Herr B. mietet eine Wohnung von Herr M.
Herr M. weisst Herr B an die Kaltmiete direkt auf das Kreditkonto zu zahlen und die Nebenkostenvorrauszahlung auf ein separates Privatkonto.
Herr M. ist fast Insolvent und tritt Miete und Nebenkosten, bei Mietbeginn sofort an die Bank ab.
Herr B. erhält nie eine Nebenkostenabrechnung von Herr M. warum auch immer.
Nun die Frage darf Herr M. die Nebenkostenvorrauszahlung an die Bank abtreten ohne Herr B. dieses mitzuteilen bzw. kann man Nebenkostenvorrauszahlungen überhaupt abtreten ?
Wieso der Vermieter keine jährliche Abrechnung ersteht ist fraglich.
Dazu ist er -wenn wirklich eine Vorauszahlung vereinbart ist- jährlich verpflichtet.
Hat dazu aber 12 Monate nach Abrechnungszeitraum Gelegenheit.
Vllt sind aber auch Nebenkostenpauschale vereinbart.
Dann müßte keine Abrechung erfolgen.
Egal ob Pauschale oder Vorauszahlung. Herr M kann die Zahlungen an die Bank abtreten.
Auch wenn es Vorauszahlungen sind, ist es nicht mehr das Geld des Herrn B sondern gehört dem Herrn M.
Nö. Nebenkostenvorauszahlungen sind Vorauszahlungen auf zu erwartende Betriebskosten und keine Einnahmen des Vermieters. Anwalt einschalten.
… und wenn der Vermieter mit den Nebenkostenvorausuzahlungen eine Weltreise macht, geht das den Mieter auch nichts an. Kaution ist getrennt vom Vermögen anzulegen. Der Rest ist Sache des Vermieters und seiner Vertragspartner (Versorger, Versicherungen, Schornsteinfeger etc.)
vnA.
Unabhängig davon , ob es zulässig ist , die Nebenkosten abzutreten stellt sich vielmehr die Frage , ob der Mieter überhaupt Nebenkosten zahlen muss , wenn es dafür keine Abrechnung gab. Diese muss bis zum 31.12 des dem Abrechnungsjahres folgenden vorliegen .Ist das nicht der Fall , kann man die Nebenkosten minimieren oder dessen Zahlung ganz einstellen bis zum Vorliegen einer BK-Abrechnung.