Nebenpflichten aus Mietvertrag

Liebe WWW-Gemeinde,

ich möchte keinen rechtlichen Rat, sondern lediglich Handlungsalternativen.

Der Thread ist hierfür zwar nicht richtig, aber die Profis lesen hier natürlich am ehesten und ich hoffe auf deren Tipps…

Hauptpflicht aus dem Mietvertrag: Mietzahlung -> wird max. am 4. des Monats ausgeführt (auch mal später)

Nebenpflichten laut Mietvertrag:

  • Treppenhausreinigung -> seit 6 Monaten gar nicht mehr
  • Winterdienst -> ersichtlich nie, laut Verteidigungsstrategie immer, wenn VM nicht da ist, soviel mündlich
  • Mülltonnen vor die Tür setzen (normal einmal im Monat, vom Mieter wirklich nur auf Ankündigung, obwohl er vom VM eine Terminliste bekommen hat)

Nebenpflichten aus maximal benötigter Intelligenz, nicht schriftlich fixiert:

  • Briefkasten leeren (nie, wenn VM nach 1 Woche heimkommt, liegt die Post neben dem überquellenden Briefkasten)
  • Haustüre schliessen, dass nicht die Gläser in der Vitrine darüber klirren (ein netter Hinweis an der Haustür scheint auf Analphabeten zu stossen)

Nun könnte der Vm die Miete erhöhen, aufgrund 573a dem Mieter kündigen oder externe Dienstleister mit den nicht verrichteten Aufgaben betreuen oder auch den unentgeltlich überlassenen Stellplatz als Strafe kündigen.

Aber welcher VM hat schon Lust auf solchen Stress und Kleinkrieg?

Wie würdet ihr den M zu seinen Pflichten bewegen?
Ein freundlicher Hinweis (nach mehreren mündlichen Bitten) in der Nebenkostenabrechnung bleibt ignoriert.

Danke für eure Meinungen und falls der Mod meint, dieses Thema passe besser in die Rubrik „Psychologie“ bitte verschieben.

Vielen Dank
Mela

Liebe WWW-Gemeinde,

ich möchte keinen rechtlichen Rat, sondern lediglich
Handlungsalternativen.

Der Thread ist hierfür zwar nicht richtig, aber die Profis
lesen hier natürlich am ehesten und ich hoffe auf deren
Tipps…

Hauptpflicht aus dem Mietvertrag: Mietzahlung -> wird max. am
4. des Monats ausgeführt (auch mal später)

Die Miete muss bis zum 3ten werktag auf dem Mieterkonto gutgeschrieben sein. Bei Verzug hilft es nur zu mahnen.

Nebenpflichten laut Mietvertrag:

  • Treppenhausreinigung -> seit 6 Monaten gar nicht mehr

Abmahnen.

  • Winterdienst -> ersichtlich nie, laut
    Verteidigungsstrategie immer, wenn VM nicht da ist, soviel
    mündlich

Abmahnen.

  • Mülltonnen vor die Tür setzen (normal einmal im Monat, vom
    Mieter wirklich nur auf Ankündigung, obwohl er vom VM eine
    Terminliste bekommen hat)

Abmahnen.

Nebenpflichten aus maximal benötigter Intelligenz, nicht
schriftlich fixiert:

  • Briefkasten leeren (nie, wenn VM nach 1 Woche heimkommt,
    liegt die Post neben dem überquellenden Briefkasten)

Soltle VM kaum interessieren, M hat selbst dafür sorgezutragen den Briefkasten regelmäßig zu leeren. Es ist sein eigenes Interesse.

  • Haustüre schliessen, dass nicht die Gläser in der Vitrine
    darüber klirren (ein netter Hinweis an der Haustür scheint auf
    Analphabeten zu stossen)

Wenn es unter Lärmbeläsitung oder schlechter Gerbauch der Mietsach3e fällt: abmahnen.

Nun könnte der Vm die Miete erhöhen,

warum?

aufgrund 573a dem Mieter
kündigen oder externe Dienstleister mit den nicht verrichteten
Aufgaben betreuen

Dies sollte man erst durchführen wenn mehrfach gemahnt wurde und darauf hingeweisen wurde.

oder auch den unentgeltlich überlassenen
Stellplatz als Strafe kündigen.

Mit welche Begründung, zur Stafe?

Aber welcher VM hat schon Lust auf solchen Stress und
Kleinkrieg?

Wie würdet ihr den M zu seinen Pflichten bewegen?

Ich sehe hier das zögerliche Verhalten seitens VM als schwierig an. Man muss konsequent die versöße ahnden und Mahnen. Da das nach dem Eindruck nicht erfolgt ist würde ich damit anfangen.
Eine Kündigung kann dann mit bezug auf mehrfache Versösse und fruchtlose Mahnungen zur Besserung begründet werden.

Ein freundlicher Hinweis (nach mehreren mündlichen Bitten) in
der Nebenkostenabrechnung bleibt ignoriert.

Mündliche Hinweise sind (notfalls) wertlos -> schriftlich

Danke für eure Meinungen und falls der Mod meint, dieses
Thema passe besser in die Rubrik „Psychologie“ bitte
verschieben.

VM kann man nur raten eine saubere gerade konsequente Linie zu fahren wenn er nicht weiter der Situation zusehen will.

Vielen Dank

Mela

Grüße

Hallo.

Psychologische Tricks dürften wenig helfen, weil der Mieter keine Konsequenzen zu befürchten hat. Wichtig ist, dass juristisch sauber vorgegangen wird, damit später der Weg für eine Kündigung offensteht. Hinsichtlich der verspäteten Mietzahlungen kann der Vermieter z. B. später nichts mehr unternehmen, weil der Mieter hieraus sozusagen ein „Gewohnheitsrecht“ ableiten wird können. Hier sollte dem Mieter also deutlich vor Augen geführt werden, was seine Pflichten sind und dass man nicht bereit ist, die permanenten Verzögerungen hinzunehmen. Letztlich muss eine Abmahnung erfolgen mit dem Hinweis darauf, dass im Falle weiterer verspäteter Zahlungen eine Kündigung droht.

Bei den Reinigungspflichten sollte man darauf hinweisen, dass man ein Reinigungsunternehmen beauftragen wird, dessen Kosten dann von dem Mieter zu zahlen sind.

Dem Mieter mündlich erklären , dass er die Kündigung zu erwarten hat, wenn er sich nicht ändert. Nicht schriftlich, da dies als Erpressung ausgelegt werden könnte.
Im Zweifel sofort kündigen (prof. Hilfe, wenn erforderlich, suchen)

Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende. Das Leben ist zu kurz um sich dauerhaft über etwas zu ärgern, was man ändern könnte.

vnA

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Dann muss der VM wohl leider doch unangenehm werden…

VG
Mela

Hallo.

„Sofort kündigen“ geht nicht. Der Vermieter muss zunächst eine Abmahnung schreiben. Und der Vermieter muss dem Mieter auch nicht mündlich schonend beibringen, dass sein Verhalten eine Kündigung nach sich ziehen wird. Juristisch einwandfrei ist hier eine Abmahnung, in der dem Mieter mitgeteilt wird, dass der Vermieter eine Kündigung aussprechen wird, wenn die Zahlungen auch weiterhin unpünklich eingehen. Das ist auch keine strafbare Nötigung, sondern wird tagtäglich im Arbeits- und Mietrecht durchgeführt.

Zitat: Nun könnte der Vm die Miete erhöhen, aufgrund 573a dem Mieter kündigen oder externe …
§573a BGB ist bekannt?

vnA

Hallo,

leider fehlen Details zum M.

Es könnte sein, das der M sich selber nicht mehr richtig vorstehen kann. Da könnte es helfen den Sozialpsyatrischen Dienst oä den Fall vorzutragen. Manchmal bekommen eine so eingeschränkte Personen einen Betreuer gestellt.

Dies trifft aber idR eher bei gebrechlichen, senilen, psychisch Kranken zu.
Bei Psychopathen aber besonders vorsichtig (Wortwahl) sein, die können auch grob werden.

Bei jungen M ist es mehr Gedankenlosigkeit oder Ignoranz, manchmal Egomanie. Hier muß eher nachträgliche Erziehungsarbeit in Sachen Anstand nachgeholt werden.

vlg MC