Nebentätigkeit

Hallo! Ich möchte gerne - neben meiner 75prozentigen Angestellten-Tätigkeit - im Internet Kleidung verkaufen. Muß ich das meinem Arbeitgeber mitteilen? Habe ich von dieser Seite Schwierigkeiten zu befürchten? Wie ist das mit dem Gewerbeschein, den ich ja sicher brauche, um die Kleidung einzukaufen? Ich will es ja nicht in großen Umfang betreiben, lohnt es sich hinsichtlich der Bürokratie beim Finanzamt und der IHG überhaupt.
Danke für alle Antworten. Heike

Ich möchte gerne - neben meiner 75prozentigen
Angestellten-Tätigkeit - im Internet Kleidung verkaufen. Muß
ich das meinem Arbeitgeber mitteilen? Habe ich von dieser
Seite Schwierigkeiten zu befürchten? Wie ist das mit dem
Gewerbeschein, den ich ja sicher brauche, um die Kleidung
einzukaufen? Ich will es ja nicht in großen Umfang betreiben,
lohnt es sich hinsichtlich der Bürokratie beim Finanzamt und
der IHG überhaupt.

Hallo Heike,

in jedem Fall brauchst Du einen Gewerbeschein und Du bist buchhaltungspflichtig.

Schwierigkeiten mit Deinem Arbeitgeber hast Du zu befürchten, wenn Du ihm Konkurrenz machst, überhaupt dann, wenn Du in der gleichen Branche tätig bist und Informationen, die Dir als Angestellte zugänglich sind, für Deine eigene Tätigkeit nutzt. Ansonsten entscheidet, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.

Gruß
Wolfgang