hallo, habe hier eine ganz wichtige frage deshalb bitte ich um anwort nur wer sich wirklich sicher ist.
ich habe vor zwei monaten eine neue wohnung gefunden 350€ kalt 150€ NK 65qm DG wohnung so aufgeführt im mietvertrag… vor drei wochen traf ich meinen vermieter weil er sich nie meldete wegen dem zählerstand ablesen. dann fragte ich ihn und er meinte die nebenkosten von 150 sind pauschal und ich bekomme keine abrechnung. ich dachte mir ok da muss ich meinen mietvertrag durchschauen denn das war mir neu. und als single vollzeitarbeitend 45std woche fand ich 150€ eh schon ne menge aber dacht ich zahl nur was ich brauch den rest krieg ich ja eh wieder. dann war ich aber geschockt. im mietvertrag steht eindeutig ich bekomme eine abrechnung im kleingedruckten. habe dann mit den beiden anderen parteien geredet eg(mann+frau+8mo.kind) und 1.og (vater+23j. sohn) alle in diesem haus zahlen 150€ pauschal und wohnen seid mehreren jahren dort. alle wohnungen sind um die 70-80qm. nun finde ich das aber etwas sehr unfair denn die frau mit kind ist immer zuhause, und der vater im ersten og ist in rente… nur ich bin eigentlich 6 tage die woche den halben tag weg somit finde ich die 150 ungerechtfertigt. da jeder für sein geld hart arbeiten geht sehe ich ned ein geld herzuschenken. ich war beim vermieter aber sagte dann geht er eben mit der km hoch dann hab ich weniger nk (arschloch)… so nun meine eigentliche frage: was kann ich dagegen tun, ich sollte heute die miete überweisen und habe mir gedacht erstmal werde ich ihm nur die km überweisen nicht die nk denn ich will eine faire lösung haben ggf schriftlich das ich eine abrechnung bekomme obwohl es ja eh im vertrag steht. ich bin alleine wasche viell 2 maschinen wäsche in der woche koche kaum da eh nie daheim und heizung geht ja eh nicht… ich hoffe echt mir kann einer nen guten rat geben der auch rechtens ist und ich ned gleich nach 2 monaten schon zum anwalt rennen muss… wäre echt sehr sehr dankbar…
mfg dani
Hallo,
schätze die 90 Euro für den Mieterverein wären hier gut angelegt.
O.k Miete kürzen kann man immer - ob das das rechtmäßig/angemessen ist, sei dahingestellt. Nebenkosten nicht überweisen - bloß nicht. Denn diese müssen bezahlt werden, da diese vertraglich vereinbart wurden. Strittig ist ja erst mal die Abrechnung der Nebenkosten und da kann man nicht einfach diese ohne Grund einbehalten.
Dann lieber unter Vorbehalt zahlen und das auf dem Überweisungsträger auch so vermerken!
150 € sind nicht wenig für eine Person.
Entscheidend ist was vereinbart wurde.
Im Mietvertrag steht ja die Kaltmiete und irgendwo eine Rubrik wo die Nebenkosten gelistet sind.
Da kommt es drauf an, ob dort dies als Pauschale vermerkt wurde oder als Nebenkostenvorrauszahlung.
Das sollte ein Fachmann prüfen.
Die Kaltmiete einfach erhöhen kann der Vermieter auch nicht. Der Mieter kann einer Mieterhöhung auch widersprechen, wenn diese nicht gerachtfertigt ist.
Wenige Wochen nach Einzug die Miete erhöhen wird wohl nicht funktionieren. Auch da gibt es Fristen und Regeln.
Ich würde unverzüglich mit dem Mietvertrag (wichtig) den Mieterverein aufsuchen.
Viele Grüße
tina
150€ NK-Pauschale sind in der Tat etwas hoch für einen Singelhaushalt - wir zahlen 120€ für 2 Personen um kommen damit prima zurecht. 2,35€ / m² sind dabei aber noch immer im Rahmen, hier gäbe es nichts zu beanstanden.
ned gleich nach 2 monaten schon zum anwalt rennen muss
was aber passieren kann, wenn du gleich von Anfang an zickst mit der Überweisung der vollständigen vereinbarten Miete
Die Paulschalzahlung von 150 Euro für NK wurde als Pauschalabrechnung deklariert. Es handelt sich um ein größeres Haus, als ein 2-Familien-Haus. Insofern hast du Anspruch auf eine korrekte Abrechnung. Es müssen Messgeräte für die Heizung an deinen Heizkörpern sein, falls du nicht einen eigenen Zähler dafür hast. Ich denke jedoch, dass in den 150 Euro die Heizkosten enthalten sind. Also hast du das Recht, jährlich eine Abrechnung über deinen eigenen Verbrauch zu erhalten. Bei Wasser/Abwasser kann der Vermieter nach Personen oder qm rechnen. Welchen Schlüssel er dafür nimmt, kann der Vermieter entscheiden, jedoch muss er diesen Schlüssel dem Mieter bekannt geben.
In meinen Häusern zahlen die Mieter auch pauschal Summe x. Nach Ablesen der Zähler durch den Energieversorger, erstelle auch ich die Jahresabrechnung. Dann bekommen die Mieter entweder Geld zurück oder müssen eine Nachzahlung leisten.
Bestehe also auf einer Abrechnung.
MfG
Ulla
Lieber Fragesteller!
Der Mietvertrag ist wichtig.
In diesem muß vereinbart sein, ob es sich bei dem Nebenkostenanteil um eine „Nebenkostenpauschale oder um eine Nebenkostenvorauszahlung“ handelt.
Bei einer vereinbarten Nebenkostenpauschale zahlt der Mieter den vereinbarten Kostenanteil. Kommt der Vermieter nach Ablauf eies Mietjahres und möchte eine Nachzahlung haben, dann hat er keinen Anspruch darauf. Er, der Vermieter muß eine Erhöhung im Voraus, schriftlich mit Begründung dem Mieter mitteilen! (§ 560 BGB).
Geht aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervor, dass es sich um eine Nebenkostenpauschale handelt, muß mit dem Vermieter eine Festlegung im Mietvertrag im Nachhinein erfolgen. Dabei muß der Umlageschlüssel mit zur Sprache kommen. Kann der Vermieter nach individuellem Verbrauch abrechnen (Zähler) dann darf er nicht pauschal abrechnen, er hat sich an den Verbrauch zu halten. (§ 556 BGB)
Alle anderen, nicht messbare Verbrauchskosten kann der Vermieter nach Wohnfläche umlegen. Sinnvoll ist auch eine Umlage nach Personen, muss aber mit dem Vermieter und den anderen Mietern vereinbart werden.
Machen Sie sich im Mieterverein kundug, wenn Sie Mietglied sein sollten.
Eine verbindliche Rechtsauskunft ist das nicht, da ich kein RA bin. Die genannten §§ sagen aber viel aus zu Ihrem Problem:
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“
Hallo,
interessant wäre was hier direkt im Mietvertrag steht, also Kaltmiete x Euro zzgl Nebenkostenvorauszahlung oder Nebenkostenpauschale. Wenn es Kleingedrucktes in dem Vertrag gibt, ist dies ein Formmietvertrag und kein selbst formulierter?
Ansonsten kann ich nur auf § 2 der Heizkostenverordnung hinweisen. Dort wird festgelegt, dass Verträge und Vereinbarungen nichtig sind, wenn sie der Heizkostenverordnung widersprechen. So kann ein Vermieter nicht auf die verbrauchsabhängige Abrechnung verzichten, nur weil er das vielleicht mietvertraglich vereinbart hat.
Lieben Gruß
mitredenwill
Hallo Dani,
soweit ich mich erinnere, gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Erstellen einer Nebenkostenabrechnung. Wenn Du aber die Nebenkosten nicht überweist, solltest Du sie vorsorglich auf ein separates Konto, über das Du nur selbst verfügen kannst, einzahlen. Das natürlich dem Vermieter auch mitteilen und auf einer korrekten Nebenkostenabrechnung bestehen.
Viele Grüße, Hubert Steiger.
Hi gernMehr,
gibt wohl keinen größeren Streitpunkt als Nebenkosten.
Was mir auffällt: ist in Deinen Nebenkosten wohl der Stromverbrauch enthalten? Keinen eigenen Zähler?
Ansonsten muß der Vermieter die einzelnen Posten der Nebenkosten genau beziffern. Also Hausversicherung, Heizung, Wasser, etc. Es gibt zwei zulässige Arten der Berechnung: entweder nach qm der Wohnung oder pro Kopf.
Muß allerdings vorher im Mietvertrag festgelegt werden!!!
Die Nebenkosten bei der Mietzahlung einzubehalten ist riskant. Du müsstest sie dann auf ein besonderes Konto " Anderkonto" deponieren bis das geklärt ist.
Verlange doch eine Aufstellung für was die Nebenkosten sind. Wir können ja dann nochmal schauen, ob das in etwa hinkommt?
Gruß
fragmich46
Hallo Dani,
zunächst einmal ist der Vermieter, wie
jeder andere auch, an den schriftlichen Vertrag gebunden. Wenn er die Abrechnung im MV unterschrieben hat, muss er sie auch erstellen. Zu überlegen ist allerdings, dass alle Nebenkosten in der Pauschale enthalten sind und 150€ für Wasser, Strom, Heizung, Hausmeister etc durchaus verträglich. Möglicherweise erweist du dir da einen Bärendienst, wenn du auf Abrechnung und Aufschlüsselung pochst, denn das könnte höher ausfallen, als gedacht.
Wie gesagt: schriftlicher Vertrag ist bindend - auch für den Vermieter…
LG
Maria
Hallo,
also erst einmal hast Du das Recht auf eine aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung! Ist das Haus eine Neubau, ist es neu Isoliert, gute Fenster, das alles sind Faktoren die die Nebenkosten bestimmen! Nicht Isoliert hohe Nebenkosten und hier sind die 150 € in Ordnung, wenn Du darauf bestehst, muß er Dir eine genaue Aufstellung machen! Allerdins wenn er es noch nie getan hat, wird es problematisch. Hier gibt es nur einen Lösungsansatz!! Entweder Du lebst mit dieser Ungleichbehandlung oder Du suchst Dir eine neue Wohnung!! Zum Anwalt rennen bedeutet Stress - Ärger - und schlaflose Nächte!! Das Klima Mieter - Vermieter ist zerstört! mfg
Hallo!
einfache Antwort:
Der Vermieter ist gem. §556 Abs. 3 BGB verpflichtet, über die VOrauszahlungen der Betriebskosten jährlich abzurechnen.
siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Besten Gruß
Hier empfiehlt sich mit dem Vermieter zu reden.
Erkläre ihm Deinen Standpunkt, dass es nicht gerecht sei, den gleichen betrag zu zahlen wie die anderen personen, da du alleine wohnst und berufstätig bist.
Handele ihn auf 100 Euro runter oder sage ihm du möchtest wie im Mietvertrag steht eine präzise Rechnung haben. denn dazu müsste er zähler einbauen, und dazu ist er auch verpflichtet !!!
Eine Verpflichtung Zähler einzubauen liegt nur vor wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung im Mietvertrag vereinbart wurde. Wird pauschal abgerechnet und wurde dies vertraglich so vereinbart existiert diese Verpflichtung nicht.
Um verbrauchsabhängige Nebenkosten abrechnen zu können, muss der jeweilige Verbrauch nachweisbar sein. Deswegen muss der Vermieter die geeigneten technischen Voraussetzungen dafür schaffen, sprich, Zähler einbauen.
Hallo,leider kann ich die Frage nicht sicher beantworten.Wende Dich an die NRW-Verbraucher-Zentrale
oder den örtlichen Mieterverein.Mit freundlichen Grüßen
karlhans35
Hallo,da musst Du wirkliche Experten fragen.Wende Dich
an die NRW-Verbraucher-Zentrale.Diese wird Dir kompetente Auskunft geben.Mit freundlichen Grüßen
karlhans35.
Du solltest auf eine Abrechnung bestehen.
So pauschal geht das nicht.
Viel Erfolg