Nebentätigkeit als Fotograf

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind zwei vollzeit Berufstätige, welche sehr gerne in der Freizeit fotografieren.
Da das jetzt immer mehr Anklang findet und wir von immer mehr Leuten gefragt werden, ob wir nicht Shootings machen wollen, denken wir darüber nach ein Gewerbe anzumelden. Wir sind der Meinung, dass es besser ist, das Ganze anzumelden, bevor wir hier wirklich mit Werbung weitermachen.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was müssen wir tun und wie funktioniert das.

Unser Arbeitgeber hat das Ganze bereits abgenickt und uns die Nebentätigkeit freigegeben. Das was schon mal Schritt eins.

Gersten habe ich dann mal mit meinem Finanzamt telefoniert und mich erkundigt. Hier war die Meinung, wir sollen eine GbR Gründen, da wir zu zweit sind und das das beste für uns wäre.

Jetzt meine Frage an Sie, lieber Existenzgründerexperte.

Was würden Sie uns empfehlen zu tun?
Wir gehen von Einnahmen von max. 2000€ im Jahr aus.
Wie sieht das steuerlich aus, was muss man wie angeben und was ist steuerfrei?
Welche Rechtsform sollten wir Ihrer Meinung nach wählen?
GbR, OHG???
Was müssen wir beachten, damit nicht irgendwann das Finanzamt kommt und saftig Steuern nachberechnet?

Ich hoffe, ich konnte ein wenig klar machen, welche Fragen uns Beschäftigen. Denke, dass es ja bei den meisten Existenzgründern die gleichen Fragen sind.

Wäre super, wenn Sie uns hier ein paar Tips geben könnten.

Vielen Dank schon mal.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

wäre es möglich, wenn wir das im Gespräch klären? Du kannst mich von ca. 13:30 bis 15:00 Uhr erreichen unter 06733-949767 Ansonsten erst wieder am Montag, da ich beruflich unterwegs bin. Wenn Du mir eine Nummer hinterläßt oder zumailst unter der ich Dich erreichen kann, versuche ich am Freitag zurück zu rufen, wenn ich früher zu Hause sein sollte.

Gerade die Geschäftsform der GbR ist nicht ganz unproblematisch.

Zu klären ist auch, ob es sich hierbei um ein Gewerbe handelt oder um eine freie Tätigkeit z.B. als Künstler. Hier hängen dann diverse Fragen rund um die Sozialversicherung mit dran.

Lieben Gruß,
Alexandra Gerhardt-Botzian

Hallo Stefan,

ich würde als erstes die IHK aufsuchen bzw. die Webseite Ihrer IHK dort finden Sie aktuelle Informationen für Ihre Region.

Falls Sie das zu zweit machen, würde ich zu einer GBR raten, OHG wäre am Anfang mit hohen Kosten verbunden. Gehen Sie anschliessend zu Ihrer Gemeinde und holen sich einen Gewerbeantrag ggf. auch online über die Online-Seite der Gemeinde. Suchen Sie sich eine Buchhaltungsperson, die die Buchaltung für Sie macht, am Anfang reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Finanzamt. Beim Ausfüllen des Gewerbebogens müssen Sie aufpassen, dass Sie nicht so hohe Einnahmen haben, denn danach müssen Sie die Ust im Voraus zahlen, da lieber 0 (null) eintragen, als Unternehmer müssen Sie eh mit Gewinn erst nach dem 3 Jahr rechnen, da Sie ja auch Kosten haben werden, die nicht sofort gedeckt sind.

Suchen Sie sich in Ihrer Region jemd. der die Buchhaltung macht, ca. 30-50 Euro/Monat, muss auch kein Steuerberater sein.

Viel Erfolg

Utku

Hallo Stefan,

ich mache weder Rechts- noch Steuerberatung. Deshalb kann ich auf Deine konkreten Fragen nur sehr allgemein antworten.

Die richtige Wahl der Rechtsform einer Gesellschaft hängt von vielen Faktoren ab. Die meisten sind für Euch wohl eher uninteressant. Die eventuell wichtigsten Argumente aus meiner Sicht sind hier:
Eine GmbH sieht am Markt größer aus und begrenzt die Haftung (allerdings würde im nebenberuflichen Bereich wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen, da man ja irgendwie die Haftungssumme von 25.000,- € einbringen müsste).
Eine LTD oder mittlerweile leider auch schon UG wirkt auf einige Marktteilnehmer unseriös, besonders wenn man es mit Geschäftsleuten zu tun hat.
Man haftet allerdings ohne juristische Person (GmbH, LTD, UG,…) auch für alle Fehler voll und mit seinem gesamten Vermögen. Hier sollte man sich im Bereich Fotografie Informationen über Bildrechte, Wettbewerbsrechte etc. von Anwaltsseite einholen, damit man keine teuren Fehler macht.
Eine GbR würde zwei Menschen in der Tätigkeit zu einer juristischen Person zusammen bringen. Diese könnten gegenüber der Außenwelt und auch dem Finanzamt als eine juristische Person auftreten. Sie bräuchten allerdings einen GbR-Vertrag vom Anwalt und der kostet wieder Geld.

Wenn ich so etwas zu entscheiden hätte, würde ich folgendermaßen verfahren:

Bei angepeilten 2.000,- €/a würde ich für jeden Teilnehmer einen eigenen Gewerbeschein holen lassen. Dann könnten alle Teilnehmer ihre Rechnungen für den jeweiligen Auftrag selbst schreiben. Wenn man die Kleinunternehmer-Regelung beantragt (Finanzamt) und diesem Antrag stattgegeben wird, können sogar alle ohne Umsatzsteuer arbeiten, allerdings kriegt man für teuere Ausrüstung dann auch keine Vorsteuer zurückerstattet.

Ansonsten meldet man die Umsätze immer in der Einkommenssteuererklärung mit an.

Wenn das Gewerbe irgendwann doch größer wird, muss man natürlich umdisponieren.

Vorsicht ist auch geboten, wenn man die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (z.Zt. 17.500,- €) überschreitet. Dies kann schon viel früher der Fall sein, deshalb rate ich jedem einzelnen Kleinunternehmer schon bei erreichen von 10.000,- € Umsatz dringend zum Steuerberater zu gehen, denn in den 17.500,- € sind Privatverwendungen und eine fiktive Umsatzsteuer enthalten.

Fazit: Wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit im Rahmen bleibt und das Geschäft nicht auf größere Werbekampagnen angewiesen ist, reicht der Gewerbeschein. Zusammen mit der Kleinunternehmer-Regelung kann man sich am Markt gut ausprobieren.

Und immer beachten: Die zusätzlichen Einnahmen neben den Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis sind nachträglich ggf. mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Also nicht gleich alles ausgeben und besser einen Teil davon weglegen, bis die Steuerklärung durch ist. Wie viel kann ihr Steuerberater für Sie schätzen.

Viel Spaß und viele Grüße
Ralf Trosien.

Hallo Stefan,
sicher hast du recht, die Fragen sind weitgehendst gleich allerdings sind die Voraussetzungen bei jeder Gründung sowie Individuen anders.
Nach den von dir gelieferten Informationen lässt sich keine 100%ige Aussage treffen die gezielt auf deine Situation zugeschnitten ist.
Grundsätzliches jedoch schon.
Dein Finanzamt liegt nicht verkehrt, die GbR ist wohl die einfachste Wahl.
Sicher die Kostengünstigste. In der Haftung gegenüber Lieferanten, Kunden usw. bleibt ihr aber voll. Das wird hier nicht geregelt.
Bei den zu erwartenden Einnahmen brauchst du keine bedenken haben. Hier bist du bis zu einem Jahresgewinn von 24.000,-€ nicht Steuerpflichtig. Umsatzsteuer ist wieder eine andere Themanik.
Diese Kurzinformation ersetzt keine persönliche Beratung.
Ein gutes Medium bietet dir die Homepage der KfW Bank.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Grüße und viel Erfolg
Horatio Lauerwald
Gelistet in der KfW Beraterbörse

Guten Tag,

zunächst - ich darf als Unternehmensberaterin leider keine Steuerberatung durchführen. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Wenn Sie zusammen: aufreten / als Gemeinschaft arbeiten sind Sie automatisch Kraft Gesetz eine GbR.

Freundliche Grüße
Dagmar Schulz

Lieber Anfrager

Gute Idee
Risiko ist gering
Gewerbeanmeldung notwendig (Gemeinde)
Unternehmensform - Einzelunternehmer -
Der Beruf Fotograf ist von der HAndwerkskammer geschützt. Andere Bezeichnung notwendig

Mehr Info bei tel. Rücksprachen

Siegfried Rodat
Wirtschaftssenior
Max-Reger-Str. 33

69121 Heidelberg
Tel: 06221 437 98 25
Handy: 0170 526 1641
Fax: 4932223779089
Email: [email protected]

Hallo Stefan,

Ein schönes Vorhaben. Außerdem finde ich es klasse, dass du trotz des formellen Aufwands das ganze offiziell machen willst. Schwarzarbeit schadet den aufrichtigen Selbstständigen, wobei du merken wirst, dass es schon etwas Papierkram sein wird.

Fangen wir mit dem Unternehmen an. Auf jeden Fall GbR. Bei anderen Gesellschaften hast du eine teurere notarielle Gründung vor Air und du musst dich u.U. Im Handelsregister eintragen lassen. Außerdem kannst du und dein Partner den steuerlichen Jahresabschluss so mit geringerem Aufwand betreiben. Der Nachteil der GbR ist die Haftung. Man haftet immer für die Schandtaten derangieren mit und zwar immer in voller Höhe des Betrags, mit dem Privatvermögen und direkt an den Gläubiger - unabhängig von irgendwelchen Vertraglichen Regelungen. Das kann haarig werden, wenn etwas schief läuft. Bsp aus der Praxis: A und B gründen eine GbR und eröffnen das A und B GbR Konto bei der Bank. A bestellt einen Firmenwagen (eigentlich müssten beide die Bestellung unterschreiben, aber die beiden haben Einzelvertretung vereinbart). A hebt Bar den Kaufpreis für das Auto von der Firma ab und vergisst zu bezahlen. statt dessen verspielt er die Knete. Der Fahrzeughändler kann ohne weiteres auch den kompletten Kaufpreis (nicht nur50%) von B einklagen. B kann danach zwar A wegen Veruntreuung verklagen, muss aber erstmal die Zeche zahlen.
Eine andereRwchtsform wie eine GmbH würde hier anders funktionieren. Aber wenn ihr nur in geringem Maße tätig seid, würde ich dieses Risiko vernachlässigen. Ihr werdet auch keinen Auftrag verlieren, weil ihr eine GbR seid, wohingegen eine GbR wahrscheinlich keine Chance auf einen Bauauftrag eines Aldimarktes hätte. Die Grenze zwischen Betrieb und Privatvermögen verschwimmt halt bei einer GbR mehr.

Steuern:
Hier die betroffenen Steuerarten: Gewerbesteuer (vereinfacht)
Ihr müsst Gewerbesteuer zahlen, sobald ihr einen gewissen Gewinn ca. 21 T€ pro Jahr überschreitet. Diese Steuer ist aber auf die Einkommensteuer anzurechnen und dürfte bei euren Umsatzambitionen nicht erreicht werden.

Einkommensteuer:
Auf den Gewinn nach allen Kosten müsst ihr Einkommensteuer zahlen. Nehmt euren letzten Steuerbescheid. Addiert auf die Zeile " zu versteuerndes Einkommen" den Gewinn. Dann könnt ihr im Internet die Steuerlast für dieses neue zu versteuernde Einkommen ausrechnen. Auf der ersten Seite des Bescheids steht die festzusetzende Einkommensteuer. Die Differenz zwischen dieser Zahl und dem Ergebnis aus dem Internet müsst ihr nachzählen. Bei einem angepeilten Gewinn von 2.000€ wird das nicht die Welt sein. Ich kalkuliere immer mit ca. 30%. Das wären dann so 600,€

Wie kommt der Gewinn zu Stande? Hier passierter häufigste Fehler in der Planung des Geschäfts. Gewinn ist Umsatzerlös abzgl. Der Kosten. Wenn ihr also 20 Termine im Jahr a 100€ habt, ist der Umsatz 2000,-€. Dann kwerden die Kosten wie Fahrtkosten, Anschaffung der Kamera, Verbrauchsmaterial, Fotolabor usw. Davon abgezogen. Und hier sind wir bei der größten Falle für Kleinunternehmer und der letzten wichtigen Steuerart. Umsatzsteuer:

Normalerweise funktioniert Umsatzsteuer so: ihr stellt eine Rechnung an euren Kunden aus. Hierauf kommen 19% Mehrwertsteuer (den Teil der Umsatzsteuer, den der Kunde letztlich tragen muss). Wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist mit seinem Betrieb, kann man im Gegenzug sogenannte Vorsteuer ziehen. Wenn ihr als GbR also Ust pflichtet wäret, müsstet ihr auf alle Rechnungen die ihr schreibt die 19% MWSt. an das Finanzamt überweisen. Wenn ihr aber etwas betriebliches bezahlen müsst, könnt ihr die von Euch gezahlte MWSt., die im Zusammenhang mit Eurem Geschäft steht, zurückfordern. Bsp.: Summe aller Kundenrechnungen 1.000 € netto. Zzgl. 190,€ Umsatzsteuer. Anschaffung einer Kamera mit Onjektiv für 800€ inkl. 127,73€ MWSt. - ihr müsst nur 62,27€ Umsatzsteuer abführen.
Das bedeutet Vorsteuer ziehen.
Jetzt kommt eure " Niesche": unter 17.500€ JahresUMSATZ ( gestellte Rechungseinnahmen vor Kosten) seid ihr sog. Kleinstunternehmer, die keine Umsatzsteuer berechnen müssen. Eure Kunden zählen also keine Umsatzsteuer. Es muss nur ein Vermerk auf Eure Rechnung. Im Gegenzug könnt ihr keine Vorsteuer ziehen. Und hier ist das Risiko. Wenn ihr versehentlich über diese Grenze rutscht, müsst ihr die gesamte Umsatzsteuer nachzahlen. Wenn Ihr aber u.U. Keine Kosten hättet, Die ihr Vorsteuer,ich gegenrechnen könntet, ginge das voll in die Hose. Ihr solltet also immer immer immer unter dieser Umsatzgrenze bleiben. Ein Bekannter von mir hat neben dem Studium Computerspiele aus England von Privatleuten gekauft und in Deutschland teurer Verkauft. Er lag mit 18.100,€ knapp über der Grenze und hatte fast keine Rechnungen mit gezahlter Vorsteuer. Das hätte ihn fast 3.000€ / Jahr gekostet

Ihr seht, es wird schon komplexer als man denkt. Aber falls ihr jetzt überlegt, das doch schwarz zu betreiben, kennt ihr direkt das Risiko, falls ihr erwischt werdet und rückwirkend veranlagt werdet :smile:

also einfach unter dieser Grenze bleiben und alles wird gut.

Der letzte Tip: Buchhaltung:
Macht direkt eine gescheite Buchhaltung und ein entsprechendes Konto auf. Ihr müsst alle Quittungen zum Geschäft sammeln. Es wir getrennt nach einem Kassenbuch und einem Kontenbuch. Innerhalb dieser Bücher müssen alle Quittungen nach Datum sortiert gebucht werden. Eine Bar bezahlte Rechnung ist demnach ein Eingang im Kassenbuch und eine mit Ed Karte bezahlte Tankquittung ist eine Belastung im Kontenbuch. Hierzu solltet ihr entweder einen Steuerberater engagieren, der allerdings für einen Jahresabschluss sicherlich 500,-€ haben will, oder euch entsprechende Sachkunde über die IHK oder VHS aneignen, damit ihr überhaupt eine korrekte Jahresbuchführung machen könnt. Nichts ist schlimmer, als rückwirkend für drei Jahre so eine Buchführung zu erstellen.

So, ich hoffe, ich habe euch nicht zu sehr abgeschreckt. Ich Wünsche euch einen guten Start und viel Erfolg mit dem Hobby-Beruf. Eine Bekannt meiner Frau betreibt das Geschäft übrigens sehr erfolgreich nebenberuflich und hat sich ihr komplettes Equipment inkl. iMac , Kamera, Objektiven und Studiobeleuchtung, Hintergünde etc. Über diese Nebentätigkeit finanziert. In knapp 2 Jahren. Also viel Erfolg und vor allem Spaß!!!

Hallo Stefan,

vielen Dank für die Anfrage und hier versuche ich ein paar Antworten:

Wenn das Finanzamt bereits eine GbR angedeutet hat, dürfte alles klar sein. Meines Wissens werden zwei oder mehr Einzelpersonen, die gemeinsam auftreten, ohnehin schon steuerrechtlich als GbR gewertet und entsprechend besteuert.

Um sich dann endgültig anzumelden, braucht das Finanzamt den „steuerlichen Erfassungsbogen“.
Wenn Sie mit Einnahmen von 2000 € im Jahr rechnen und Vollzeit abhängig beschäftigt sind, geben Sie auf dem Erfassungsbogen an, dass Sie „nebenberuflich selbständig“ sein wollen und die „Kleinunternehmerregelung“ in Anspruch nehmen wollen. Als Kleinunternehmer dürfen Sie max. 17.500 € im Jahr einnehmen und müssen monatlich keine Mehrwertsteuer abführen. (Bei geringen Einkünften ist das nämlich sonst ein ziemlicher Aufwand).
Auf dem Erfassungsbogen geben Sie auch die Rechtsform, also GbR, Ihres Unternehmens an.
Müssen Sie ein Gewerbe anmelden?
Ist nicht ein Fotograf ein Freiberufler?? - Das vielleicht noch mal genau klären, vielleicht auch beim Finanzamt.
Meines Wissens sind Fotografen Freiberufler und müssen kein Gewerbe anmelden.
Wenn Sie denn doch ein Gewerbe anmelden wollen, bedenken Sie, eine Gewerbesteuerbefreiung zu beantragen! Bei geringen Umsätzen können Sie sich von der Gewerbesteuer befreien lassen. Nicht vergessen, sonst entgeht Ihnen noch Geld.
Zur Einkommenssteuererklärung müssen ALLE Einkünfte angegeben werden, also nicht nur Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, Miete und Verpachtung etc., sondern eben auch die Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit.
Aber Sie können dann eben auch mehr absetzen als ein „normaler“ Angestellter - eben Ihre Betriebausgaben (Fahrtkosten, Fotodrucker…) und eben auch größere Investitionen wie eine gute Kamera, Beleuchtung usw.

Auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag berechnet sich nach Ihren gesamten, tatsächlichen Einkünften, auch wenn Sie abhängig beschäftigt sind und ihre Krankenversicherung über den Arbeitgeber abgerechnet wird.
Es ist trotzdem notwendig, die Krankenkasse vorab zu informieren und auch die max. im Jahr zu erwartenden Einnahmen zu beziffern. Die werden Ihnen dann das weitere Procedere erklären.

Wenn Sie sich angemeldet haben, können Sie loslegen mit Werbung und so weiter.
Auch Ausgaben, die Sie VOR Ihrer Anmeldung hatten, die aber einen unmittelbaren Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit erkennen lassen, können Sie bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. (Werbung, Visitenkarten, evt. steuerliche Beratung usw.)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg beim Fotografieren!
Wer weiss, vielleicht wird ja viel mehr daraus, als Sie jetzt denken und es reicht irgendwann für einen „Halbzeitjob“ mit wesentlich mehr als 2000 € im Jahr…

Viele Grüße,

Monika Rapka

Guten Tag,
informieren Sie sich über die Verhältnisse, vor Allem die Haftung, bei den angedachten Rechtsformen. Sie erscheinen bei dem Nebeneinkommen von ca. 2000 € im Jahr als zu zeitintensive. Sie sollten sich eher um mehr Umsatz kümmern und zwar jeder für sich. Das spart jede Menge Nerven und gibt aber die Chance Synergien untereinander zu nutzen.
Also auf zum Gewerbeamt und jeder für sich das Gewerbe angemeldet und dann Umsatz machen. Verkomplizieren Sie sich nicht von Beginn an die Dinge.

Bestes Arno Bischoff

@stefan

…GbR ist völlig ausreichend. Einkünfte bei der Einkommensteuer in Anlage „Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit“ mit aufnehmen. Alles andere rechnet sich bei den angegebenen Einkübnften nicht. Sorry für die Verspätung, - es war Urlaubszeit.

MfG Jürgen Arnold

Moin!

Sorry, komme erst jetzt dazu zu antworten. Aber ich hatte in den letzten Tagen bereits einen ehrenamtlichen Fall, der mich etwas intensiver forderte.

Fange ich mal von hinten an: Wenn alle „Gründer“ die gleichen Fragen hätten, bräuchte es keine „Experten“. Gott sei Dank sind nicht nur die Menschen unterschiedlich, sondern auch die Gründungen.
Steuerliche Fragen möchte ich hier nicht behandeln. Wir sind dann mitten in einer Rechtsberatung, die mir hier nicht zusteht. Hierfür sind daher die entsprechenden „Freiberufler“ (Buchhaltungsbüros, Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater) zu kontaktieren.Oder es wäre ein Businessplan zu erstellen.

Üblicherweise rate ich von einer GBR ab. Die Haftungsrisiken des Einzelnen sind schlicht zu groß. Im geschilderten Fall wäre allerdings jede echte Rechtsform, incl. der angesprochenen OHG, schlicht zu mächtig und stünde im Aufwand und Kosten zu unverhältnismäßig zum geplanten Umsatz.

Man könnte es also mit einer GBR versuchen. Oder schlicht zwar werblich und in der Kommunikation gemeinsam auftreten aber bzgl. der einzelnen Aufträge separat abzurechnen bzw. mit Unterbeauftragung arbeiten. So sind die „Firmen“ sauber getrennt.

Zum Finanzamt:

Das ist aus zwei Gründe an dem Gewerbe interessiert:

MWST und Erfolgsteuern

Im ersten Jahr können Sie durch einfache Anzeige von der Umsatzsteuer befreit werden. Solange die Firma bzw. jeder einzelne der „Partner“

Meine Antworten habe ich unten eingearbeitet.

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind zwei vollzeit Berufstätige, welche sehr gerne in der
Freizeit fotografieren.
Da das jetzt immer mehr Anklang findet und wir von immer mehr
Leuten gefragt werden, ob wir nicht Shootings machen wollen,
denken wir darüber nach ein Gewerbe anzumelden. Wir sind der
Meinung, dass es besser ist, das Ganze anzumelden, bevor wir
hier wirklich mit Werbung weitermachen.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was müssen wir tun und
wie funktioniert das.

Unser Arbeitgeber hat das Ganze bereits abgenickt und uns die
Nebentätigkeit freigegeben. Das was schon mal Schritt eins.

Gersten habe ich dann mal mit meinem Finanzamt telefoniert und
mich erkundigt. Hier war die Meinung, wir sollen eine GbR
Gründen, da wir zu zweit sind und das das beste für uns wäre.

Jetzt meine Frage an Sie, lieber Existenzgründerexperte.

Was würden Sie uns empfehlen zu tun?

Entscheiden, ob das ein Hobby sein soll oder ernst genommen wird. Dann entweder tief hängen oder eine Firma gründen.

Wir gehen von Einnahmen von max. 2000€ im Jahr aus.

Dafür würde ich kein Gewerbe anmelden, sondern auf die 2.000 Euro verzichten und daraus einHobby machen.

Wie sieht das steuerlich aus, was muss man wie angeben und was
ist steuerfrei?

Steuerberater fragen, was angesichts der 2.000 Euro sicher zu teuer sein wird, oder mich anrufen: www.Die-Publikationswerkstatt.com (Impressum)

Welche Rechtsform sollten wir Ihrer Meinung nach wählen?
GbR, OHG???

GbR ist einfacher, bedeutet aber auch die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Wenn keine Verbindlichkeiten entstehen, ist eine GbR ungefährlich, erfordert aber eine ordnungsgemäße Buchhaltung.

Was müssen wir beachten, damit nicht irgendwann das Finanzamt
kommt und saftig Steuern nachberechnet?

Ordnungsgemäße Buchhaltung (Lexware mit eigener Einarbeitung oder Hilfskraft, Steuerberater).

Ich hoffe, ich konnte ein wenig klar machen, welche Fragen uns
Beschäftigen. Denke, dass es ja bei den meisten
Existenzgründern die gleichen Fragen sind.

Wäre super, wenn Sie uns hier ein paar Tips geben könnten.

Vielen Dank schon mal.

Gruß
Stefan