Nebenkostenvorauszahlung

Hallo
Angenommen, es steht fest, dass ein Mieter wegen der langen Heizperiode nach Auszug bei den Nebenkosten mit einer Nachzahlung zu rechnen hat. Wäre normalerweise rechtlich möglich, dafür eine Pauschale aus der Kaution einzubehalten. Hat dort schon jemand Erfahrung?
Vielen Dank für Euren Rat.
Grüsse

Ja, der Vermieter darf einen „angemessenen Betrag“ von der Kaution
zurückbehalten um seine Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung abzusichern.

Gruß, trobi

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