieter zuständig? Herr A oder der Zwangsverwalter?
2.) Wer muss die Nebenkostennachzahlung an den Hausverwalter leisten? Herr A, der Zwangsverwalter, der Voreigentümer oder die Eigentümergemeinschaft?
Für eine klärende Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß,
Dietmar