Hallo traumbasteln,
danke für die Rückmeldungen.
Wie beschrieben es gibt als Vertragsgrundlage den Kaufvertrag.
und was steht dort zum Besitzübergang? Das ist nämlich laut unserem Notar seinerzeit der Moment, ab dem die Lasten aus der Wohnung vom Alteigentümer auf den Neueigentümer übergehen.
Dabei sind folgende Dinge damals passiert: Auflassung im Grundbuch und Zahlung des Kaufpreises (da ich vorher Mieterin war, war das relativ unproblematisch). Damit waren aber auch alle Zahlungsverpflichtungen an den Alteigentümer (meinen Vermieter) beendet.
Demnach ist man noch nicht ins
Grundbuch eingetragen. Die Wohnung wird vom
„Bald-Offiziell-Eigentümer“ jedoch bereits bewohnt.
Dann würde ich als juristische Laiin sagen, dass der Besitzübergang stattgefunden hat. Damit entsteht auch die o.g. Verpflichtung.
Stromkosten werden selbstverständlich bereits übernommen. Das
Hausgeld und die Nebenkosten werden jedoch nicht gezahlt, da
man davon ausgeht dass das erst nach der offiziellen Übergabe
der Wohnung geschehen muss.
Sehe ich anders.
Zweck soll sein, dass der Bauherr sich rasch um die
Mängelbeseitigung kümmert, so dass die Wohnung fertig gestellt
wird und ofiziell übergeben werden kann, bisher hat nur eine
technische Übergabe stattgefunden.
Dazu hast Du doch schon Teile des Kaufpreises zurückgehalten? Also, was Du „technische Übergabe“ nennst, würde ich „Besitzübergang“ nennen.
Wenn ich also die Meinungen richtig deute treten die Pflichten
der Hausgeld & Nebenkostenzahlung erst mit Überschreiben der
Wohnung im Grundbuch in Kraft?! Richtig?!
War bei mir definitiv anders. Wegen Problemen mit der notariellen Anerkennung der Hausverwaltung als Hausverwaltung (hatte Gründe, die nicht in mir lagen) war ich erst fast ein Jahr nach Besitzübergang als Eigentümerin eingetragen. Da hätte mir keiner die Nebenkosten für Dinge, aus denen ich Nutzen zog, erlassen.
Gruß, Karin