Hallo wrtzlbrmft444,
Deine Fragen sind konkret und daher leicht zu beantworten:
zu 1:
Eine Rechnung darf nur der stellen, der auch ein Gewerbe / Nebengewerbe angemeldet hat; bei mir in Thüringen über das Landratsamt.
Dann mußt Du Kontakt aufnehmen mit dem FA wegen der MWST.
zu 2:
Natürlich mußt Du diese Einnahmen bei der Steuer angeben.
Aber von den Einnahmen kannst Du Deine Kosten absetzen:
– Fahrkosten
– Kosten für Essen und Getränge bei den Auftritten ( gegen Quittung )
– Kosten für Noten
– Kosten für Musikinstrumente
– Kosten für Verwaltung der Auftritte ( Telefon – PC – Bürokosten ) aber Achtung: Nachweis erforderlich
zu 3:
Hier solltest Du mit Deinem Arbeitgeber sehr offen sprechen und nichts verheimlichen.
Details kannst Du in Deinem Vertrag nachlesen; aber Achtung: Auch das Beamtengesetz kann zu beachten sein.
Im Beamtendeutsch gab es vor 35 Jahren ( mein Vater war auch Beamter ) so Begriffe wie Eingabe - Gesuch.
Ganz wichtig: keine Aktivitäten vor Genehmigung !!!
Du solltest Deinem Arbeitgeber bereits beim Antrag auf Genehmigung darlegen, daß Deine Tätigkeit als Lehrer in keiner Weise negativ beeinflußt wird.
Wenn Du auch als Musiklehrer tätig bist, kann man überlegen, eine Musik - Ag mit einzubinden.
Aber Vorischt: Arbeitszeiten abends !!!
Viel Erfolg bei dieser schönen Nebenbeschftigung.
MfG
Stefan Seidel