Nebenkostenumlage, Berechnungsvorschrift?

Hallo Wissende,

gibt es verbindliche Richtlinien/Gesetze, wie eine ordnungsgemässe Nebenkostenabrechnung erstellt wird?
Folgende Situation:
Mieter zieht im März 06 aus, Mietvertragsende ist Ende April 06.
Mitte 2007 kommt vom Ex-VM eine Nebenkostenabrechnung mit enormer Nachforderung. Zählerablesungen haben nicht April 06, sondern Anfang 07 stattgefunden.
In der Nebenkostenabrechnung werden sämtliche Kosten für die Wohnanlage (ca 24 WE) aufsummiert und m²-bezogen auf die einzelnen Wohnungen und Belegungsdauer umgelegt.
Summiert wurden Kosten für Wasser, Abwasser, Energieträger für Heizung, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Müllabfuhr, Schornsteinfeger.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Positionen Wasser, Abwasser und Energieträger dreimal so hoch.
Frage an Experten und Erfahrene: ist es rechtens, diese Gesamtkosten eines Jahres auf vier Monate umzulegen oder hätte eine Zwischenablesung stattfinden müssen?
Der Mieter ist verständlicherweise nicht begeistert, für vier Monate soviel zu bezahlen, wie für das gesamte Vorjahr.

Vielen Dank für Antworten

tantal

Hallo,

gibt es verbindliche Richtlinien/Gesetze, wie eine
ordnungsgemässe Nebenkostenabrechnung erstellt wird?
Folgende Situation:
Mieter zieht im März 06 aus, Mietvertragsende ist Ende April
06.
Mitte 2007 kommt vom Ex-VM eine Nebenkostenabrechnung mit
enormer Nachforderung. Zählerablesungen haben nicht April 06,
sondern Anfang 07 stattgefunden.

Zeitraum korrekt, allerdings hätte der Vermieter bei Auszug des Mieters eine Zwischenablesung der Zähler vornehmen lassen müssen.

In der Nebenkostenabrechnung werden sämtliche Kosten für die
Wohnanlage (ca 24 WE) aufsummiert und m²-bezogen auf die
einzelnen Wohnungen und Belegungsdauer umgelegt.

wenn dies früher schon so war, ist es auch jetzt gültig.

Summiert wurden Kosten für Wasser, Abwasser, Energieträger für
Heizung, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Müllabfuhr,
Schornsteinfeger.

Eine Abrechnung besteht immer aus den Gesamtkosten innerhalbb des Abreccnungszeitraumes und eienr Abrechnung über den Zeitraum der Mietzeit.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Positionen Wasser, Abwasser
und Energieträger dreimal so hoch.

2006 sind durchaus Kosten um 30 % gestiegen.

Frage an Experten und Erfahrene: ist es rechtens, diese
Gesamtkosten eines Jahres auf vier Monate umzulegen oder hätte
eine Zwischenablesung stattfinden müssen?

Zwischenalesung war erforderlich. Der Mieter kann deshalb die Kosten um 15 % mindern.

Gruss Günter

Der Mieter ist verständlicherweise nicht begeistert, für vier
Monate soviel zu bezahlen, wie für das gesamte Vorjahr.

Vielen Dank für Antworten

tantal

Hallo Günter,

es war vielleicht nicht ganz deutlich,

„Im Vergleich zum Vorjahr sind die Positionen Wasser, Abwasser und Energieträger dreimal so hoch.“

„2006 sind durchaus Kosten um 30 % gestiegen.“

gemeint ist das Volumen/Menge, nicht nur der Preis.

MfG

tantal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo tantal,

dann ein Tipp. Wenn der Haushalt der jetziger Miter wesentlich größer ist, die Kosten, wenn diese nicht zwischen abgelesen worden sind, nach Personenzahl umrechnen und nur den eigenen Anteil zahlen. Für den Rest ein Zurückbehaltungsrecht erklären.

Gruss Günter

es war vielleicht nicht ganz deutlich,

„Im Vergleich zum Vorjahr sind die Positionen Wasser, Abwasser
und Energieträger dreimal so hoch.“

„2006 sind durchaus Kosten um 30 % gestiegen.“

gemeint ist das Volumen/Menge, nicht nur der Preis.