Nebenkostennachzahlung nicht erfolgt

Wie muß ein Vermieter reagieren wenn der Mieter die Nebenkostennachzahlung nur zum Teil beglichen hat und der rest seit wochen noch offen ist? Verzugszinsen berechnen? wenn ja wie und in welcher höhe?

Danke im voraus für die hilfe

Hallo,
ja, der Vermieter sollte schon reagieren, insbesondere, wenn die Abrechnung richtig war. Den Mieter schriftlich mahnen und anfragen, warum nur ein Teil der Nachzahlung bezahlt wurde, Frist setzen, bei Verstreichen gerichtliches Mahnverfahren betreiben.
Duchschnittlich betragen Mahnkosten zwischen 1 EUR und 5 EUR. Verzugszinsen ab dem Tag, der der Fälligkeit folgt, bis 5 v. H. über dem jeweilige Basiszins der EZB -ohne Nachweis, denn wenn der Vermieter nachweist höhere Zinsen bezahlen zu müssen, können auch die höheren Zinsen angesetzt werden

Ergänzung:
Verzugszinsen in gesetzlicher (Mindest)Höhe sind auch ohne vertragl. Vereinbarung vom „Schuldner in Verzug“ zu zahlen - ebenso tatsächlich dem Gläubiger notwendig gemachte Auslagen/Kosten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html

Rein rechtlich bedarf es auch keiner Mahnung

  • wenn in der (Nebenkostenab)rechnung ein Zahlungstermin genannt wurde > § 286 (2)
  • wenn 30 Tage seit Rechnungszugang+Fälligkeit verstrichen sind > § 286 (3)
    Der Gläubiger könnte sofort das gerichtl. Mahnverfahren oder Zahlungsklage einleiten.
    Allerdings tritt Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung nur bei ordnungsgemäßer Abrechnung ein; dazu muss die Abrechnung bestimmte Mindestinhalte umfassen.
    http://www.vermieter-ratgeber.de/index.php?id=274
    Deswegen empfiehlt sich denn DOCH eine Mahnung, um dem Mieter Gelegenheit zu geben evtl. Einwendungen vorzubringen.

Rudi

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