Nebenkostennachzahlung ohne Zählerstände

Ich habe eine kleine Frage die mich schon lange beschäftigt:

Mal angenommen ein Mietverhältnis in einem 5 Parteienhaus endet Ordnungsgemäß mit fristgerechter Kündigung zum 31.05.06. Nebenkosten werden im Voraus monatlich bezahlt. Der aufmerksame Mieter notiert sich zum Auszug seine Zählerstände für Warmwasser, Kaltwasser und digitalem Wärmemengenzähler. Weiterhin gehen wir mal davon aus das bei der Wohnungsabnahme vom Vermieter vergessen wurde die Zählerstände ins Abnahmeprotokoll einzutragen obwohl ein leerfeld dafür vorgesehen ist.
Dann bekommt der ehemalige Mieter mitte Mai 2007 eine Nebenkostennachzahlung datiert aber auf den 30.04.07. In dieser Rechnung stehen dann aber Zählerstände die nicht mit den vom Mieter notierten Zählerständen übereinstimmen. Nachdem der ehemaltige Vermieter dann darauf aufmerksam gemacht wird, ändert er die Rechnung zwar ab, aber immernoch nicht die richtigen Zählerstände.

Nun meine 1. Frage: Zählt hier schon die verjährung da abrechnungszeitraum ja normalerweise zum 31.05.06 endete und die Rechnung erst mitte Mai 2007 einging? Oder geht auch in diesem Fall der Abrechnungszeitraum bis 31.12.06 und alles war noch rechtzeitig?

2.: Nehmen wir mal an das der ehemalige Mieter ein von Grund auf ehrlicher Mensch ist und auch bereit ist für seinen Verbrauch zu zahlen. Was würdet ihr ihm denn raten was er seinem Ex Vermieter gütlicher weise vorschlagen soll bevor es zu einem teueren Streit kommt?

Vielen Dank schonmal im voraus für die Antworten!

gruß

Hallo

Ich habe eine kleine Frage die mich schon lange beschäftigt:

Mal angenommen ein Mietverhältnis in einem 5 Parteienhaus
endet Ordnungsgemäß mit fristgerechter Kündigung zum 31.05.06.
Nebenkosten werden im Voraus monatlich bezahlt. Der
aufmerksame Mieter notiert sich zum Auszug seine Zählerstände
für Warmwasser, Kaltwasser und digitalem Wärmemengenzähler.
Weiterhin gehen wir mal davon aus das bei der Wohnungsabnahme
vom Vermieter vergessen wurde die Zählerstände ins
Abnahmeprotokoll einzutragen obwohl ein leerfeld dafür
vorgesehen ist.
Dann bekommt der ehemalige Mieter mitte Mai 2007 eine
Nebenkostennachzahlung datiert aber auf den 30.04.07. In
dieser Rechnung stehen dann aber Zählerstände die nicht mit
den vom Mieter notierten Zählerständen übereinstimmen. Nachdem
der ehemaltige Vermieter dann darauf aufmerksam gemacht wird,
ändert er die Rechnung zwar ab, aber immernoch nicht die
richtigen Zählerstände.

Nun meine 1. Frage: Zählt hier schon die verjährung da
abrechnungszeitraum ja normalerweise zum 31.05.06 endete und
die Rechnung erst mitte Mai 2007 einging? Oder geht auch in
diesem Fall der Abrechnungszeitraum bis 31.12.06 und alles war
noch rechtzeitig?

das wird Günter wahrscheinlich beantworten können:wink: oder mal im Archiv nachsehen, da gibts bestimmt was dazu

2.: Nehmen wir mal an das der ehemalige Mieter ein von Grund
auf ehrlicher Mensch ist und auch bereit ist für seinen
Verbrauch zu zahlen. Was würdet ihr ihm denn raten was er
seinem Ex Vermieter gütlicher weise vorschlagen soll bevor es
zu einem teueren Streit kommt?

Der Vermieter möge eine korrekte Abrechnung erstellen, aufgrund der Ablesewerte. Gehts denn um Nachzahlung oder Erstattung??

Vielen Dank schonmal im voraus für die Antworten!

gruß

LG
Mikesch

Der Vermieter möge eine korrekte Abrechnung erstellen,
aufgrund der Ablesewerte. Gehts denn um Nachzahlung oder
Erstattung??

Vielen Dank schonmal im voraus für die Antworten!

gruß

LG
Mikesch

Es geht um eine nicht unerhebliche nachzahlung. Im Archiv ist leider nichts genaues zu finden ob bei diesem fall der Abrechnungszeitraum 31.05 (zum Auszug) oder 31.12 wie im Vorjahr.

Der Vermieter erkennt die Ablesewerte die von mieter gemacht wurden nicht an. Die Frage wäre nun noch, muss der Vermieter denn die Ablesewerte nicht im Abnahmeprotokoll belegen mit der Unterschrift des Mieters dann Qutiert? Der Vermieter hat jetzt ja keinen Beleg für den Verbrauch.

Hi

Vielleicht sollte man mal den jetzigen Mieter befragen, bei dem müssen ja irgendwelche Anfangszahlen vorhanden sein, ganz schönes kuddelmuddel…
Was hat er denn für Zahlen bei der Abrechnungsfirma angegeben??

Der Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…für den Verbrauch.

Vielleicht sollte man mal den jetzigen Mieter befragen, bei
dem müssen ja irgendwelche Anfangszahlen vorhanden sein, ganz
schönes kuddelmuddel…
Was hat er denn für Zahlen bei der Abrechnungsfirma
angegeben??

Der Mikesch

Die „Abrechnungsfirma“ schickt einen der zum Ablesen kommt und auch die Abrechnung erstellt. (i s t a). Den jetztigen Mieter zu befragen ist eine gute idde aber wir sollten davon ausgehen das dies nicht möglich ist, wegen der entfernung zum Beispiel und das er den Nachmieter auch Namentlich nicht kennt.

gruß