Liebe® Experte/ Expertin,
Ist man gesetzlich verpflichtet eine Nebenkostenrückzahlung ( geleistet durch Stadtwerke u. Vermieter) anteilig an schon ausgezogenen Untermieter auszubezahlen?
Nehmen wir an, Beispiel, Person A hat eine Rückzahlung von den Stadtwerken für Strom und Gas bekommen, zudem von seinem Vermieter für Wasser.
Person A lebt in Wg als Hauptmieter.Er hat innerhalb von zwei Verrechnungszeiträumen (2011/2012)sein Zimmer untervermietet.
Der Untermieter U hat NICHT pauschal die Nebenkosten bezahlt, sondern nach monatl. Abschlag. Für den Zeitraum 2011 wurde Nachzahlungen an U getätigt. Für die Monate JAN/FEBRUAR/MÄRZ 2012 nicht.
U ist Februar oder März 2012 ausgezogen.
Muss A dem U, rein rechtlich, obwohl U schon ausgezogen ist, U’s Anteil für 2012 zurückgeben?
Vielen Lieben Dank!!