Hallo, ich hab da mal eine Frage zu den Nebenkostenvorrauszahlungen.
Meine Eltern vermieten an ein Ehepaar, dass wohl nach eigener Auskunft Zuschüsse (keine Ahnung welche) vom Landratsamt für die Miete bekommt.
Jetzt hat sich eine Nebenkostenerstattung von 1200,-€ angesammelt.(Innerhalb von 3 Jahren).
Nun wollten meine Eltern die monatliche Nebenkostenvorrauszahlung verringern, damit sich nicht wieder ein Guthaben ansammelt!
Der Mieter hat jetzt per Einschreiben darum gebeten das Guthaben auf sein Konto zu überweisen (was wir in den letzten Jahren nicht gemacht haben, weil der Mieter sagte, dass diese das Landratsamt zahlt) und die Nebenkostenvorrauszahlung beizubehalten. (Was schon komisch ist, denn seine monatlich Miete würde sich um 30,-€ verringern.
Nun vermuten meine Eltern, dass die Mieter die Zuschüsse auch für die Nebenkosten erhalten und sich somit das Geld vom Landratsamt auszahlen lassen wollen. Kann das der Fall sein?
Wie sollen sie in diesem Fall vorgehen?
Das Guthaben auszahlen? Oder machen sie sich damit strafbar?
Muss der Mieter die Nebenkostenverringerung annehmen oder kann er auf den Betrag bestehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Bin leider ein totaler Laie in Sachen Mietrecht!
hallo, guten Tag
Sie haben das Geld von den Mietern bekommen,also geht ein Überschuss wieder an die Mieter zurück.
Vorsicht: wenn eine Unterschrift über die Höhe der Miete und Nebenkosten für ein Amt verlangt oder gegeben wurde, dann nicht an den Mieter auszahlen,sondern beim Amt Erkundigung einholen.
mit freundlichen Gruß a.g.
zuerst mal kann ich keine genau juristische Auskunft bezüglich Strafbestand oder ähnliches geben, da ich mich dort nicht so genau auskenne. Wie Sie aber den Sachverhalt schildern, zahlt der Staat (oder in dem Fall die Gemeinde) den Mietzins inkl. den Nebenkosten als Zuschuss. Somit würde ein Guthaben auch der Gemeinde gehören. Nun hat sich die Gemeinde sich nie für die genaue Nebenkostenabrechnung interessiert und ist davon ausgegangen, dass diese zu 100% mit dem Verbrauch übereinstimmt.
Das dem nicht so ist, weiss also die Gemeinde nicht, zahlt brav den alten Satz an die Mieter, während sich diese über ein hübsches Sümmchen freuen können. was aber wenn sich die Gemeinde doch mal interessiert und die Mieter das Geld schon verbraucht haben? Von wem würde die gemeinde sich das Geld dann holen?
Das ist ein zu grosses Risiko, und ich würde zuerst
zur Arbeitsagentur (wenn Hartz IV Zuschuss) oder zur Wohngeldstelle hin und dort unerbindlich und nicht gleich personenbezogen fragen.
Keineswegs blind auszahlen. Ob der Kieter ein Anrecht hat, die Rate beizubehalten, kann ich leider nicht sagen.
Grüße
Man könnte beim Landratsamt anzufragen, wie Sie sich in Sachen Neko-Rückerstattung verhalten sollen. Dann erfahren Sie auch, wer diese tatsächlich trägt. Des Hausfriedens willen teilen Sie dies aber dem Mieter mit. Und damit der Kern der Sache: Sie haben eine Vereinbahrung mit dem Mieter und nicht mit dem Landratsamt, er ist Ihr Vertragspartner, zumal sie in Sachen Landratsamt ja nur einen Zusammenhang vermuten. MfG Grimm