Nebenkostenverteilung

Hallo,

in einem drei-Parteien-Mietshaus macht eine Firma für 48 EU monatlich den Hausmeisterdienst, jeder Mieter zahlt also monatlich mit den Nebenkosten einen Anteil von 16 EU.

Jetzt erklärt sich ein Mieter bereit, die Arbeit an Stelle der Firma zu übernehmen. Er erhält nun monatlich 48 EU, meint aber, keinen Anteil mehr zahlen zu müssen, weil „er ja die Arbeit mache und nicht noch für seine eigene Arbeit bezahlen müsse“. Der Nebenkostenanteil würde so für die beiden anderen Mieter also auf je 24 EU steigen.

Die Mietmieter sind anderer Meinung, sie sagen jeder der drei trägt ein Drittel Anteil, egal wer die Arbeit macht. Wer hat Recht?

Grüße
Carsten

Servus,

das lässt sich auch andersrum formulieren: Der Mann braucht nicht für etwas extra bezahlt werden, wenn er schon die Entlastung von den umgelegten Kosten dafür kriegt.

Wenn er seinen umgelegten Teil nicht bezahlen möchte, ist seine Leistung in Geld auch bloß 32 € wert und keine 48 € - 16 € hat er ja schon aus der wegfallenden Umlage.

Schöne Grüße

MM

Hallo Carsten,

Jetzt erklärt sich ein Mieter bereit, die Arbeit an Stelle der
Firma zu übernehmen. Er erhält nun monatlich 48 EU, meint
aber, keinen Anteil mehr zahlen zu müssen, weil „er ja die
Arbeit mache und nicht noch für seine eigene Arbeit bezahlen
müsse“. Der Nebenkostenanteil würde so für die beiden anderen
Mieter also auf je 24 EU steigen.

Die Mietmieter sind anderer Meinung, sie sagen jeder der drei
trägt ein Drittel Anteil, egal wer die Arbeit macht. Wer hat
Recht?

Der Hausmeisterdienst erzeugt Kosten von 48€ monatlich.
Dies wird durch 3 geteilt, macht die 16€ pro Partei.
Dies ist der Vertrag zwischen dem ausführenden Hausmeister und der Verwaltung.

So nun ist der Hausmeister zufällig auch Mieter, dies spielt rechtlich aber keine Rolle. Es bleibt also alles beim alten.

OK, jetzt könnte man der Meinung sein, es wäre gerecht, wenn der neue Hausmeister nichts bezahlt und die anderen beiden je ihre 16€. Der Hausmeister bekommt 32€ ausbezahlt und dazu kommen noch seine gesparten 16€.

Das funktioniert aber nicht, weil dann die Sozialabgaben nur auf 32€ anfallen und in diesem Bereich ein Steuerbetrug stattfindet.
Entsprechend sind die 16€ des Hausmeisters Schwarzgeld.

MfG Peter(TOO)

Servus,

ob der Hausmeisterdienst nichtselbständig oder selbständig verrichtet wird, hängt von seiner Organisation ab. Diese Art von Leistungen ist typisch für selbständige Kleinstbetriebe.

Schöne Grüße

MM