Hallo liebe WWW-Kollegen,
folgender Fall:
A ist Angestellter. A will nun eine Nebentätigkeit ausüben, für die er pro Monat 401 Euro bekommt.
Wie ist dies steuerrechtlich zu werten ?
Sind diese Einnahmen für A steuerfrei ?
Oder muss A etwas versteuern ?
Bitte Antworten, wenn möglich mit Hinweisen/ Quellen.
Schönen Tag noch
Börsenfan1986
A ist Angestellter. A will nun eine Nebentätigkeit ausüben,
für die er pro Monat 401 Euro bekommt.
Das isz 1 Euro zu viel.
Wie ist dies steuerrechtlich zu werten ?
Als Zweitbeschäftigung, steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Sind diese Einnahmen für A steuerfrei ?
Nein, nur bei einer geringfügigen Beschäftigung, und die endet bei 400 € im Monat, wird pauschal Steuer abgeführt.
Oder muss A etwas versteuern ?
Er muß für die Nebentätigkeit eine Steuerkarte abgeben (Steuerklasse VI) und später die Bezüge in seiner Steuererklärung angeben, wie die auss einer Angestelltentätigkeit auch.
Hallo nordlicht,
Er muß für die Nebentätigkeit eine Steuerkarte abgeben
(Steuerklasse VI) und später die Bezüge in seiner
Steuererklärung angeben, wie die auss einer
Angestelltentätigkeit auch.
das würde ich auch so beurteilen.
Irgendeine Besonderheit muss bei dem mir vorliegenden Fall sein.
Denn der Arbeitgeber von A benötigt keine Steuerkarte.
Was ist aber wenn A die Bezüge zum beispiel aufgrund einer Aufsichtsrattätigkeit bekommt.
Fallen dann sozial und steuerabgaben an ?
Gruss
Börsenfan1968