Wie muß ein Vermieter reagieren wenn der Mieter die Nebenkostennachzahlung nur zum Teil beglichen hat und der rest seit wochen noch offen ist? Verzugszinsen berechnen? wenn ja wie und in welcher höhe?
Danke im voraus für die hilfe
Wie muß ein Vermieter reagieren wenn der Mieter die Nebenkostennachzahlung nur zum Teil beglichen hat und der rest seit wochen noch offen ist? Verzugszinsen berechnen? wenn ja wie und in welcher höhe?
Danke im voraus für die hilfe
Hallo,
ja, der Vermieter sollte schon reagieren, insbesondere, wenn die Abrechnung richtig war. Den Mieter schriftlich mahnen und anfragen, warum nur ein Teil der Nachzahlung bezahlt wurde, Frist setzen, bei Verstreichen gerichtliches Mahnverfahren betreiben.
Duchschnittlich betragen Mahnkosten zwischen 1 EUR und 5 EUR. Verzugszinsen ab dem Tag, der der Fälligkeit folgt, bis 5 v. H. über dem jeweilige Basiszins der EZB -ohne Nachweis, denn wenn der Vermieter nachweist höhere Zinsen bezahlen zu müssen, können auch die höheren Zinsen angesetzt werden
Ergänzung:
Verzugszinsen in gesetzlicher (Mindest)Höhe sind auch ohne vertragl. Vereinbarung vom „Schuldner in Verzug“ zu zahlen - ebenso tatsächlich dem Gläubiger notwendig gemachte Auslagen/Kosten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
Rein rechtlich bedarf es auch keiner Mahnung
Rudi
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