dies ist eine fictive Frage,
angenommen verweigert die Zahlung vone Nebenkostennachzahlung für Heizung usw. verweigern, weil y ihm noch keine Belege dazu eingereicht hat, die er 2 Tage vor Ende der Zahlungsfrist anfordert.
Muss x einen Vorschuss leisten für Kopien und wenn er diesen verweigert.
Und reicht als Zahlungsverweigerung, dass ihm noch keine Belege vorliegen.
Nehme wir mal an, X hat aber keinen Einwand gegen die Nebenkosten geleistet, läuft dann nicht die Zahlungsfrist.
Hoffe jetzt richtig formuliert