Nebenkostenrechnung

Hallo zusammen,
ich habe die Info, dass die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres gestellt werden müssen, danach kann keiner mehr Geld von mir verlangen. Ist das richtig?
Danke!!!
Gruss Marco

Hallo Marco,
Bei Sozialwohnungen muß der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung vorlegen. (§ 20 NMV).
Der Gesetzgeber hat 1990 entschieden, dass diese Frist eine sogenannte Ausschlußfrist ist. Das bedeutet: Hat der Vermieter nicht innerhalb dieser 12 Monate abgerechnet, kann er danach kein Geld mehr nachfordern. Er ist mit seinem Anspruch ausgeschlossen.
Bei freifinanzierten Wohnungen fehlt zwar eine gesetzliche Regelung. Allerdings sind keine Gründe ersichtlich, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

Mit Grüßen
Michael

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Super, danke für die Info!
Gruss Marco

Hallo Marco,

dies gilt aber auch wirklich nur für Sozialwohnungen…

Bei freifinanzierten Wohnungen hat der Vermieter das Recht, sich mit der NK-Abrechnung 24 Monate Zeit zu lassen !

Die NK-Abrechnung für das Jahr 2000 muß also bis zum 31.12.2002 in deinem Briefkasten landen. Sämtliche Korekturen oder ähnliches können dann durchaus danach vonstatten gehen. Sprich, die NK-Abrechnung hat 1003 Fehler, dann legst du logischerweise Widerspruch ein…damit bist du aber nicht von der Zahlung befreit, weil ja bereits mehr als 24 Monate vergangen sind. Denn es kommt lediglich darauf an, dass der Vermieter die Frist wahrt.

Gruß,
Vabe

Hi,

Danke für Deine Anwort. Tja, nun habe ich drei Antworten in verschiedenen Foren, die etwas von 12 Monate erzählen. Hast Du die Passage, in der ich nachlesen kann?

Vielen Dank,
Marco

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Danke für Deine Anwort. Tja, nun habe ich drei Antworten in
verschiedenen Foren, die etwas von 12 Monate erzählen. Hast Du
die Passage, in der ich nachlesen kann?

Hallo Marco,

oh ja, die habe ich…und zwar ein Gerichtsurteil, aus dem genau das hervorgeht.
Ich wurde seinerzeit von einem Mieter verklakt, da ich die NK-Abrechnung für das Jahr 1998 erst im Oktober 2000 zugestellt habe.
Ich habe diesen Rechtsstreit in erster Instanz gewonnen mit der Begründung eben, 24 Monate Frist zu haben.

Ich lasse dir gerne Auszüge aus diesem Gerichtsurteil zukommen. Derzeit habe ich die Unterlagen nicht griffbereit…bin nicht zuhause…es könnte leider einige Wochen dauern…aber ich werde mal telefonisch bei dem zuständigen Gericht nachfragen, ob man mir das Urteil faxen kann…ich meld mich auf jeden Fall noch bis Montag !

Gruß,
Vabe