Nebenkostennachzahlung nach Zwangsversteigerung

Hallo!

Stellt Euch bitte folgenden (fiktiven) Sachverhalt vor: Herr A hat eine Wohnung, die Bestandteil einer Wohnungseigentumsanlage ist, im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben. Zuschlag war Januar 2009. Die Wohnung ist seit Jahren fremdvermietet und wurde seit längerer Zeit, spätestens seit dem 01.01.2008, zwangsverwaltet. Durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts wurde die Zwangsverwaltung mit Wirkung ab Februar 2009 aufgehoben. Einige Monate später hat der Hausverwalter (nicht der Zwangsverwalter) die Wohngeldabrechnung für 2008 erstellt, wonach Herr A mehrere hundert Euro nachzahlen soll. Teils handelt es sich dabei um umlagefähige Nebenkosten, die auf den Mieter abgewälzt werden könnten und teils handelt es sich um sonstige, nicht umlagefähige Kosten. Nun meine Fragen:

1.) Wer ist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung 2008 gegenüber dem Mieter zuständig? Herr A oder der Zwangsverwalter?
2.) Wer muss die Nebenkostennachzahlung an den Hausverwalter leisten? Herr A, der Zwangsverwalter, der Voreigentümer oder die Eigentümergemeinschaft?

Für eine klärende Antwort wäre ich sehr dankbar.

Gruß,

Dietmar

Hallo, das Thema hatten wir doch kürzlich bereits behandelt.
A zahlt erst für die Zeit ab dem 15.Tag nach dem Zwangsverstei-
gerungstermin (§ 47 ZVG). Für 2008 ist also der Zwangsverwalter
zuständig. Wenn dieser aber keine Mittel aus der Zwangsverwaltung
hat, bleibt m.E. die WEG auf der Forderung sitzen. Gruß

Der Ersteher in einer ZV haftet für die über das Hausgeld hinausgehende Abrechnungsspitzen.

http://www.breiholdt.de/expertenecke_doc2.pdf
s.S.30

hier noch ein BGH-Urteil zum Thema:
http://lexetius.com/1999,1077
und hier insbesondere Nr.32

Gruß n.

Ja, nach dem BGH - Urteil aus 1999 scheint der Ersteher tatsächlich für Abrechnungsspitzen zu haften. Vielen Dank für die Auskunft!