Nebenkostenzahlung bei Auszug

Hallo,

wir sind im April aus der alten Wohung ausgezogen. Frist läuft bis zum 30.06.

Meine Frage bezieht sich nun auf die Nebenkosten, explizit Wasser, Abwasser und Heizung. Hier wurde mit einer externen Firma ein Vertrag geschlossen (keine freie Wahl, gebunden durch Vermieter).
Müssen auch diese Kosten weiterhin bezahlt werden, trotz der genauen Ablesung der Zählerstände und keiner allgemeinen Pauschale?

Meines Erachtens nach, da jede Wohnung einzeln berechnet wird, sollte man in so einem Fall die Kosten nicht tragen müssen. Müllabfuhr, Hausmeister (also Betriebskosten) kann ich noch nach vollziehen. Aber warum soll ich Wasser bezahlen, wenn sich meine Wasseruhr nicht dreht? Oder der Zähler an der Heizung sich kein Stück bewegt?

Solange Sie Mieter sind zahlenSie wie vorher, natürlich nur den Verbrauch. Wenn Sie den Schlüssel abgegeben haben und unter Zeugen die Zählerstände notiert und per Boten/Rückschein demVermieter mitgeteilt haben, dann istnur die Zählergebühr etc.,aber kein Verbrauch massgeblich: also wenn…
Haben Sie noch Schlüssel und nicht Zählerstand mitgeteilt, bleibt alles so!

Hallo Mutzelkutzel,

es ist unstrittig, daß die Betriebskostenvorauszahlungen bis zum Ende der Mietvertragszeit gezahlt werden müssem. Die Wohnung steht Ihnen rechtlich bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Verfügung.
Die beim Auszug abgelesenen und hoffentlich protokollierten Werte werden bei der Abrechnung der Betriebskosten nach Ende des Abrechnungszeitraums berücksichtigt. Die Grundkosten fallen aber bis zum Ende der Mietzeit an.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Die anteiligen Kosten des Betriebs einer Liegenschaft müssen von den Nutzern immer solange geleistet werden, wie der Miet- Nutzungsvertrag läuft.
Bei Kosten, die über die Fläche, oder über Zeitanteile verteilt werden, wie Versicherungen, Müll, Allgemeinstrom, müssen Sie also, gem. Umlageschlüssel des Mietvertrages, leisten bis zum 30.6.
Bei Kosten, die nach Verbrauch verteilt werden, wie WWasser und Heizung, müssen sie, nach Auszug, nur noch den gem. Heizkostenverordnung vorgeschriebenen Grundkostenanteil bezahlen, wenn sich wirklich kein Zähler mehr dreht.
Zögen sie z.B. während der Heizperiode aus, sähe das anders aus. Da muss, auch wenn der Auszug schon vonstatten ging, weitergeheizt werden. In dem Fall, müssten sie auch weiter verbrauchsorientierte Kosten bezahlen.
Gruß und schönen Sonntag
Weschdl

Nebenkostenzahlung bei Auszug
Vielen Dank für die Antworten, hat mir sehr weitergeholfen :smile:

Guten Tag!
Ist der Auszug im April im gegenseitigem Einverständnis erfolgt und alle Stände zu diesem Zeitpunkt festgehalten, sind auch Kosten nur bis zu diesem Zeitpunkt anzurechnen. Auch Betriebskosten sind dann nicht mehr zu zahlen, das sie z.B. kein Müll mehr durch sie anfällt.
L.G. Jihet

Noch Ergänzung: ich kenne eigentlich keinen Vermieter, der die Ablesefirma mit den Mietern abspricht. Jedoch gibt es immer einen Grundsatz: der Vermieter muss wirtschaftlich einkaufen. Sie können sichein oder mehrere Angebote machen lassen für die Ablesung diesesHauses: wenn der Vermieter (wesentlich) höhere Kosten hat , z.B. mhr als 20% von Ihrer Recherche, dann dieAngebote dem Vermieter schicken und sagen, Sie zahelen nur das preiswertetse, alles was in der Abrechung daüber ist, ann der Vermieterselber bezahlen. Sie bekommen vor jedem Gericht damit Recht!

ok??