Nebenkostenreduzierung

Hallo,
Wir haben eine Eigentumswohnung vermietet.Nun haben wir das Problem,
dass der Mieter uns bittet die Nebenkosten zu reduzieren da seine
Freundin ausgezogen ist. Nun ist es aber so, dass wir im Mietvertrag
speziell keine Nebenkosten vereinbart haben (Bruttokaltmiete). Die
Frage ist nun, darf der Mieter eine Reduzierung verlangen auch wenn keine
vereinbart wurde? Es ist so, dass wir vorher in dieser Wohnung
gewohnt haben (2 Erw.+ 2 Kinder). Der Mieter beruft sich auf die
Höhe der NK von etwa 150 EUR die wir in etwa hatten. Er wohnt jetzt
seit April alleine und verlangt eine Reduzierung. Muss ich Ihm
trotzdem eine jähliche Abrechnung zustellen und etwa zuviel gezahlter
„Nebenkosten“ zurückerstatten? Es scheint so, dass wir einen grossen
Fehler gemacht haben, da wir keine Nebenkostenpauschale vereinbart
haben, denn so kann er x-beliebig viele Leute in seiner (unser)
Wohnung einquartieren und wir müssen die Mehrkosten selbst berappen
ohne sie auf den Mieter umzulegen. Wir fühlen uns von der Mutter des
Vermieters ziemlich ausgenutzt und unter Druck gesetzt da sie
Immoblienmarklerin ist und meint für Ihren Sohn alles zu regeln. Sie
hatte auch den Mietvertrag aufgesetzt.

Mit freundlichen Grüssen Steffen

Ich fürchte, hier ist Rechtsberatung nötig.

Gruß

rebo

Hallo, guten Tag
Am besten Sie lesen Ihren Mietvertrag nochmal genau durch und halten Sie sich genau daan. Wenn Sie die wohnung zum Festpreis ( Kalt) vermietet haben dann kann der Mieter keine Minderung verlangen.Aber Achtung bei einer Neuvermietung unbedingt mit Angabe der Nebenkosten.Versuchen Sie einen neuen Mietvertrag abzuschließen.Es kann sein das der Mieter untervermietet und das zu Ihren Kosten. Deshalb den Mietvertrag beachten und am besten einen neuen abschließen.
mit freundlichen Grüßen a.g.