In der Tat kann der Mieter, wenn er die Miete mindert, den Prozentsatz der Minderung auch auf die Nebenkosten anwenden. Angenommen, die Miete wird wegen andauernder Zugluft und Kälte im besagten Raum um 5% gemindert - dann können auch die Nebenkosten um jene 5% gemindert werden, also bei 500€ Nachzahlung um 25€.
Allerdings ist es so, dass Rückwirkend eine Mietminderung nur schwer durchzusetzen ist, zumal, wenn es keine schriftlichn Nachweise gibt, dass dem Vermieter der Schaden angezeigt wurde, nach einiger Zeit erneut die Beseitigung angemahnt wurde, dann eine Frissetzung zur Beseitigung mit Androhung der Mietminderung stattgefunden hat oder man die Miete wenigstens vorbehaltlich der Mietminderung gezahlt hat.
Käme es zu einem Verfahren, wäre es tatsächlich so, dass dem Mieter zugemutet werden kann, eigene Versuche zur Abdichtung zu machen, sprich Dichtungswolle oder Dichtungsband anbringen, etc.
Hat der Mieter das Unterlassen, kann er hinterher nicht behaupten, der kalte Zug habe ihn immens gestört. Es könnte zwar sein, dass er dann dennoch einige % Mietminderung durchsezuen kann, aber das hängt vom Richter ab und davon, wie der Mieter das Abdichten des Fensters ansonsten verfolgt hat und wie stark er hinterher war, dass der Vermieter es macht.
Weiterhin wäre, wenn der Mieter meint, die Nebenkostenabrechnung sei zu einem Teil auf das undichte Fenster zurückzuführen, zu beweisen, dass dem so ist. Dabei könnte man zum einen prüfen, wie die Nebenkosten sich bei anderen Mietern im gleichen Objekt entwickelt haben, ob also der strenge Winter, erhöhte Gaspreise, etc. nicht dafür gesorgt haben, dass bei allen Parteien im Haus mehr verbraucht wurde, zum anderen müsste der Mieter beweisen, wieviel mehr er durch die Undichtigkeit verbraucht hat (das ist schwer) unter Berücksichtigung - wir erinnern uns - dass er ja mit einfachen Mitteln unabhängig vom Vermieter hätte dafür sorgen können, dass es weniger zieht.
Streitwert: gering
Rechtanwaltkosten: 500€
Prozesskosten: 1200€
Stressfaktor durch Streit mit Vermieter: hoch
Prognose: völlig offen
Tip: Nebenkosten zahlen, Vermieter Brief schreiben mit Frissetzung, bis wann das Fenster dicht sein soll (14 Tage), auf hohe Nebenkosten verweisen, anfragen, ob man sich auf 50€ Erlass an Nebenkosten einigen kann.
Viele Grüße,
Nina