Nebenkostenrückerstattung/Mahnbescheid?

Hallo ihr Wissenden,
ein M hat zwei Nebenkostenabrechnungen erhalten, die eine für
gewerbliche Räume, die andre für Wohnräum mit Gewerblichernutzung(Arbeitszimmer).
Im Mietvertrag steht: der Mieter darf von seiner Wohnung aus ein Gewerbe tätigen.
Beide Abrechnungen sind fehlerhaft, und wurden moniert. Die
Wohnraum-Abrechnung wurde nach korrektur durch den Mieterschutzbund
unter Vorbehalt beglichen. Nun stellte sich aber heraus, das der VM
nicht alle Belege herausgerückt hat. Und bei genauen hinsehen, sich ein Guthaben für den Mieter von 600 € darstellt. Die gewerbliche Abrechnung ist noch nicht ausgefochten, und somit hat der Anwalt des M, die 600 € von den vom VM geforderten Gewerblichen NK abgezogen.
Der Anwalt des VM weist diesen Abzug zurück, und fordert nun den
Gesammtbetrag der Gewerblichen Abrechnung.
Nun sagt der Anwalt des MB mann solle die 600€ per Mahnbescheid einfordern. Muss der M nun auch noch die Kosten für das ganze Verfahren vorstrecken? Oder soll er den VM klagen lassen, den die Gewerbehalle hat dieser eh schon gekündigt. Nach Erfahrungswerten von früheren Mietern, wird der VM freiwillig keinen € rausrücken.Wäre es nicht besser das Gericht sehe sich die gesammte NK an, den da blickt
kein Mensch mehr durch.
MfrG Veronika

Hallo,

auf den ersten Blick würde ich der Auffassung des Anwaltes zustimmen. Die Abrechnung für die Wohnung ist gekürzt worden und der Restbetrag wurde bezahlt. Somit ist der Vorgang abgeschlossen.

Unverständlich ist mir, wenn die Abrechnung durch den Mieterbund geprüft wurde, weshalb nicht aufgefallen sein soll, dass in Höhe eeiner Differenz von 600 EUR die Abrechnung nicht stimmt. Ist mir völlig unklar. Dies kann wohl nur bedeuten, dass nicht alle Belege geprüft wurden, möglicherweise auch nicht alle Positionen überprüft worden sind oder man hat nicht Wert darauf gelegt, alle Belege vorgelegt zu bekommen. Ich nehme mal an, dass nicht alle Belege angefordert wurden. Der Mieter/oder der Vertreter - Mieterverein oder Anwalt - hat aber genau darzutun, welche Belege er zur Prüfung verlangt. Geschieht diese Anfrage nicht so, hat der Mieter kaum eine Chance nachträglich festgestellte Guthaben geltend zu machen, wie auch umgekehrt der VM keine Nachforderungen geltend machen kann.

Zudem handelt es sich um zwei unterschiedliche Mietverhältnisse. Die Streitigkeiten aus dem Gewerbebereich können aber dann auch nicht mit der Wohnraummietsache verbunden werden und umgekehrt auch nicht.

Der Mieter wird dem VM hier auf jeden Fall vorsätzlichen Betrug beweisen müssen, will er Recht bekommen. Sonst sollte der Mieter - zwar mit Murren - zahlen. Der Anwalt der Gegenseite hat aus meiner Sicht Recht.

Grüsse Günter

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:smiley:er Anwalt des VM weist diesen Abzug zurück, und fordert nun

den
Gesammtbetrag der Gewerblichen Abrechnung.
Nun sagt der Anwalt des MB mann solle die 600€ per
Mahnbescheid einfordern. Muss der M nun auch noch die Kosten
für das ganze Verfahren vorstrecken? Oder soll er den VM
klagen lassen, den die Gewerbehalle hat dieser eh schon
gekündigt. Nach Erfahrungswerten von früheren Mietern, wird
der VM freiwillig keinen € rausrücken.Wäre es nicht besser das
Gericht sehe sich die gesammte NK an, den da blickt
kein Mensch mehr durch.
MfrG Veronika

Hallo,

nochmals, bewusst getrennt, denn hier ist wohl was falsch.

Wenn der Mieter - aus meiner Sicht unzulässig - angebliche Guthaben aus einem Wohnraummietvertrag mit einem Gewerberaummietvertrag verrechnen will, warum soll er denn das Geld als Mieter einklagen ?

Oder ist nur angekündigt, dass der Betrag abgezogen werden soll und wie wird der Abzug - nach der Erledigung durch Zahlung der Wohnraummietsache - begründet ? Der Mieter müsste auf jeden Fall die Kosten vorstrecken. Der Mieter wird auch beweisen müssen, weshalb nach ausführlicher Prüfung eine Nachzahlung und Anerkennung eines Betrages erfolgt ist und im Nachhinein trotz einer Prüfung ein anerkannter Betrag nun nicht mehr gelten soll.

Wobei man durchaus hier im Nebel stochert, weil unklar ist, worauf sich dieses angebliche nachträgliche Guthaben stützt. Also um welche umlagefähige Position geht es ? Und dann kommt natürlich die Frage, weshalb bei einer Prüfung nicht aufgefallen sein soll, dass die Beträge falsch sind.

Wenn ich eine Abrechnung prüfen soll, dann prüfe ich zuerst einmal auf Plausibilität der Kosten untereinander, soweit dies möglich ist. Dann werden Vergleiche ( soweit möglich ) zu den Vorjahren vorgenommen. Zudem werden alle Belege angefordert, die in der Nebenkostenabrechnung umgelegt worden sind oder es wird konkret nur z.B. die Stromrechnung oder Wartungsrechnung angefordert, wenn alle anderen Beträge üblich und der Höhe nach durchaus plausibel sind. Da fällt dann selbst die Glühbirne auf, die im Keller ausgetauscht wurde oder der Regenschirm, den der Hausverwalter für Botengänge !?! benötigt hat. Ein Faktor von 600 € kann also nicht bei der Prüfung unentdeckt bleiben.

Grüsse Günter

:smiley:er Anwalt des VM weist diesen Abzug zurück, und fordert nun

den
Gesammtbetrag der Gewerblichen Abrechnung.
Nun sagt der Anwalt des MB mann solle die 600€ per
Mahnbescheid einfordern. Muss der M nun auch noch die Kosten
für das ganze Verfahren vorstrecken? Oder soll er den VM
klagen lassen, den die Gewerbehalle hat dieser eh schon
gekündigt. Nach Erfahrungswerten von früheren Mietern, wird
der VM freiwillig keinen € rausrücken.Wäre es nicht besser das
Gericht sehe sich die gesammte NK an, den da blickt
kein Mensch mehr durch.
MfrG Veronika

Hallo,

nochmals, bewusst getrennt, denn hier ist wohl was falsch.

Wenn der Mieter - aus meiner Sicht unzulässig - angebliche
Guthaben aus einem Wohnraummietvertrag mit einem
Gewerberaummietvertrag verrechnen will, warum soll er denn das
Geld als Mieter einklagen ?

Der VM hat bei seiner ( 2.)korrigierten NKA des Gewerberaums neue Belege
vorgelegt. Daraus ergiebt sich, die ersten beiden Abrechnungen
waren nicht richtig. Es handel sich dabei um Stromkosten, deren Preis
so nicht vom RWE in Rechnung gestellt worden war. Der VM hatte Belege
aus einem Nachbargebäude vorgelegt. Das war aber von einem Laien nicht sofort sichtbar. Der A hat dann nochmal gerechnet und ist zu dem Ergebnis von 600 € zuviel bezahlten Stromkosten gekommen.Und hat gegenüber der Forderung aus der zweiten Gewerbeabrechnung die Aufrechnung erklärt.

Oder ist nur angekündigt, dass der Betrag abgezogen werden
soll und wie wird der Abzug - nach der Erledigung durch
Zahlung der Wohnraummietsache - begründet ? Der Mieter müsste
auf jeden Fall die Kosten vorstrecken. Der Mieter wird auch
beweisen müssen, weshalb nach ausführlicher Prüfung eine
Nachzahlung und Anerkennung eines Betrages erfolgt ist und im
Nachhinein trotz einer Prüfung ein anerkannter Betrag nun
nicht mehr gelten soll.

Wobei man durchaus hier im Nebel stochert, weil unklar ist,
worauf sich dieses angebliche nachträgliche Guthaben stützt.
Also um welche umlagefähige Position geht es ? Und dann kommt
natürlich die Frage, weshalb bei einer Prüfung nicht
aufgefallen sein soll, dass die Beträge falsch sind.

Wenn ich eine Abrechnung prüfen soll, dann prüfe ich zuerst
einmal auf Plausibilität der Kosten untereinander, soweit dies
möglich ist. Dann werden Vergleiche ( soweit möglich ) zu den
Vorjahren vorgenommen. Zudem werden alle Belege angefordert,

Der Beleg sah ja auch erstmal so aus, als wäre er richtig.
Es hätte seitens des MV mal richtig hingesehen werden müssen.

die in der Nebenkostenabrechnung umgelegt worden sind oder es
wird konkret nur z.B. die Stromrechnung oder Wartungsrechnung
angefordert, wenn alle anderen Beträge üblich und der Höhe
nach durchaus plausibel sind. Da fällt dann selbst die
Glühbirne auf, die im Keller ausgetauscht wurde oder der
Regenschirm, den der Hausverwalter für Botengänge !?! benötigt
hat. Ein Faktor von 600 € kann also nicht bei der Prüfung
unentdeckt bleiben.

Grüsse Günter

Hallo,

auf den ersten Blick würde ich der Auffassung des Anwaltes
zustimmen. Die Abrechnung für die Wohnung ist gekürzt worden
und der Restbetrag wurde bezahlt. Somit ist der Vorgang
abgeschlossen.

Unverständlich ist mir, wenn die Abrechnung durch den
Mieterbund geprüft wurde, weshalb nicht aufgefallen sein soll,
dass in Höhe eeiner Differenz von 600 EUR die Abrechnung nicht
stimmt. Ist mir völlig unklar. Dies kann wohl nur bedeuten,
dass nicht alle Belege geprüft wurden, möglicherweise auch
nicht alle Positionen überprüft worden sind oder man hat nicht
Wert darauf gelegt, alle Belege vorgelegt zu bekommen. Ich
nehme mal an, dass nicht alle Belege angefordert wurden. Der
Mieter/oder der Vertreter - Mieterverein oder Anwalt - hat
aber genau darzutun, welche Belege er zur Prüfung verlangt.
Geschieht diese Anfrage nicht so, hat der Mieter kaum eine
Chance nachträglich festgestellte Guthaben geltend zu machen,
wie auch umgekehrt der VM keine Nachforderungen geltend machen
kann.

Zudem handelt es sich um zwei unterschiedliche
Mietverhältnisse. Die Streitigkeiten aus dem Gewerbebereich
können aber dann auch nicht mit der Wohnraummietsache
verbunden werden und umgekehrt auch nicht.

Der Mieter wird dem VM hier auf jeden Fall vorsätzlichen
Betrug beweisen müssen, will er Recht bekommen.

Was ist den als Betrug werten , wenn man ständig mit falschen Abrechnungsbelegen oder Zählernummen konfrontiert wird.
Sollte man nicht Strafanzeige erstatten?
Sonst sollte

der Mieter - zwar mit Murren - zahlen. Der Anwalt der
Gegenseite hat aus meiner Sicht Recht.

Grüsse Günter

Hallo ihr Wissenden,
ein M hat zwei Nebenkostenabrechnungen erhalten, die eine für
gewerbliche Räume, die andre für Wohnräum mit
Gewerblichernutzung(Arbeitszimmer).
Im Mietvertrag steht: der Mieter darf von seiner Wohnung aus
ein Gewerbe tätigen.
Beide Abrechnungen sind fehlerhaft, und wurden moniert. Die
Wohnraum-Abrechnung wurde nach korrektur durch den
Mieterschutzbund
unter Vorbehalt beglichen. Nun stellte sich aber heraus, das
der VM
nicht alle Belege herausgerückt hat. Und bei genauen hinsehen,
sich ein Guthaben für den Mieter von 600 € darstellt. Die
gewerbliche Abrechnung ist noch nicht ausgefochten, und somit
hat der Anwalt des M, die 600 € von den vom VM geforderten
Gewerblichen NK abgezogen.
Der Anwalt des VM weist diesen Abzug zurück, und fordert nun
den
Gesammtbetrag der Gewerblichen Abrechnung.
Nun sagt der Anwalt des MB mann solle die 600€ per
Mahnbescheid einfordern. Muss der M nun auch noch die Kosten
für das ganze Verfahren vorstrecken? Oder soll er den VM
klagen lassen, den die Gewerbehalle hat dieser eh schon
gekündigt. Nach Erfahrungswerten von früheren Mietern, wird
der VM freiwillig keinen € rausrücken.Wäre es nicht besser das
Gericht sehe sich die gesammte NK an, den da blickt
kein Mensch mehr durch.
MfrG Veronika

Hallo,

Du hast mitgeteilt, dass die Prüfung durch den MB vorgenommen wurde. Nun würde ich Mitarbeiter des MB nicht als Laien bezeichnen, zumindest wissen sie, was zu beachten ist. Wenn die Abrechnung also geprüft wurde, wäre doch bei ordnungsgemässer Prüfung dieser Fehler, der später vom Mieter A aufgedeckt wurde, doch schon beim MB aufgedeckt worden. Sorry, aber das Erste was zu prüfen ist, ist ob die Rechnung überhaupt für die richtigen Immobilie und den richtigen Zeitraum vorgelegt und abgerechnet wird. Erst danach wird man sich mit dem Verbrauch und dem Preis auseinandersetzen. Was wurden denn da geprüft, enn - wie Du darlegst - der Preis in der Abrechnung nicht mit dem Preis der Stromrechnung übereinstimmt ???

Der VM hat bei seiner ( 2.)korrigierten NKA des Gewerberaums
neue Belege
vorgelegt. Daraus ergiebt sich, die ersten beiden Abrechnungen
waren nicht richtig. Es handel sich dabei um Stromkosten,
deren Preis
so nicht vom RWE in Rechnung gestellt worden war. Der VM hatte
Belege
aus einem Nachbargebäude vorgelegt. Das war aber von einem
Laien nicht sofort sichtbar. Der A hat dann nochmal gerechnet
und ist zu dem Ergebnis von 600 € zuviel bezahlten Stromkosten
gekommen.Und hat gegenüber der Forderung aus der zweiten
Gewerbeabrechnung die Aufrechnung erklärt.

Oder ist nur angekündigt, dass der Betrag abgezogen werden
soll und wie wird der Abzug - nach der Erledigung durch
Zahlung der Wohnraummietsache - begründet ? Der Mieter müsste
auf jeden Fall die Kosten vorstrecken. Der Mieter wird auch
beweisen müssen, weshalb nach ausführlicher Prüfung eine
Nachzahlung und Anerkennung eines Betrages erfolgt ist und im
Nachhinein trotz einer Prüfung ein anerkannter Betrag nun
nicht mehr gelten soll.

Wobei man durchaus hier im Nebel stochert, weil unklar ist,
worauf sich dieses angebliche nachträgliche Guthaben stützt.
Also um welche umlagefähige Position geht es ? Und dann kommt
natürlich die Frage, weshalb bei einer Prüfung nicht
aufgefallen sein soll, dass die Beträge falsch sind.

Wenn ich eine Abrechnung prüfen soll, dann prüfe ich zuerst
einmal auf Plausibilität der Kosten untereinander, soweit dies
möglich ist. Dann werden Vergleiche ( soweit möglich ) zu den
Vorjahren vorgenommen. Zudem werden alle Belege angefordert,

Der Beleg sah ja auch erstmal so aus, als wäre er richtig.
Es hätte seitens des MV mal richtig hingesehen werden müssen.

eben, daher liegt das Verschulden auch beim MB. Wer eine Abrechnung prüft muss doch erkennen, dass er etwas prüft, was nicht mit den Tatsachen übereinstimmt.

Dort ist man für falsche Auskünfte und fehlerhaft Beratung versichert. Zumindest sind bei uns die Mitarbeiter im Einzelfall bis zu 50 000 € versichert, wobei Einige von uns ohnehin aus beruflichen Gründen für fehlerhafte Beratungen haften.

Grüsse Günter

Hallo,

Unverständlich ist mir, wenn die Abrechnung durch den
Mieterbund geprüft wurde, weshalb nicht aufgefallen sein soll,
dass in Höhe eeiner Differenz von 600 EUR die Abrechnung nicht
stimmt. Ist mir völlig unklar. Dies kann wohl nur bedeuten,
dass nicht alle Belege geprüft wurden, möglicherweise auch
nicht alle Positionen überprüft worden sind oder man hat nicht
Wert darauf gelegt, alle Belege vorgelegt zu bekommen. Ich
nehme mal an, dass nicht alle Belege angefordert wurden. Der
Mieter/oder der Vertreter - Mieterverein oder Anwalt - hat
aber genau darzutun, welche Belege er zur Prüfung verlangt.
Geschieht diese Anfrage nicht so, hat der Mieter kaum eine
Chance nachträglich festgestellte Guthaben geltend zu machen,
wie auch umgekehrt der VM keine Nachforderungen geltend machen
kann.

Zudem handelt es sich um zwei unterschiedliche
Mietverhältnisse. Die Streitigkeiten aus dem Gewerbebereich
können aber dann auch nicht mit der Wohnraummietsache
verbunden werden und umgekehrt auch nicht.

Der Mieter wird dem VM hier auf jeden Fall vorsätzlichen
Betrug beweisen müssen, will er Recht bekommen.

Was ist den als Betrug werten , wenn man ständig mit falschen
Abrechnungsbelegen oder Zählernummen konfrontiert wird.
Sollte man nicht Strafanzeige erstatten?

Nachdem Du den Rest darlegst, hast Du keine Chance, auch nicht über ein Strafverfahren Recht zu bekommen. Betrugsverdacht muss zumindest mit einem Anhaltspunkt erklärt werden können, Betrug setzt Absicht voraus. Genau hier aber liegt in Deinem Fall ein kapitaler Mangel. Der VM hat zwar nach Aufforderung Belege vorgelegt, diese wurden angeblich geprüft und korrigiert, aber eben wurde der VM nicht aufgefordert, da er falsche Belege vorgelegt hat, die richtigen Belege vorzulegen, sondern die Forderung wurde vom MB einfach gekürzt.

Der VM hat sich daher zu keinem Zeitpunkt geweigert die richtigen Belege herauszugeben, denn sie wurden ja nicht angefordert, sondern es wurden - Absicht wird hier nicht zu beweisen sein - versehentlich die Belege einer falschen Rechnung vorgelegt. Wenn der MB auf Grund einer falschen Belegvorlage nach der Prüfung zu einem falschen Ergebnis kommt und dieses noch als verbindlich anerkennt, ist gegen den VM nichts machbar.

Grüsse Günter

Hallo,

Du hast mitgeteilt, dass die Prüfung durch den MB vorgenommen
wurde. Nun würde ich Mitarbeiter des MB nicht als Laien
bezeichnen, zumindest wissen sie, was zu beachten ist. Wenn
die Abrechnung also geprüft wurde, wäre doch bei
ordnungsgemässer Prüfung dieser Fehler, der später vom Mieter
A aufgedeckt wurde, doch schon beim MB aufgedeckt worden.

Das ist deshalb nicht aufgefallen, weil der VM selbst mit dem RWE abrechnet, daher seine Anschrift auf den Rechnungen steht.
Erst anhand der anderen Kundennummer auf den nachgereichten Rechnungen, konnte mann erkennen, das es sich um zwei verschiedene
Rechnungen handelt.

Sorry, aber das Erste was zu prüfen ist, ist ob die Rechnung
überhaupt für die richtigen Immobilie und den richtigen
Zeitraum vorgelegt und abgerechnet wird. Erst danach wird man
sich mit dem Verbrauch und dem Preis auseinandersetzen. Was
wurden denn da geprüft, enn - wie Du darlegst - der Preis in
der Abrechnung nicht mit dem Preis der Stromrechnung
übereinstimmt ???

Der VM hat bei seiner ( 2.)korrigierten NKA des Gewerberaums
neue Belege
vorgelegt. Daraus ergiebt sich, die ersten beiden Abrechnungen
waren nicht richtig. Es handel sich dabei um Stromkosten,
deren Preis
so nicht vom RWE in Rechnung gestellt worden war. Der VM hatte
Belege
aus einem Nachbargebäude vorgelegt. Das war aber von einem
Laien nicht sofort sichtbar. Der A hat dann nochmal gerechnet
und ist zu dem Ergebnis von 600 € zuviel bezahlten Stromkosten
gekommen.Und hat gegenüber der Forderung aus der zweiten
Gewerbeabrechnung die Aufrechnung erklärt.

Oder ist nur angekündigt, dass der Betrag abgezogen werden
soll und wie wird der Abzug - nach der Erledigung durch
Zahlung der Wohnraummietsache - begründet ? Der Mieter müsste
auf jeden Fall die Kosten vorstrecken. Der Mieter wird auch
beweisen müssen, weshalb nach ausführlicher Prüfung eine
Nachzahlung und Anerkennung eines Betrages erfolgt ist und im
Nachhinein trotz einer Prüfung ein anerkannter Betrag nun
nicht mehr gelten soll.

Wobei man durchaus hier im Nebel stochert, weil unklar ist,
worauf sich dieses angebliche nachträgliche Guthaben stützt.
Also um welche umlagefähige Position geht es ? Und dann kommt
natürlich die Frage, weshalb bei einer Prüfung nicht
aufgefallen sein soll, dass die Beträge falsch sind.

Wenn ich eine Abrechnung prüfen soll, dann prüfe ich zuerst
einmal auf Plausibilität der Kosten untereinander, soweit dies
möglich ist. Dann werden Vergleiche ( soweit möglich ) zu den
Vorjahren vorgenommen. Zudem werden alle Belege angefordert,

Hatte der M auch gemacht! Ganz zuerst bevor der M zu MB gegangen ist.
Der hat Ihn auch nochmals aufgefordert Aber dann hat der VM nicht die richtige Vorgelegt sondern die die für Ihn am günstigsten war.

Der Beleg sah ja auch erstmal so aus, als wäre er richtig.
Es hätte seitens des MV mal richtig hingesehen werden müssen.

eben, daher liegt das Verschulden auch beim MB. Wer eine
Abrechnung prüft muss doch erkennen, dass er etwas prüft, was
nicht mit den Tatsachen übereinstimmt.

Dort ist man für falsche Auskünfte und fehlerhaft Beratung
versichert. Zumindest sind bei uns die Mitarbeiter im
Einzelfall bis zu 50 000 € versichert, wobei Einige von uns
ohnehin aus beruflichen Gründen für fehlerhafte Beratungen
haften.

Das kann ja heiter werden, der M hat nicht mehr die Kraft sich jetzt auch noch mit dem MB zu streiten. Mal sehen was am 22.07.05 passiert
dann ist die zweite Frist für den VM, wegen Schäden in der Wohnung
abgelaufen und einen neuer Termin beim MB fällig.
Gruß Veronika

Grüsse Günter