Nebenkostenrückzahlung an Untermieter

Liebe® Experte/ Expertin,

Ist man gesetzlich verpflichtet eine Nebenkostenrückzahlung ( geleistet durch Stadtwerke u. Vermieter) anteilig an schon ausgezogenen Untermieter auszubezahlen?

Nehmen wir an, Beispiel, Person A hat eine Rückzahlung von den Stadtwerken für Strom und Gas bekommen, zudem von seinem Vermieter für Wasser.

Person A lebt in Wg als Hauptmieter.Er hat innerhalb von zwei Verrechnungszeiträumen (2011/2012)sein Zimmer untervermietet.

Der Untermieter U hat NICHT pauschal die Nebenkosten bezahlt, sondern nach monatl. Abschlag. Für den Zeitraum 2011 wurde Nachzahlungen an U getätigt. Für die Monate JAN/FEBRUAR/MÄRZ 2012 nicht.
U ist Februar oder März 2012 ausgezogen.

Muss A dem U, rein rechtlich, obwohl U schon ausgezogen ist, U’s Anteil für 2012 zurückgeben?

Vielen Lieben Dank!!

Hallo dinkilein,

die Frage ist eindeutig mit „JA“ zu beantworten.
Gemäß § 556 (2)BGB ist über die Vorauszahlungen jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12 Monats nach Ende der Abrechnungsperiode mitzuteilen. Abrechnungsperiode ist meist das Kalenderjahr, so wird es vermutlich auch bei Ihnen sein. Entscheidend ist also nicht der Monat des Auszugs.
Sie müssen also das Jahr 2012 bis spätestens 31.12.13 abrechnen.
Das Gesetz ist eindeutig und auch fair, denn A soll sich nicht bereichern.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo dinkilein,

ich muss meine Stellungnahme leicht korrigieren, es ist Absatz 3 und nicht 2 von §556 BGB.
MfG
Jens Schütt

Vielen Dank für diese klare Antwort,
das hat mir wirklich weiter geholfen,

noch einen schönen Tag,
viele Grüße
Dinki

Natürlich, ich zahle ausgezogenen Mietern auch nach Auszug die NK zurück (wenn ich die Adresse habe, die Mieter sind laut Vertrag verpflichtet, bis zu einem Jahr und 364 Tage mir die Adresse mitzuteilen), wenn sie etwas zurück bekommen. Aber meist müssen etwas nachzahlen, weil zuwenig vorbezahlt wurde oder weil sie nur im Winter gewohnt haben und nicht ein ganzes Jahr.
Auch für 20 Tage im Sommer gibt es was zurück oder für 1,5 Monate im Winter ein dicke Nachzahlung.

Danke f[r deine ERfahrungen!!

Wenn ein ordentliches Untermietverhältnis bestand und für den genannten Zeitraum Vorauszahlungen von U an A geleistet wurden, dann muss natürlich zurückbezahlt werden.
Gruß
Weschdl