Nebenkostennachzahlung: Widerspruch ignoriert von Hausverwaltung

Hallo,

eine Aufforderung zur Nebenkostennachzahlung erfolgte vor über einem Jahr, es wurde vom Mieter fristgerecht Widerspruch eingelegt, dieser hört daraufhin nichts mehr von der Hausverwaltung. 
Erst nach einem Jahr kommt eine erneute Aufforderung zur Nachzahlung, mit keinem Wort wird der Widerspruch erwähnt.

Ist so etwas rechtens? Wie könnte man dagegen vorgehen?

Danke im Voraus und einen schönen Tag!

Servus,

Ist so etwas rechtens? Wie könnte man dagegen vorgehen?

wenn die „erneute Aufforderung zur Nachzahlung“ eine im Sinn des Widerspruchs korrigierte Abrechnung ist: Warum sollte man dagegen vorgehen?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

der Widerspruch enthielt mit Sicherheit diverse Begründungen und Beweise, weshalb die Nachzahlung nicht rechtens sein kann. Darauf muss doch eingegangen werden!?

Servus,

ist die Abrechnung geändert oder nicht?

In welchen Punkten ist sie geändert, die im Widerspruch angesprochen waren? In welchen Punkten ist sie nicht geändert, die im Widerspruch angesprochen waren?

Ohne Darstellung des Sachverhalts kann man da nix beurteilen.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Ja, eingegangen in dem Sinne dass die Antwort wäre :

a) wir halten die Abrechnung für korrekt
b) wir haben die Abrechnung neu berechnet . Die Nachforderung/ das Guthaben beträgt …

Man muss nicht Punkt für Punkt widerlegen und dem Mieter erklären, warum so und nicht so gerechnet wird.
Gute Verwalter/Vermieter machen das aber trotzdem.

Mieter müsste andernfalls klagen. Dann prüft das Gericht die Abrechnung auf mögliche Fehler. Vorher könnte man auch mal zur Verbraucherberatung oder zum Mieterverein gehen. Auch nicht ganz kostenfrei, aber sicherlich wesentlich preiswerter.
Dann weiß man was Sache ist. Ob man richtig oder falsch liegt mit seiner Vermutung,die Abrechnung sei fehlerhaft und überhöht.

MfG
duck313