Nebentätigkeit

Hallo Forum,

wie ist das eigentlich mit der Versteuerung von Nebentätigkeiten?

Beispiel:
Mitarbeiter eines Betriebes A hilft in einem anderen Betrieb B aus. Die Nebentätigkeit wird am Wochenende bzw. in der Freizeit des Mitarbeiters ausgeführt. A weiß darüber Bescheid und B zahlt das vereinbarte Geld an den Mitarbeiter aus. Es handelt sich dabei um eine einmalige Sache.

Wie muß der Mitarbeiter denn sowas versteuern?. Es handelt sich NICHT um Schwarzarbeit. Muß man vorher schon beim FA anrufen und das mitteilen?

Ich bin sehr gespannt auf Eure antworten.
LG

Hallo nochmal,

kleiner Nachtrag:

Es geht nicht nur um die Versteuerung (dann passt der Artikel wohl auch eher in „STEUERN“) sondern allgemein:
z. B. Muß man sich da irgendwo anmelden oder evtl. auch einen Antrag für die Nebentätigkeit stellen.

Danke nochmal

HAllo

Es geht nicht nur um die Versteuerung (dann passt der Artikel
wohl auch eher in „STEUERN“) sondern allgemein:
z. B. Muß man sich da irgendwo anmelden oder evtl. auch einen
Antrag für die Nebentätigkeit stellen.

Also da es eine einmalige Angelegenheit ist, ist BAT (Bar auf Tatze schon ok.), es ist eher Sache des zweitarbeitgebers einen ordnungsgemäss anzumelden, va. bei der BErufsgenossenschaft. Davon bekommt der An eigentlich nichts mit.
Dann sollte der An noch seine Krankenkasse informieren, dass er einmalig einen Nebenjob hatte, das kann dann sein, das die einem einen Fragebogen ausfüllen, aber wenn es einmalig ist, und man eh Sozialversicherungspflichtig im Erstjob ist, passiert da nichts weiter.
Wie es mit der Rentenversicherung aussieht entzieht sich meiner Kenntnis, aber auch da kann man anfragen. Vermutlich haben die einen Freibetrag bis zu dem man dazuverdienen darf im Monat, ohne dass es sich auf die Einzahlung auswirkt, aber dann auch nix für die Auszahlung später erwarten, gell :wink:
Das Finanzamt verlangt auch nicht gleich bei einer einmaligen Sache eine Lohnsteuerkarte KL. 6, sondern lediglich eine Einkommenssteuererklärung, wo man so zusätzliches Einkommen auch angeben muss.
Wie das genau funktioniert erklärt einem bei reinen Angestellteneinkünften (also nichtselbstständigen) ein Lohnsteuerhilfeverein oder bei jedem anderen der Steuerberater.

Wenn es doch was häufigeres werden sollte empfiehlt es sich dringlichst alle zu informieren bzw. auch sich selbst ob da nicht auch noch 400 EuRegelungen etc in Frage kommen und ob man nicht durch Einhaltung gewisser Gehaltsgrenzen (zB. statt einen Monat 800 Eu und zwei Monte nix und dann wieder 200 Eu, lieber jeden Monat 250 Eu) sogar besser fährt.
Gruß Susanne