Hallo!
Gleich drei Fragen auf einmal ^^
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Angenommen, man bekommt eine Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2006-31.12.2006 (Rchtig angegeben in der NKA) im Text bezieht sich die HV jedoch auf das Jahr 2005 als Grundlage (so OT) was aber schon im Jahr davor (logischer Weise) berechnet wurde. Ist diese NKA erstmal nichtig oder doch rechtsgültig?
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Wenn Posten aufegführt wurden, wie Wasserabrechnung oder Reinigung des Gebäudes, man jedoch genau weiss
a) Wasser wurde im Sommer durch fehlerhafte Bewässerung der Grünanlagen vergeudet (eine Wasseruhr fürs ganze Haus)
b) Man lebt zu einem Laubengang und Brüstung/Geländer und Mauern werden nie gereinigt, nur einmal der Gang sauber gefegt, alles andere muss man selber machen
und dass schon seit Jahren, kann man hier gegen angehen?
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Die Wärmeisolierung im Haus ist Mangelhaft und man hatte einen zu hohen Heizaufwand, da die Wohnung nebenan leer stand und man sozusagen „mitgeheizt hat“ und trotzdem wurde es nie richtig warm.
Kann ich hier eine Minderung anstreben (Kosten wären z.B. über 100€ höher als in den Jahren davor.
Danke schonmal im voraus ^^
- Wenn Posten aufegführt wurden, wie Wasserabrechnung oder
Reinigung des Gebäudes, man jedoch genau weiss
a) Wasser wurde im Sommer durch fehlerhafte Bewässerung der
Grünanlagen vergeudet (eine Wasseruhr fürs ganze Haus)
es reicht nicht wenn du glaubst genau zu wissen…
…dem VM muss fehlerhaftes verhalten eindeutig nachgewiesen
sein und in dem falle sollte er entsprechende kosten übernehmen
b) Man lebt zu einem Laubengang und Brüstung/Geländer und
Mauern werden nie gereinigt, nur einmal der Gang sauber
gefegt, alles andere muss man selber machen
und dass schon seit Jahren, kann man hier gegen angehen?
die rechnungen für das abrechnungsjahr beim VM einsehen
d.h. einen termin machen beim VM und dir die rechnungen
der reinigungen zeigen lassen und mit der NK-abrechnung vergleichen
- Die Wärmeisolierung im Haus ist Mangelhaft und man hatte
einen zu hohen Heizaufwand, da die Wohnung nebenan leer stand
und man sozusagen „mitgeheizt hat“ und trotzdem wurde es nie
richtig warm.
Kann ich hier eine Minderung anstreben (Kosten wären z.B. über
100€ höher als in den Jahren davor.
es ist sehr unwahrscheinlich dass die 100 euro aus der
nichtbeheizung der nachbarwohnung resultieren, eher durch
die höheren preise der energiekosten des folgejahres,
aber selbst wenn, dann ist es persönliches pech…
…auch an der (angeblich) mangelnden isolierung kannst
du (noch) nix herausschlagen - obendrein stellt sich die frage:
gibt es dazu ein gutachten oder ist die mangelisolierung
durch augenschein festgestellt worden?? dass du ein gutachten
in auftrag gegeben hast kann ich irgendwie nicht glauben und
auf augenschein geb ich nix bzw. wer dies so gut berurteilen
kann sollte evt. erst gar nicht erst einziehen - und wer ein
extrem negatives gefühl bzgl. seinen wohnhauses hat, sollte
gedanken über einen umzug nicht ausschließen
gruß
ad
Hallo!
Gleich drei Fragen auf einmal ^^
- Angenommen, man bekommt eine Abrechnung für den Zeitraum
01.01.2006-31.12.2006 (Rchtig angegeben in der NKA) im Text
bezieht sich die HV jedoch auf das Jahr 2005 als Grundlage (so
OT) was aber schon im Jahr davor (logischer Weise) berechnet
wurde. Ist diese NKA erstmal nichtig oder doch rechtsgültig?
Die Abrechnung ist korrekt, auch wenn das Datum falsch ist. Dem Empfänger ist doch durch das Anschreiben klar udn deutlich erkennbar, das hier ein Schreibfehler vorliegt. Derart offenkundige Fehler sind sind unbeachtlich.
- Wenn Posten aufegführt wurden, wie Wasserabrechnung oder
Reinigung des Gebäudes, man jedoch genau weiss
a) Wasser wurde im Sommer durch fehlerhafte Bewässerung der
Grünanlagen vergeudet (eine Wasseruhr fürs ganze Haus)
Zuerst einmal ist diese Feststellung eine subjektive Erkenntnis, die sachlich unbegründet, zumindest nicht wirksam beweisbar sein wird.
b) Man lebt zu einem Laubengang und Brüstung/Geländer und
Mauern werden nie gereinigt, nur einmal der Gang sauber
gefegt, alles andere muss man selber machen
und dass schon seit Jahren, kann man hier gegen angehen?
Selbstverständlich dürfen die Mieter fordern, dass die Atbeiten erledigt werden. Diese Arbeiten sind umlagefähig.
- Die Wärmeisolierung im Haus ist Mangelhaft und man hatte
einen zu hohen Heizaufwand, da die Wohnung nebenan leer stand
und man sozusagen „mitgeheizt hat“ und trotzdem wurde es nie
richtig warm.
Entweder besteht eine mangelhafte Wärmeisolierung, dann spielt es keine Rolle, ob eine Wohnung leer steht oder das Problem richtet sich nach der leer stehenden Wohnung. Hier werden anteilige Kosten trotzdem berechnet.
Kann ich hier eine Minderung anstreben (Kosten wären z.B. über
100€ höher als in den Jahren davor.
Nein. Ich würde einmal die Kosten insgesamt prüfen. Sind die Stromkosten gestiegen, die Brennstoffpreise usw.
Gruss Günter
Hallo!
Gleich drei Fragen auf einmal ^^
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Angenommen, man bekommt eine Abrechnung für den Zeitraum
01.01.2006-31.12.2006 (Rchtig angegeben in der NKA) im Text
bezieht sich die HV jedoch auf das Jahr 2005 als Grundlage (so
OT) was aber schon im Jahr davor (logischer Weise) berechnet
wurde. Ist diese NKA erstmal nichtig oder doch rechtsgültig?
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Wenn Posten aufgeführt wurden, wie Wasserabrechnung oder
Reinigung des Gebäudes, man jedoch genau weiss
a) Wasser wurde im Sommer durch fehlerhafte Bewässerung der
Grünanlagen vergeudet (eine Wasseruhr fürs ganze Haus)
b) Man lebt zu einem Laubengang und Brüstung/Geländer und
Mauern werden nie gereinigt, nur einmal der Gang sauber
gefegt, alles andere muss man selber machen
und dass schon seit Jahren, kann man hier gegen angehen?
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Die Wärmeisolierung im Haus ist Mangelhaft und man hatte
einen zu hohen Heizaufwand, da die Wohnung nebenan leer stand
und man sozusagen „mitgeheizt hat“ und trotzdem wurde es nie
richtig warm.
Kann ich hier eine Minderung anstreben (Kosten wären z.B. über
100€ höher als in den Jahren davor.
Danke schonmal im voraus ^^
Danke für die Antworten.
Also das mit der Isolierung ist augenscheinlich, und jeder im Hause weiss das auch, aber wenn ich ein Gutachten beantragen würde, wäre es zu 100% bestätigend, was man so schon weiss.
Oder eben bis 2009 warten, sich das Wäremgutachten zukommen lassen und mal schauen, was für ein Buchstabe drauf steht und Rückwirkend klagen.
Mit den Wasserkosten (fehlerhafte Bewässerung) gäbe es Augenzeugen, so ziemlich alle Mietparteien.
Man lässt nunmal bei Sonne und hohen Temepraturen die Rasensrpenger nicht von 10-15h laufen, nur weil man um 16h Schluss hat, als Hausmeister 
Aber das mit der Einsicht in die Kosten wegen Reinigung sollte man wohl machen.