Ein Ehepaar hat eine Wohnung gekauft und will dafür auch
Eigenheimzulage beantragen. In der Wohnung wohnt der Sohn des
Ehepaars und zwar unentgeltlich, er leistet also keine Mietzahlungen.
Ist es möglich, daß der Sohn das Wohngeld teilweise oder ganz
übernimmt, ohne daß sich dies schädlich auf den Anspruch der Eltern
auf Eigenheimzulage auswirkt?
Wenn er das Wohngeld nur teilweise selbst zahlen darf, wie hoch ist
dann der Anteil, der unschädlich von ihm übernommen werden kann?
Gibt es dazu in der Rechtssprechung verbindliche Aussagen? Im
Gesetzestext ist ja jegliche Gegenleistung in so einer Konstellation
ausgeschlossen, doch könnte es ja sein, daß in der praktischen
Rechtssprechung anders verfahren wird.
Hallo,
ich nehme an, du meinst mit dem Begriff „Wohngeld“ die Nebenkosten?
Natürlich darf der Sohn sich an der Begleichung der Nebenkosten beteiligen.
Die Nebenkosten spielen doch bei der EHZ überhaupt keine Rolle.
Erstmal vielen dank für die Antwort.
Ja, ich meine die Nebenkosten, eben das, was man für Heizung,
Rücklagen etc. an die Hausverwaltung zahlt. Diese wären ja für die
Eltern als Eigentümer eigentlich eine finanzielle Verpflichtung, die
Wohnung betreffend. Diese Kosten würden ja auf einen etwaigen Mieter
auch als Teil der Miete umgelegt.
Wenn diese Belastung aber nun vom Sohn finanziert
wird, der (als Bedingung für den Erhalt der EHZ) nur mietfrei dort
wohnen darf, so ist es doch
vorstellbar, daß sich das als schädlich für den EHZ-Anspruch der
Eltern auswirkt. Zum Beispiel könnte das ja als teilweise Mietzahlung
interpretiert werden, was wiederum den EHZ-Anspruch der Eltern
zerstören würde.
Dürfte der Sohn deiner Meinung nach die gesamten Nebenkosten
übernehmen, oder nur teilweise?
Gibt es zu diesem Thema gesicherte Informationen, oder sind
dementsprechende Urteile bekannt?
Vielen Dank,
Christian Hoffmann
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Eltern auswirkt. Zum Beispiel könnte das ja als teilweise
Mietzahlung
interpretiert werden, was wiederum den EHZ-Anspruch der Eltern
zerstören würde.
Dürfte der Sohn deiner Meinung nach die gesamten Nebenkosten
übernehmen, oder nur teilweise?
Gibt es zu diesem Thema gesicherte Informationen, oder sind
dementsprechende Urteile bekannt?
Ich bin kein Rechtsverdreher, jedoch mein bisheriger Kenntnisstand geht davon aus, dass die EHZ als Zuschuss zu den Bau- bzw. Erwerbskosten für selbstgenutztes Wohneigentum gilt.
Bei Vermietung wird diese Belastung durch die „Grundmiete“ abgegolten.
Nebenkosten wie Heizung/Strom/Wasser usw. gelten nicht als Erwerbskosten und werden bei der Beantragung der EHZ auch nicht abgefragt. Wie sich dann nach Kauf oder Bau die Finanzierung der laufenden Kosten gestaltet, ist meiner Meinung nach für das Finanzamt ganz egal…
Beatrix http://www.trixi.de
wegen solcher Fragen kann man sich übrigens auch vom Finanzamt direkt beraten lassen. Die Antwort dort dürfte dann auch „sattelfest“ sein.
Ich denke aber nicht, daß der Sohn alle Nebenkosten (so wie du sie offenbar verstehst) übernehmen kann, ohne daß dies Auswirkungen auf die EHZ hat.
Ich fände es logisch, sich hier am Mietrecht zu orientieren: was dort an Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden kann, könnte der Sohn dann bezahlen (also Heizung, Strom, Hausmeister etc.).
Andere Kosten wie die Hausverwaltung oder eine Reperaturücklage können aber nicht auf einen Mieter abgewälzt werden (in der Nebenkostenabrechnung) und sind daher aus den Mieteinnahmen zu bestreiten. Würde der Sohn diese Kosten übernehmen, käme das einer Mietzahlung gleich.
Dies war aber nur geraten und ich würde Eltern und/oder Sohn ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Finanzamtes empfehlen.
Gruß Stefan
Ja, ich meine die Nebenkosten, eben das, was man für Heizung,
Rücklagen etc. an die Hausverwaltung zahlt. Diese wären ja für
die
Eltern als Eigentümer eigentlich eine finanzielle
Verpflichtung, die
Wohnung betreffend. Diese Kosten würden ja auf einen etwaigen
Mieter
auch als Teil der Miete umgelegt.
Wenn diese Belastung aber nun vom Sohn finanziert
wird, der (als Bedingung für den Erhalt der EHZ) nur mietfrei
dort
wohnen darf, so ist es doch
vorstellbar, daß sich das als schädlich für den EHZ-Anspruch
der
Eltern auswirkt. Zum Beispiel könnte das ja als teilweise
Mietzahlung
interpretiert werden, was wiederum den EHZ-Anspruch der Eltern
zerstören würde.
Dürfte der Sohn deiner Meinung nach die gesamten Nebenkosten
übernehmen, oder nur teilweise?
Gibt es zu diesem Thema gesicherte Informationen, oder sind
dementsprechende Urteile bekannt?