Nebentätigkeit

Hallo! Wenn man in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, daß Nebentätigkeiten/Nebenjobs die Zustimmung des Chefs benötigen, man sich aber nicht daran hält und erwischt wird, was kann einem dann passieren, bzw. kann man dann fristlos gekündigt werden?

Gruß
Stocki

Hi!

Abmahnung, bei Wiederholung Kündigung!

Außerordentlich halte ich für die meisten Fälle eher unwahrscheinlich, wobei bei der Arbeit bei einem direkten Konkurrenten auch das möglich sein könnte (muss aber im Zweifel der Richter entscheiden)!

Wieso wird denn verheimlicht?

LG
Guido

Wieso wird denn verheimlicht?

@Stocki: Oder hast Du es nur vergessen, das Nebengewerbe/die Nebentätigkeit anzugeben? Melde es doch einfach noch nachträglich an.
a) „Wollte erst mal sehen, ob es überhaupt funktioniert.“
b) „Habe erst heute an das Kleingedruckte in meine Arbeitsvertrag gedacht.“
Du wärst nicht der Erste, der so was erst mit etwas Verspätung angibt.

Bist Du im öffentlichen Dienst? Der AG müsste es schon sehr gut begründen können, wenn er es ablehnen will.
Wenn Du natürlch seeeehr viele Stunden oder tief in der Nacht arbeitest und müde zur Arbeit kommst, oder gar eine Konkurrenz darstellst, ist eine Ablehnung logisch.

Alternative, falls es ein Gewerbe ist: Es wird auf den Ehepartner angemeldet/umgeschrieben.

Wie kommst Du denn darauf?
Hi!

Bist Du im öffentlichen Dienst? Der AG müsste es schon sehr
gut begründen können, wenn er es ablehnen will.
Wenn Du natürlch seeeehr viele Stunden oder tief in der Nacht

Kennst Du das Arbeitszeitgesetz? Schau mal rein! Wenn der Arbeitnehmer täglich 8 Stunden bei seinem Hauptarbeitgeber arbeitet, dann muss der Arbeitgeber dem Nebenjob einen Riegel vorschieben, wenn der Arbeitnehmer noch mehr als 2 Stunden seinem Nebenjob nachgehen will!!!

Das gebietet schon alleine seine Fürsorgepflicht!

LG
Guido