Nebenkostenrückerstattung auf Kautionskonto?

Hallo!

Darf der Hausverwalter, ohne uns zu fragen, unser Guthaben von der
Nebenkostenrückerstattung auf das Kautionskonto überweisen? Wir haben ein
Guthaben von kanpp 85 Euro. In einem automatisch erstellten Schreiben wurde uns
dies mitgeteilt.
Wir hätten aber gern die 85 Euro auf unser Konto überwiesen um darüber zu verfügen,
wie es UNS passt.
Ist diese quasi-Eröhung der Kaution rechtens?
Am liebsten wären mir Antworten mit §, um sinnvoller argumentieren zu können.

Vielen Dank!

Hallo!
tut mir leid falscher Partner

um diese Frage zu Beantworten müsste man wissen

  1. handelt es sich um eine eigentumswohnung?
  2. wenn ja, gab es über kostenerstattung beschlüsse?
  3. was sagt die teilungserklärung dazu?
  4. was sagt der beirat?
    bei einer mietwohnung?
  5. was sagt der Mietvertrag aus?
  6. wie hat der Vermieter auf eine Anfrage diesbezüglich
    geantwortet?
    wenn diese Fragen beantwortet werden, kann mann detailliert darauf eingehen
    denn: den Mietvertrag haben sie selbst vereinbart
    und: Wohnungseigentum gibt es ein binnenverhältnis
    und ein aussenverhältnis.
    Binnenverhältnis : zwischen eigentümer und verwaltung
    und Teilungserklärung
    und aussenverhältnis= Mietvertrag.
    dies muss erst geklärt werden
    dann kann man weitersehen

Hallo derdd,

die Nebenkostenabrechnung hat überhaupt nichts mit der Kaution zu tun.
Der gute Mann ist ein Ar…ch und hat von der Materie keine Ahnung !
Wenn er das macht verstößt er gegen die im BGB verankerten Grundsätze des
Mietrechts, egal, in welcher Form Ihr den Mietvertrag abgeschlossen habt.
Beschwerde beim Vermieter wegen Nichteinhaltung des Mietvertrages.
Beste Grüße
hardy
ter