Nebenkostennachzahlung trotz erheblichen Mängels?

Angenommen, dass bei der Wohnungsübergabe ein erheblicher Mängel an einem Fenster festgestellt wurde, weil es sich nicht schliessen lässt, zwischen Fenster und Rahmen also ein Spalt von 2 bis 3 CM ensteht.
Dieses trotz mehrfacher mündlicher Anmahnung vom M und des Versprechens des VM sich dessen anzunehmen den ganzen Winter über das Fenster in seinem Zustand verblieben ist. Nun kommt die Nebenkostenabrechnung und der M soll fast 500€ nachbezahlen, der größte Teil ist durch Heizkosten enstanden. Das besagte Fenster ist aber noch immer in seinem defekten Zustand! Muss der M die Nebenkosten nachzahlen???

Vielen Dank im Voraus! Dani

Die Undichtigkeit des Fensters stellt einen Mangel dar, der den Mieter berechtigt, einen Abzug von der Heizkostenabrechnung vorzunehmen. Um den Abschlag korrekt vornehmen zu können, sollte sich der Mieter fachkundigen Rat holen.

Hallo Daniela,

eigentlich sind das zweierlei Dinge. Wenn das Fenster undicht war und bemängelt wurde, dann ist dies vermutlich ein Grund zur Mietminderung.
Die Nebenkostenabrechnung betrifft aber nun erstmal nur die Kosten, die der Vermieter vorgeleistet hat und nun vom Mieter zurückhaben will.

Die Mietminderung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dabei sollte man aber aufpassen, dass man nicht übertreibt.

Gruß!

Horst

Da würde mich aber mal interessieren woher dieses Wissen stammt.

vnA

Neben der Mietminderung sollte auch Schadenersatz geprüft werden. Wenn keine schriftliche Mängelmeldung erfolgte könnte dies auch gegen den Mieter verwendet werden.

Es gibt für ein paar € auch eine Rolle http://www.baumarkt.de/lexikon/Fensterdichtband.htm . Der Mieter hat schließlich auch eine Schadensminderungspflicht.

vnA

Dieses trotz mehrfacher mündlicher Anmahnung vom M und des

Mängelanzeigen sollten immer schriftlich erfolgen und dann Nachfristen gesetz werden, mit Hinweis, dass man selbst Reparatur beauftragt und mit der Miete verrechnet, wenn der VM nicht reagiert.

Sonst kann man sein Minderungsrecht evtl. auch verlieren.

Der Schaden war ja schon bei Einzug. Da sollte man sowas immer im Übergabeprotokoll festhalten.

Mietminderungen sollte man nie ohne fachlichen Rat machen.

Zustand! Muss der M die Nebenkosten nachzahlen???

Ja. Eventuell könnten sich Erstattungansprüche von überhöhten Heizkosten ergeben, aber dazu sollte man sich fachlichen Rat suchen, oder sich mit dem Vermieter einigen.

TM

In der Tat kann der Mieter, wenn er die Miete mindert, den Prozentsatz der Minderung auch auf die Nebenkosten anwenden. Angenommen, die Miete wird wegen andauernder Zugluft und Kälte im besagten Raum um 5% gemindert - dann können auch die Nebenkosten um jene 5% gemindert werden, also bei 500€ Nachzahlung um 25€.

Allerdings ist es so, dass Rückwirkend eine Mietminderung nur schwer durchzusetzen ist, zumal, wenn es keine schriftlichn Nachweise gibt, dass dem Vermieter der Schaden angezeigt wurde, nach einiger Zeit erneut die Beseitigung angemahnt wurde, dann eine Frissetzung zur Beseitigung mit Androhung der Mietminderung stattgefunden hat oder man die Miete wenigstens vorbehaltlich der Mietminderung gezahlt hat.

Käme es zu einem Verfahren, wäre es tatsächlich so, dass dem Mieter zugemutet werden kann, eigene Versuche zur Abdichtung zu machen, sprich Dichtungswolle oder Dichtungsband anbringen, etc.

Hat der Mieter das Unterlassen, kann er hinterher nicht behaupten, der kalte Zug habe ihn immens gestört. Es könnte zwar sein, dass er dann dennoch einige % Mietminderung durchsezuen kann, aber das hängt vom Richter ab und davon, wie der Mieter das Abdichten des Fensters ansonsten verfolgt hat und wie stark er hinterher war, dass der Vermieter es macht.

Weiterhin wäre, wenn der Mieter meint, die Nebenkostenabrechnung sei zu einem Teil auf das undichte Fenster zurückzuführen, zu beweisen, dass dem so ist. Dabei könnte man zum einen prüfen, wie die Nebenkosten sich bei anderen Mietern im gleichen Objekt entwickelt haben, ob also der strenge Winter, erhöhte Gaspreise, etc. nicht dafür gesorgt haben, dass bei allen Parteien im Haus mehr verbraucht wurde, zum anderen müsste der Mieter beweisen, wieviel mehr er durch die Undichtigkeit verbraucht hat (das ist schwer) unter Berücksichtigung - wir erinnern uns - dass er ja mit einfachen Mitteln unabhängig vom Vermieter hätte dafür sorgen können, dass es weniger zieht.

Streitwert: gering
Rechtanwaltkosten: 500€
Prozesskosten: 1200€
Stressfaktor durch Streit mit Vermieter: hoch
Prognose: völlig offen
Tip: Nebenkosten zahlen, Vermieter Brief schreiben mit Frissetzung, bis wann das Fenster dicht sein soll (14 Tage), auf hohe Nebenkosten verweisen, anfragen, ob man sich auf 50€ Erlass an Nebenkosten einigen kann.

Viele Grüße,

Nina