Hallo zusammen,
ich habe folgende Gemengelage (vereinfacht dargestellt und trotzdem noch ziemlich kompliziert):
3er-WG aus Person A, B, C
Es geht um eine Nebenkostennachzahlung für den Abrechnungszeitraum 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 über ca. 800 Euro.
Mietvertrag wird von allen gemeinsam und gleichberechtigt
unterschrieben, Wechsel von einzelnen Mietern werden über
Vertragsergänzungen festgehalten.
Person A hat über den gesamten Abrechnungszeitraum in der Wohnung gewohnt.
Person B wurde am 1.3. 2015 duch Person D ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt
wurde ein neuer gemeinsamer Mietvertrag für Persona A, C und D
aufgesetzt
Person C wurde am 1.5. 2015 durch Person E ersetzt, was durch eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag festgehalten wurde.
Ablesungen oder dergleichen fand bei keinem Mieterwechsel statt.
Nun weigert sich Person B ihren Anteil der Nebenkostennachzahlung zu
zahlen, unter anderem weil die Vermieter immer noch die Kaution von
Person B einbehalten. Der Vermieter verlangt nun den Gesamtbetrag der
Nebenkostennachzahlung von den jetzigen Vertragspartnern, nämlich Person
A, D und E.
Die Vertragspartner sind natürlich gesamtschuldnerisch haftbar, jedoch
standen Person D und E niemals mit Person B in einem gemeinsamen
Vertragsverhältnis. Sind Person D und E tatsächlich mithaftbar für dei
gesamte Summe? Können die Vermieter die Zahlung des Anteils von Person B
überhaupt fordern, wenn sie noch die Kaution haben und das mit dieser
verrechnen könnten.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe