Nebentätigkeit als Lehrer - Rechnung stellen

Hallo.

Ich bin Lehrer (verbeamtet) und arbeite an einer Schule in Bayern. Ich mache nebenher viel Musik uns werde laufend gefragt, ob ich nicht auch gebucht werden kann. Die Veranstalter fordern natürlich eine Rechnung von mir. Bisher bin ich nicht auf diese Angebote eingegangen.

Meine Fragen:

  1. Darf ich als Beamter eine Rechnung stellen?
  2. Wie müsste ich solche Einnahmen in meiner Steuer angeben?
  3. Reicht es aus, wenn ich mir bei meinem Arbeitgeber diese Auftritte als Nebentätigkeit genehmigen lasse?

Vielen Dank für eure Hilfe

eine Nebentätigkeit muss beim Arbeitgeber gemeldet und von diesem genehmigt sein.
Eine Anmeldung als „Kleingewerbe“ beim Finanzamt wäre gut. Das Finanzamt vergibt dann dafür eine Steuer-Nummer. Die Einnahmen und auch Ausgaben für diese Tätigkeit können dann in der Steuer-Erklärung angegeben werden. Lohnsteuer-Hilfe-Verein oder Steuerberater fragen.

lo.

Ich bin Lehrer (verbeamtet) und arbeite an einer Schule in
Bayern. Ich mache nebenher viel Musik uns werde laufend
gefragt, ob ich nicht auch gebucht werden kann. Die
Veranstalter fordern natürlich eine Rechnung von mir. Bisher
bin ich nicht auf diese Angebote eingegangen.

Meine Fragen:

  1. Darf ich als Beamter eine Rechnung stellen?
  2. Wie müsste ich solche Einnahmen in meiner Steuer angeben?
  3. Reicht es aus, wenn ich mir bei meinem Arbeitgeber diese
    Auftritte als Nebentätigkeit genehmigen lasse?

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

Als erstes müssen Sie ihren Arbeitgeber fragen .
Falls Sie die Zustimmung bekommen,müssen Sie das Gewerbe als Freiberufliche Tätigkeit bei ihrer Stadt/Gemeinde anmelden. Von dort wird es automatisch ans Finanzamt gemeldet.
Das Finanzamt schickt ihnen dann einen Fragebogen zu.
Falls Sie Räumlichkeiten zur unterbringung für Musikinstrumente brauchen(auch im eigenen Haus) können Sie es steuerlich absetzen.
Neuanschaffungen sowie Kilometergeld müssten auch absetzbar sein.
Soweit ich informiert bin liegen in allen Finanzämtern kostenlos kleine Bücher mit der Aufschrift

STEUERTIPPS für EXISTENZGRÜNDER auf.

Vielleicht können Sie sich daraus schon schlauer machen,oder fragen Sie direkt im Finanzamt wieviel Steuer man zahlen müsste und was frei ist.

Viele Grüße
monika61

hallo,

zu 2.)

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Hallo wrtzlbrmft444,

Deine Fragen sind konkret und daher leicht zu beantworten:

zu 1:
Eine Rechnung darf nur der stellen, der auch ein Gewerbe / Nebengewerbe angemeldet hat; bei mir in Thüringen über das Landratsamt.

Dann mußt Du Kontakt aufnehmen mit dem FA wegen der MWST.

zu 2:
Natürlich mußt Du diese Einnahmen bei der Steuer angeben.
Aber von den Einnahmen kannst Du Deine Kosten absetzen:
– Fahrkosten
– Kosten für Essen und Getränge bei den Auftritten ( gegen Quittung )
– Kosten für Noten
– Kosten für Musikinstrumente
– Kosten für Verwaltung der Auftritte ( Telefon – PC – Bürokosten ) aber Achtung: Nachweis erforderlich

zu 3:
Hier solltest Du mit Deinem Arbeitgeber sehr offen sprechen und nichts verheimlichen.

Details kannst Du in Deinem Vertrag nachlesen; aber Achtung: Auch das Beamtengesetz kann zu beachten sein.

Im Beamtendeutsch gab es vor 35 Jahren ( mein Vater war auch Beamter ) so Begriffe wie Eingabe - Gesuch.

Ganz wichtig: keine Aktivitäten vor Genehmigung !!!

Du solltest Deinem Arbeitgeber bereits beim Antrag auf Genehmigung darlegen, daß Deine Tätigkeit als Lehrer in keiner Weise negativ beeinflußt wird.

Wenn Du auch als Musiklehrer tätig bist, kann man überlegen, eine Musik - Ag mit einzubinden.

Aber Vorischt: Arbeitszeiten abends !!!

Viel Erfolg bei dieser schönen Nebenbeschftigung.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

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