Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und vielleicht kann mir Jemand dabei helfen. Ich bin 2009 in die Wohnung meiner EX gemeinsam mit Ihr eingezogen. Sie hat dort vorher mit einer Freundin gewohnt. Sie hatte vorher ein geteiltes Mietverhältnis somit mit Ihr. Dann bin ich eingezogen und habe einen Brief unterschrieben, dass ich nun mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis eintrete, anstelle der Freundin meiner Ex. Dann die böse Überraschung, die Damen haben 2008 eine Nebenkostennachzahlung von satten 1400€ bekommen. Und die Forderung ging dann natürlich an mich und meine Ex, 1. Frage ist das Rechtens, ich war bei der Unterschrift auf dem Wisch nicht über offene Zahlungen informiert. Dann hat meine Ex, Mitglied im Mieterschutzverein, ich jedoch nicht, Einspruch eingelegt für uns Beide. 6Monate später kommt nun eine Klage von meinem Vermieter ins Haus, inder ich , angeklagt werde, über eine Nebenkostennachzahlung, mit der ich nichts zutun hatte. Ich bitte um Hilfe. Danke Tim
Hallo Tim
Du bist , so wie Du es schreibst, ab 2009 in den Mietvertrag, vertraglich eingestiegen. Und erst ab da bist Du zur Zahlung fuer Nebenkosten zustaendig.
Wer auch immer vorher , bzw fuer die Nebenkosten 2008 im vertrag zustaendig war, soll nun nicht Deine Sache sein.
In so einer Klage kannst Du Dich selbst vertretn, oder einen Anwalt einschalten. Die Rechtskosten traegt der Verlierer, und auch Deine Anwaltskosten.
Sollte also nichs davon in Deinem Vertrag stehen, das Du die Nebenkosten aus 2008 mit uebernimmst, liegt die Sache doch klar auf der Hand. Der Vermieter muss sich an die andere Person wenden, und ich nehme an , das Verfahren wird eingestellt.
Du solltest Dich halt nur entscheiden, wie Du vor Gericht erscheinst. Mit oder ohne Anwalt und Deinem Mietvertrag ab 2009.
Lg
Marion
Hi,
also so wie Du es beschreibst solltest Du dir zu aller erst einen Anwalt nehmen und ganz wichtig sofort, da es Wiederrufsfristen gibt!
- Bist Du im Normalfall erst ab Einzug in die gemeinsame Wohnung für die Nebenkostenabrechnung greifbar. Ich weiß nicht was Du da unterschrieben hast, aber der Anwalt wird auch das prüfen und gegebenfalls weitere Schritte gegen die Vormieterin einleiten.
Gruß
MMLS
Hallo Tim
Mit deiner Unterschrift stehst Du voll in der Regress-
pflicht.
Du hättest dir den Mietvertrag,die Mieteinzahlungen
sowie die Betriebskostenzahlungen zeigen lassen müssen!
Hallo Tim
Mit deiner Unterschrift stehst Du voll in der Regress-
pflicht.
Du hättest dir den Mietvertrag,die Mieteinzahlungen
sowie die Betriebskostenzahlungen zeigen lassen müssen!
Bist du dabei sicher? Ich habe einen neuen Mietvertrag unterschrieben und wieso sollte ich Altlasten aus anderen Mietverträgen bezahlen. Mir bleibt wohl wirklich nichts anderes übrig als zum Anwalt zu gehen…
Hallo Tim,
du solltest in deinem Fall auch die Hilfe des Mieterschutzbundes in Anspruch nehmen, deine Rechtsschutzversicherung bemühen oder, wenn du Harz IV-Empfänger bist, Prozesskostenhilfe beantragen, da Klage gegen dich erhoben wurde.
Deine unterschriebene Erklärung kann eigentlich nur meinen, dass du für zukünftige aber nicht für bis dahin entstandene Verbindlichkeiten eintrittst. Das kommt aber auf die Formulierung an.
Gruß Knarf
Hallo Tim,
die Nebenkostenkosten i.H. 1400€ ist sehr hoch. Würde ich als Erstes prüfen und die Ursachen ermitteln.
Dein unterschriebene Brief aus 2009 hat ein Datum. Ab diesem Datum bist Du Mitbewohner in dieser Wohnung.
MfG
Hallo Tim,
ich kann Dir hier leider nur wenige Tipps geben.
Das müsste man anhand der Unterlagen (Vertrag-Brief, Mietvertrag, Einspruch, „Angklageschrift“ usw.) prüfen.
Hast Du in dem Brief auch alle Verpflichtungen rückwirkend oder ab Datum der Unterschrift übernommen?
Du hast da warscheinlich schon etwas sehr „blauäugig“ verfahren…
Evtl. könntest Du Deine Ex verklagen, aber auch das sollte vorher ein Rechsanwalt nach Akteneinsicht prüfen
Gruß
David
Hallo Tim,
es wäre interessant zu erfahren ob Deine Ex auch eine Klage erhalten hat…
Meiner Meinung nach hast du durch die Übernahme „aller Rechte & Pflichten“ schlechte Karten…aber der Sachverhalt ist recht komplex, wenn ihr beide im Mietvertrag steht ist die Haftung m. E. nach gesamtschuldnerisch, aber Du solltest Dir hier besser rechtlichen Beistand suchen, da das mein Wissen übersteigt…sorry
Hallo TimA,
leider kann ich dir in dieser speziellen Problematik nicht weiterhelfen. Spontan würde ich sagen, dass du mit zurückliegenden Nachforderungen nichts zu tun hast, da du erst später in die Wohnung gezogen bist.
Manchmal dauert es ja sehr lange, bis Abrechnungen gemacht werden, daher sind m. E. die Forderungen an die damaligen Mieterinnen zu richten.
Gruß Alwin Laumanns
Hallo zusammen, zuerst danke für die vielen Antworten. Ich habe nicht rausgefunden wie ich eine Nachricht für alle schreiben kann von daher auf diesem Weg.
Ich war heute bei der Rechtsberatung von meiner Universität und habe nun folgendes vor. Ich habe ein Schriftstück aufgesetzt was ich ans Amtsgericht schicke:
Ich möchte mich gegen die Klage verteidigen, und beantrage, dass die Klage abgelehnt wird.
Begründung: Aus den Unterlagen die gegen mich vorgebracht wurden, können Sie entnehmen,
dass ich erst seit dem 01.07.2009 Mieter der besagten Wohnung bin, und dass die Forderungen der Betriebskostenabrechnung aus 2008 stammen, genauer vom 01.01.2008 – 31.12.2008 ,
Und ich in diesem Zeitraum in keinem denkbaren Verhältnis zu der Wohnung stand.
Sie können dem Schriftstück des Klägers über die Betriebskostenabrechnung entnehmen, dass es am 28.07.2009 an Frau EX und Frau Y adressiert wurde. Des weiteren hatte ich bei meinem Einzug am 01.07.2009 keine Kenntnisse über offene Nachzahlungen die gegen mich gelten gemacht werden könnten.
Der Rechtsberater konnte aus meinen Unterlagen keine Haftung für mich entnehmen, über offene Betreibskosten aus dem Vorjahr.
Mal sehen wie das weitergeht…
Danke nochmal an alle!
wie immer gilt wohl : „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“
Hallo Tim,
es ist hier eindeutig so, dass die Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2008 nur Ihre Ex und deren damalig Freundin angeht NICHT Sie. Da Sie zum Zeitpunkt der Forderung nicht im Mietverhältniss gestanden haben. Die Nachzahlung müsste der Vermieter nur an Ihre Ex und der Freundin senden.
Übrigens schreiben wir mitlerweile das Jahr 2010, sollte die „angebliche“ Nachzahlung bzw. Nebenkostenabrechung 12 Monate zurück liegen (Bsp. 2008 Forderung die 2010 erst zuging) ist diese sowieso nichtens.
Lassen Sie sich nicht verrück machen, Sie selbst stehen nur in der Forderung ab 2009 Ihrem Einzug. Sofern Sie einen Rechtschutz haben sollten, schalten sie einen Anwalt ein und bauftragen Sie diesen mit der Klärung.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und das Sie zu Ihrem Recht kommen.
Gruss
Anja
Hallo Tim, da hast Du ja einen Scheiß. Helfen kann so direkt wohl auch nicht. Erstmal.Du hast einen dicken Fehler dabei. Bevor ich in eine Wohnung ziehe, wird diese natürlich übergeben. Dies beinhaltet eine Sichtprüfung sowie die Übergabe der Schlüssel und der Zählerstände von Strom, Warm- und Kaltwasser sowie der Heizung. Hast Du denn auch Strom umgemeldet? Sonst kommt die nächste Überraschung. Du solltest vor Ort einen Rat vom Experten holen, der sich Deinen sogenannten Vertrag auf Täuschung prüfen lassen sollte und damit überhaupt rechtens ist. Schnellstmöglich die Zählerstände prüfen. Auf alle Fälle ist es auch wichtig, den Kontakt mit dem Vermieter oder Verwaltung zu suchen und nicht denken, mit einen Einspruch ist alles abgetan.
Viel Erfolg!