Hallo,
diese Info ist grundsätzlich so nicht korrekt.
es ist streitig ob Nebenkostenvorauszahlung als Vorauszahlung
mit Abrechnung
hier hat die Verordnung und Rechtsprechung eindeutig geregelt, dass Vorauszahlungen einmal jährlich abgerechnet werden müssen. Von eienr Pauschale kann hier keine Spur sein.
oder Pauschale zu sehen ist. Liegen jetzt
allerdings die Nebenkosten weit über den tatsächlichen Kosten
kann ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegeben
sein, da der Vermieter hier in der Lage ist mit Geld zu
arbeiten, das ihm eigentlich nicht zusteht.
Trifft nicht zu. Es ist keine ungerechtfertigte Bereicherung. Der VM muss allerdings bei Guthaben nach Vorlage der Abrechnung eine Kürzung der Vorauszahlungen akzeptieren. Die Logik erscheint mir - auch wenn ich in einem Mieterverein berate - nicht nachvollziehbar. Kauft der VM im Januar Hezöl ein und erhebt möglichertweise vorübergehend bis zur Abrechnung zu hohe Vorauszahlungen, wo sollte er sich dann bereichern, wenn das Heizöl oder die laufenden Gasrechnungen durch ihn vorfinanziert werden. Nimmt man Deinen Gedankengang, dann erhebt sich doch automatisch die Frage, wenn der Mieter in einem Fall zu geringe Vorauszahlungen leistet, ob dieser sich nicht bereichert. Es müsste dann in der Logik der VM jederzeit bei Preiserhöhungen höheren Vorauszahlungen verlangen dürfen.
Genau dies will der Gesetzgeber nicht. Er will nicht, dass jederzeit - ob begründet oder unbegründet - im Vertragsverhältnis Differenzen entstehen. Der Gestezgeber hat allerdings bei seiner Betrsachtung all jene auch zu berücksichtigen, die solche Möglichenkeiten - auf beiden Seiten - nutzen können, um die Gegenseite mit ständigen Schikanen zu überziehen. Daher die Regelung: Anpassung nach Vorlage der Jahresabrechnung.
Insofern sollte er
ein Interesse daran haben, dass die Vorrauszahlung den
tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Da gibts
Handbücher für Vermieter
und Mieter
da dürftest du schon eher was
finden,was auch ein Normalsterblicher versteht
, einfach mal
Google
ich halte die Hinweise auf Vorschriften, zu Urteilen im Internet für viel zu unsicher. Beachte bitte, dass jeder seinen Käse abgeben kann und niemand prüft, ob dies korrekt ist. In der Praxis erlebe ich im Jahr mindestens 5 Fälle - höchste Kostenauswirkung gegen den Mieter lag bei 12.000 €, bei einem Vermieter sogar bei 32.000 € weil die aus dem Internet bezogenen Hinweise nicht zutreffend gewesen sind. Leider gibt es für diese Art der Internetinformationen keine Haftung.
Ich würde dies begrüßen. Denn ich muss mich versichern für Beratungsschäden, während im Internet frei nach Meinung Hinweise gegeben werden.