Nebenkostennachzahlung

Hallo zusammen,

habe gerade meine Wohnung gewechselt.

Für meine alte habe ich leider die Kaution noch nicht

zurück, da die die NK seit 98 endlich mal berechnen.

Nun ist ja allein in 2000 der Gaspries um ~28 und Öl um

55% gestigen, was natürlich auf die NK umgelegt wird.

Die Frage ist hier nun: Gilt hier nicht auch, wie bei

Mieterhöhung, die Ankündigungspflicht? Also keine

Ankündigung, keine Erhöhung möglich? Und dann auch noch

rückwirkend, geht das überhaupt?

Danke für Nachricht

Frank

Hallo zusammen,

hallo frank!

ich kenne mich zwar nur mit dem schweizer mietrecht aus, es wird aber in deutschland nicht viel anders sein:

akonto zahlungen an die nebenkosten (monatlich geleistete zahlungen) verjähren erst nach 5 jahren (art. 128 ziff. 1 ch-obligationenrecht)

die nebenkostenabrechnung (also abzüglich akontozahlungen) stellt ein dem kontokorrent ähnliches verhältnis dar. verjährung erst nach 10 jahren (art. 127 ch-or).

du hättest nach ch-recht (art. 4 vmwg) anspruch auf eine jährliche abrechnung, stichtag normalerweise 1.juni (ende heizperiode).

heizöl/gas werden nach dem effektiven wert abgerechnet (art. 275b abs. 1 ch-or).

für dich ist wohl nicht viel zu machen, du hättest eher reklamieren müssen, wenn du rechtzeitig eine abrechnung erhalten wolltest.

cu

laurent