Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen ob es zulässig ist das eine Hausverwaltung für das gesammte Jahr 2011 eine Vorrauszahlung der Nebenkosten fordern kann?
Hallo, da musst du genauer beschreiben, was du als Nebenkosten siehst. Normal ist eine Verwaltergebühr. Wenn du mit Nebenkosten das Wohn-/Hausgeld meinst, dann kann es nur sein, dass, wenn ein bis drei Monate im Verzug, die Kosten für das ganze Jahr in Rechnung gestellt werden. Denn nicht gezahltes monatliches Wohngeld kann dazu führen, dass das ganze Jahr berechnet wird, damit die Eigentümergemeinschaft nicht mit den Schulden anderer Eigentümer belastet werden. Erzähl noch mal, was du meinst, bitte.
Gruß Uli:
Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen ob es zulässig ist das eine
Hausverwaltung für das gesammte Jahr 2011 eine Vorrauszahlung
der Nebenkosten fordern kann?
Hallo Maddy,
ich kenne zwar nicht den genauen Parapgraphen, aber im Grunde genommen ist das möglich. Mein Verwalter verzichtet jedoch darauf und „erlaubt“ ein monatliche Überweisung des Hausgeldes.
Gruß
Michael
Die Gemeinschaft kann den Verwalter beschlußmäßig dazu ermächtigen, in Fällen, bei denen es zu Wohnngeldrückständen kommt, das Wohngeld für das gesamte laufende Jahr im Voraus einzufordern. Diese neue gesetzliche Regelung erlaubt es der Gemeinschaft sich vor evtl. Wohngeldausfällen besser zu schützen, vor allem dann, wenn z.B. eine Zwangsversteigerung sich abzeichnen könnte! In solchem Falle wären solche Wohngeldrückstände in der Rangklassse vor den erstrangigen Eintgragungen der Banken einforderbar, soweit diese nicht insgesamt 5 % des Verkehrswertes der Wohnung überschreiten. Dadurch sind die übrigen Mitgeigentümer besser geschützt als die Banken, obwohl diese im Grundbuch den Vorrang haben.
Hallo,
ob es rechtlich korrekt ist kann ich leider nicht sagen - es ist in jedem Falle unüblich. Verständlich wäre es wenn man bedenkt, daß ein Verwalter den Hauptteil der laufenden Kosten im Januar begleichen muss (Versicherungen, Wassergeld…) und sofern keine Hausgeldkasse mit ausreichend Deckung vorhanden ist, dann müsste der Verwalter Geld vorstrecken.
Bei Stromanbetern ist es ja aber auch so daß es manche Anbieter gibt mit Jahresvorauskasse und andere mit Monatsabschlag. Üblicherweise macht man um solche Anbieter einen großen Boden, da das Geld aucg futsch ist, wenn der Anbieter im Laufe des Jahres Insolvent geht.
Bei dem Vergleich kann ich mir schon vorstellen, daß auch Nebenkostenvorauszahlungen völlig legal ist aber genaueres müsste mal ein Anwalt oder der Mieterbund klären. Es ist in jedem Falle recht teuer, wenn man bedenkt, daß ca. 200 Euro pro Monat anfallen können also 2400 Euro im Januar - wie nett 
Im MOment haben wir aber einen kritischen Fall bei uns im Haus, da der ehemalige Verwalter die bekannte Firmas Curanis war. Bevor sich die Firma ausf und davon gemacht hat wurde das Konto für das Hausgeld blockiert und kein Mensch kommt da ran. Der Neue Verwalter muss Anfang des Jahrers die hohen Kosten und zusätzlich noch ausstehende Rechnungen vom letzten Jahr bezahlen, da es der Alte verwalter nicht gemacht hat. In unserer Kasse ist ganz klar ein Loch. Das Loch könnte im Laufe der nächsten Monate mit den Nebenkostenvorauszahlungen wieder gedeckt werden aber das klappt nicht, da die banken uns nicht das Giro überziehen lassen.
Was also tun? In dem Falle erscheint es recht plausibel einmalig für ein paar Monate das Hausgeld im Voraus zu kassieren. Für den Einzelnen nicht leicht zu stemmen aber sicher mal eine Notlösung, die man den Mietern aber erklären muss. Vielleicht gibt es auch in Deinem Fall eine plausiblere Erklärung als Gier oder Unfähigkeit des Verwaltern. Frag mal danach oder geh zum Mieterbund.
Hier kann ich nicht weiterhelfen.
Hallo Maddy 2610!
Der Verwalter muss am Jahresbeginn einen Wirtschaftsplan aufstellen, in dem die voraussichtlich in dem Jahr anfallenden Kosten aufgeführt sind. Auf dieser Grundlage werden dann die Abschlagszahlungen der einzelnen Eigentümer ermittelt.
Diese Zahlungen erfolgen in aller Regel monatlich. Dass der gesamte Jahresbeitrag in einer Summe gefordert wird, habe ich noch nie gehört und kann mir auch nicht vorstellen, dass das rechtlich in Ordnung ist.
Der Verwalter muss schließlich auch nicht alle Kosten zusammen bestreiten. An den Strom- oder Wasserlieferanten etwa werden in der Regel auch monatliche Abschlagszahlungen geleistet.
Etwas anderes wäre eine Sonderumlage, die z. B. für eine Renovierungsmaßnahme von den Eigentümern zu zahlen ist. Dies wäre aber in der Eigentümerversammlung zu beschließen.
Viele Grüße
Thomas
Hallo,
in einem Einmalbetrag? Nein, das ist unüblich und höchst fragwürdig. Ich weiß nicht, ob das rechtlich haltbar ist. Ich würde dagegen Widerspruch einlegen.
Gruß,
Andreas
Normaleweise zahlt man wie die Miete monatlich auch die Nebenkosten.Wenn Sie Eigentümer sind hängt das vielleicht auch von dem ab was abgesprochen oder beschlossen wurde.Bei Eigentum sollte man nicht vergessen nur was die Eigentümer wollen darf auch der Hausverwalter.Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.Ralf
tut mir leid, kann keine verbindliche antwort hierzu geben. julius zwei