Nebentätigkeit

Hallo,

muß ich eigentlich beim Arbeitgeber Bescheid sagen wenn ich nur eine befristete Nebentätigkeit über z.B. 2 Monate und das auch nur am Wochenende od. ähnl. ausübe. Natürlich nicht bei der Konkurrenz. Das Finanzamt möchte ich da auch nicht beteiligen also muß der Verdienst unter der 410 (oder 430?) Euro Grenze liegen.

Gruß

Roland

Kommt darauf an!
Hi!

muß ich eigentlich beim Arbeitgeber Bescheid sagen wenn ich
nur eine befristete Nebentätigkeit über z.B. 2 Monate und das
auch nur am Wochenende od. ähnl. ausübe.

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Ist da vielleicht etwas über einen Tarifvertrag geregelt?
Dein Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit nicht von vornherein verbieten, allerdings kann er (wenn es vereinbart ist) eine solche grundsätzlich genehmigungspflichtig machen!
Mein Rat: Informieren solltest Du ihn…

Natürlich nicht bei
der Konkurrenz. Das Finanzamt möchte ich da auch nicht
beteiligen also muß der Verdienst unter der 410 (oder 430?)
Euro Grenze liegen.

Nicht mehr als 400 € im Monat! Aber die Berechnung und Abführung von Steuern und SV-Beiträgen liegt in der Pflicht des Arbeitgebers (des Nebenjobs)…

LG
Guido

Hallo

muß ich eigentlich beim Arbeitgeber Bescheid sagen wenn ich
nur eine befristete Nebentätigkeit über z.B. 2 Monate und das
auch nur am Wochenende od. ähnl. ausübe.

Ja

Gruß,
LeoLo

Hallo,

also laut AV hat mein AG keine Probleme ich darf halt nicht bei der Konkurrenz arbeiten und keine Arbeiten ausführen bei denen ich gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt bin. Bei längerfristigen Nebentätigkeiten ist mir schon klar, das der AG informiert werden sollte nur bei befristeten war ich mir bis jetzt nicht sicher.

Gruß

Roland

Du solltest es ihm sagen!
Hi!

Es gibt eine Treuepflich Deinerseits und eine Fürsorgepflicht von der Seite Deines AG!

Dein Ag kann seiner Fürsorgepflicht in einigen Bereichen (Arbeitszeitgesetz sei mal genannt) aber nicht nachkommen, wenn Du ihn nicht informierst!

Das kann böse Folgen für Dich haben!

LG
Guido