Wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit 5 weiteren Mietparteien. Unsere Wohnung ist von allen 6 Wohnungen die größte im Haus. Unsere Nebenkostenabrechnung wird bei verschiedenen Faktoren unterschiedlich berechnet. Somit werden Grundsteuer, Gebäudeversicherung, allgemeiner Strom und die Gartenpflege sowie Hausmeisterkosten nach Wohnungsgröße berechnet mit dem Berechnungsfaktor von 1000 A und der anteiligen Wohnfläche. Müllgebühren werden nach Personenanzahl berechnet, Biotonnenreinigung und Zählerwartungskosten werden auf alle 6 Mietparteien gleichermaßen verteilt. Meine Frage lautet:„Ist es rechtens die Gartenpflegekosten und Hausmeisterkosten auf die Quadratmeterzahlen anzurechnen?“ Alle Mieter können den Garten gleichermaßen nutzen. Weshalb müssen wir mit der größten Wohnung auch den Hauptanteil der Gartenpflege bezahlen? Was darf gleichermaßen auf die Mieterparteien umgelegt werden und was anteilig auf die Wohnungsgröße?
MfG und im Voraus danke für die Beratung
Hallo Struepa,
Wie steht es denn im Mietvertrag? Alleine das ist ausschlaggebend.
Alle anderen Parameter sind korrekt und sinnvoll ausgewiesen.
Wenn alle Mieter den Garten gleichermaßen nutzen können, könnten Sie ja mal den Vermieter fragen, ob es nicht möglich ist, den Verteilerschlüssel zu ändern in Wohneinheiten.
Das geht natürlich nur, wenn es in den Mietverträgen nicht anders ausgewiesen ist!
Gruß
Mary
Hallo Mary,
im Mietvertrag steht unter dem Absatz Betriebskosten §7: Neben der Miete trägt der Mieter anteilig alle Betriebskosten gemäß Anlage 3zu §27 Abs.1 der zweiten Berechnungsverordnung:als Unterpunkt werden lediglich die Kosten der Gartenpflege benannt, jedoch wird nicht detailliert aufgeführt,ob die Wohneinheiten oder die Wohnungsgröße als Berechnungsgrundlage dienen.
MfG struepa
Hallo struepa,
es zählt was im Mietvertrag vereinbart ist und so kommt es, dass Vermieter hier von vornherein unterschiedliche Ansatzpunkte einsetzen, mal nach m² und mal nach der Personenzahl.
Grundsätzlich ist nach der Wohnfläche(m²)abzurechnen.
Der Energieverbrauch wird allgemein über Zähler abgerechnet und das Hauslicht(Allgemeinbeleuchtung) wird auf die Personenzahl umgelegt, weil ja hier nicht die Wohnfläche den Ausschlag gibt, sondern die Anzahl der Personen, die das Licht einschalten.
Ich persönlich würde den Garten und auch die Rubrik Straßenreinigung nach der Personenzahl abrechnen, aber wenn Ihr Vermieter das anders auslegt, dann darf er das.
Ich befürchte daher, dass Sie dagegen nichts machen können, denn dafür finden Sie keine Rechtsgrundlage.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Also den Vermieter bitten bei der nächsten Abrechnung den Schlüssel zu ändern. Er muss es nicht, aber in der Regel geht es ihm darum das ausgegebene Geld wiederzubekommen, gleich von wem.
Viel Erfolg
Mary
Vielen Dank für Ihre Information.
MfG struepa
Vielen Dank Mary für die Information
MfG Struepa
Hallo entweder wird mann per Personeneinheit Berechnet oder per qm!!!Schaue mal im Vertrag nach!!!Das Gleiche Problem hatten wir dieses Jahr auch & haben es Klären Können.
Lg Steffen
Hallo Struepa,
schau bitte in deinen Mietvertrag. Dort muss geregelt sein, was wie abgerechnet wird. Es kann durchaus in Ordnung sein, wie es bei dir berechnet wird.
Es kann nachträglich nur mit Einverständnis vom Vermieter und allen Mietern eine Korrektur erfolgen.
Beste Grüße
Kocki