Guten Morgen,
es kommt ja immer wieder vor, dass ein Vermieter die NK-Abrechnung zu spät macht und somit auf seiner Nachforderung sitzen bleibt. Wie verhält es sich aber, wenn der Mieter noch Geld zurück bekommt. Man stelle sich mal einen Fall vor, wo der Mieter auf die NK-Abrechnung 2007 wartet und noch Geld wiederbekommen müsste. Der Vermieter allerdings nicht reagiert. Wie löst man so ein Problem? Da bleibt doch nur der Anwalt, oder?
Gruß Hendrik
Guten Morgen,
es kommt ja immer wieder vor, dass ein Vermieter die
NK-Abrechnung zu spät macht und somit auf seiner Nachforderung
sitzen bleibt. Wie verhält es sich aber, wenn der Mieter noch
Geld zurück bekommt. Man stelle sich mal einen Fall vor, wo
der Mieter auf die NK-Abrechnung 2007 wartet und noch Geld
wiederbekommen müsste. Der Vermieter allerdings nicht
reagiert. Wie löst man so ein Problem? Da bleibt doch nur der
Anwalt, oder?
Was heißt der VM reagiert nicht? macht keine Abrechnung, oder
reagiert auch auf Anfragen nicht?
Man könnte (falls noch nicht geschehen)sich auch erstmal informieren bzw den VM freundlich
an die Abrechnung erinnern oder sie einfach anmahnen*,
vielleicht gibt es ja Gründe für das zu späte Erscheinen der
Abrechnung, die er evtl. nicht zu vertreten hat.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Guthaben muß er auch über eine Verspätung hinaus an den Mieter
zahlen.
*Der Mieter könnte auch von seinem Zurückbehaltungsrecht der
laufenden Betriebskostenvorauszahlungen Gebrauch machen, wenn
er auch auf das Anmahnen keine Abrechnung erhält, oder das
Zurückbehaltungsrecht in der Anmahnung schon ankündigen.
Zurückbehaltene Beträge werden aber nach erfolgter Abrechnung
allesamt fällig, also nicht ausgeben!
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-341.htm
Natürlich kann sich der Mieter fachlich beim Mieterschutz -bund oder Anwalt beraten lassen.
Gruß
Maja