Nebenkostennahzahlung bei 2 parteien

Ich hätte da eine Frage…
Stimmt es, dass wenn 2 Mietparteien im Mietvertrag stehen, jeder für den gesamten Betrag der Nebenkostenabrechnung haftet???

Wie sähe es bei folgendem fiktiven Fall aus?

A hat zusammen mit B in einer Wohnung gewohnt. B ist ausgezogen. Innerhalb der einjährigen Frist erhielt A die Nebenkostenabrechnung und bezahlte seinen Anteil.

Der Vermieter wusste zu dem Zeitpunkt nicht, wo B wohnte. A hatte da auch keinen Kontakt mehr zu B, hat aber der Vermieterin die Adresse von B per E-Mail geschickt. Seitdem hat A nichts mehr davon gehört und sich keine Gedanken gemacht.

Als A ebenfalls aus der Wohnung auszieht, will der Vermieter den Betrag, den B ihm noch schuldet, von As Kaution abziehen, denn der Vermieter hat angeblich damals nie die Adresse von B erhalten, sondern erst jetzt. Und da inzwischen mehrere Jahre vergangen sind, wurde für B die Frist (innerhalb von einem Jahr die Nebenkostenabrechnung ihm zu schicken) nicht eingehalten, da er jetzt erst die Rechnung erhalten hat. Also weigert der sich, seinen Anteil zu bezahlen.

Hat der Vermieter recht? Dass A den kompletten Betrag zahlen muss?
Und hat B auch recht? Dass er nichts zahlen muss?

Lieben Dank und ganz liebe Grüße

Hallo,

wenn mehrere Mieter einen Mietvertrag unterzeichnet haben, haftet der einzelne Mieter gesamtschuldnerisch für diesen Vertrag.

Kann oder will einer seinen Anteil nicht zahlen, muß das der andere Mieter tun.

Der VM hat Forderungen die dann also von A alleine beglichen werden müssen.

A könnte allenfalls versuchen für den fraglichen Zeitraum mit B selbst abzurechnen, aber zahlen muß A und zwar komplett.

Gruß
Maja

kann dem nur zustimmen. Gesamtschuldnerisch heißt nicht, dass A nur die Hälfte zahlen muss, sondern beide alles. wie sie das untereinander klären, ist wurscht und für den Gläubiger auch scheißegal.

Guten Tag,

Lieben Dank, Maja!!

Wäre man da bei B auf sein Wohlwollen angewiesen?? Zahlen muss er an A ja nicht, oder?

Liebe Grüße

Ju

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Hallo

Lieben Dank, Maja!!

Gerne, auch wenns nicht positiv ausgefallen ist.

Wäre man da bei B auf sein Wohlwollen angewiesen??

Wenn dazu unter den Parteien A und B nichts vereinbart wurde ja.

Gruß
Maja