Nebenkostenzahlung Wohneigentum

Was denkt ihr ist rechtens? Folgendes Szenario:

Wohneigentum würde noch nicht offiziell übernommen. Es fehlt noch die Eintragung und offizielle Übergabe, bisher nur technische Übergabe und daraus resultieren Mängellistung, die noch nicht behoben sind. Eine prozentuale Kaufpreiszahlung gemäß Baufortschritt wurde geleistet.

Sind da bereits Nebenkosten und Hausgeld zu zahlen?

Oder anders, ab welchem Zeitpunkt im Prozess der Wohneigentumsübernahme sind Nebenkosten zu zahlen?

Vielen Dank für die Hinweise.

Oder anders, ab welchem Zeitpunkt im Prozess der
Wohneigentumsübernahme sind Nebenkosten zu zahlen?

Ab dem Zeitpunkt von dem an der neue Eigentümer als solcher im Grundbuch eingetragen ist und somit offiziell der Besitzer ist.

Ab dem Zeitpunkt von dem an der neue Eigentümer als solcher im
Grundbuch eingetragen ist und somit offiziell der Besitzer
Eigentümer ist.

und wie sieht es mit vertraglichen Vereinbarungen aus?

Verträge müssen selbstverständlich eingehalten werden.

Wenn der alte Eigentümer freundlicherweise den Zutritt zum renovieren gewährt und der neue Eigentümer einen Stromversorger mit der Stromversorgung beauftragt müssen diese Kosten natürlich vom Vertragspartner getragen werden.

Meinst Du das?

Hallo,

danke für die Rückmeldungen.
Wie beschrieben es gibt als Vertragsgrundlage den Kaufvertrag. Dort wurden auch Teilzahlungen der Kaufpreissumme gezahlt - da noch nicht vollständig alle Mängel behoben sind auch noch nicht die gesamte Summe. Demnach ist man noch nicht ins Grundbuch eingetragen. Die Wohnung wird vom „Bald-Offiziell-Eigentümer“ jedoch bereits bewohnt. Stromkosten werden selbstverständlich bereits übernommen. Das Hausgeld und die Nebenkosten werden jedoch nicht gezahlt, da man davon ausgeht dass das erst nach der offiziellen Übergabe der Wohnung geschehen muss. Das ist aber genau die Frage?! Zweck soll sein, dass der Bauherr sich rasch um die Mängelbeseitigung kümmert, so dass die Wohnung fertig gestellt wird und ofiziell übergeben werden kann, bisher hat nur eine technische Übergabe stattgefunden.

Wenn ich also die Meinungen richtig deute treten die Pflichten der Hausgeld & Nebenkostenzahlung erst mit Überschreiben der Wohnung im Grundbuch in Kraft?! Richtig?!
Danke.

Wenn ich also die Meinungen richtig deute treten die Pflichten
der Hausgeld & Nebenkostenzahlung erst mit Überschreiben der
Wohnung im Grundbuch in Kraft?! Richtig?!

Nein, in aller Regel findet sich im Vertrag eine Vereinbarung zwecks Übergang von Nutzen und Lasten (http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Imm…).

Gruß

Joschi

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Die Wohnung wird vom „Bald-Offiziell-Eigentümer“ jedoch bereits
bewohnt.

Und warum genau sollte dann der Vorbesitzer für die Nebenkosten aufkommen müssen? Die er gar nicht verursacht? Zahlt der Bald-Eigentümer dann auch Miete an den Noch-Eigentümer?
Zahlt ein Autokäufer auch die Versicherung erst dann, wenn er die Kaufsumme nach Mängelbeseitigung dann endlich komplett bezahlt hat?
Daraus folgt logischerweise, dass der Käufer einfach einen Teil des Kaufpreises zurück behalten könnte, bis der Verkäufer das über die ‚gesparten‘ Nebenkosten selber bezahlt hat, oder was?

Komische Gedanken haben manche Leute…

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo traumbasteln,

danke für die Rückmeldungen.
Wie beschrieben es gibt als Vertragsgrundlage den Kaufvertrag.

und was steht dort zum Besitzübergang? Das ist nämlich laut unserem Notar seinerzeit der Moment, ab dem die Lasten aus der Wohnung vom Alteigentümer auf den Neueigentümer übergehen.

Dabei sind folgende Dinge damals passiert: Auflassung im Grundbuch und Zahlung des Kaufpreises (da ich vorher Mieterin war, war das relativ unproblematisch). Damit waren aber auch alle Zahlungsverpflichtungen an den Alteigentümer (meinen Vermieter) beendet.

Demnach ist man noch nicht ins
Grundbuch eingetragen. Die Wohnung wird vom
„Bald-Offiziell-Eigentümer“ jedoch bereits bewohnt.

Dann würde ich als juristische Laiin sagen, dass der Besitzübergang stattgefunden hat. Damit entsteht auch die o.g. Verpflichtung.

Stromkosten werden selbstverständlich bereits übernommen. Das
Hausgeld und die Nebenkosten werden jedoch nicht gezahlt, da
man davon ausgeht dass das erst nach der offiziellen Übergabe
der Wohnung geschehen muss.

Sehe ich anders.

Zweck soll sein, dass der Bauherr sich rasch um die
Mängelbeseitigung kümmert, so dass die Wohnung fertig gestellt
wird und ofiziell übergeben werden kann, bisher hat nur eine
technische Übergabe stattgefunden.

Dazu hast Du doch schon Teile des Kaufpreises zurückgehalten? Also, was Du „technische Übergabe“ nennst, würde ich „Besitzübergang“ nennen.

Wenn ich also die Meinungen richtig deute treten die Pflichten
der Hausgeld & Nebenkostenzahlung erst mit Überschreiben der
Wohnung im Grundbuch in Kraft?! Richtig?!

War bei mir definitiv anders. Wegen Problemen mit der notariellen Anerkennung der Hausverwaltung als Hausverwaltung (hatte Gründe, die nicht in mir lagen) war ich erst fast ein Jahr nach Besitzübergang als Eigentümerin eingetragen. Da hätte mir keiner die Nebenkosten für Dinge, aus denen ich Nutzen zog, erlassen.

Gruß, Karin