Hallo Wissende,
gibt es verbindliche Richtlinien/Gesetze, wie eine ordnungsgemässe Nebenkostenabrechnung erstellt wird?
Folgende Situation:
Mieter zieht im März 06 aus, Mietvertragsende ist Ende April 06.
Mitte 2007 kommt vom Ex-VM eine Nebenkostenabrechnung mit enormer Nachforderung. Zählerablesungen haben nicht April 06, sondern Anfang 07 stattgefunden.
In der Nebenkostenabrechnung werden sämtliche Kosten für die Wohnanlage (ca 24 WE) aufsummiert und m²-bezogen auf die einzelnen Wohnungen und Belegungsdauer umgelegt.
Summiert wurden Kosten für Wasser, Abwasser, Energieträger für Heizung, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Müllabfuhr, Schornsteinfeger.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Positionen Wasser, Abwasser und Energieträger dreimal so hoch.
Frage an Experten und Erfahrene: ist es rechtens, diese Gesamtkosten eines Jahres auf vier Monate umzulegen oder hätte eine Zwischenablesung stattfinden müssen?
Der Mieter ist verständlicherweise nicht begeistert, für vier Monate soviel zu bezahlen, wie für das gesamte Vorjahr.
Vielen Dank für Antworten
tantal