Liebes Forum,
nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer bei einer Firma möchte seinem Hobby als Musiker nachgehen und bekommt hin und wieder auch Geld dafür. Seine Arbeit in der Firma hat überhaupt nichts mit Musik zu tun. Im Vertrag steht, dass unentgeltliche Nebentätigkeiten der Zustimmung bedürfen. Obwohl der Arbeitgeber kreative Tätigkeiten in der Freizeit grundsätzlich unterstützt, möchte er relativ konkret wissen, was der Arbeitnehmer macht. Im steuerrechtlichen Sinne ist das Musik-Hobby eine Liebhaberei, da er mehr Verlust als Gewinn macht.
Der Arbeitnehmer möchte diese Nebentätigkeit dem Arbeitgeber korrekt anzeigen, ohne dabei auf unwichtige Details einzugehen.
Sein Musik-Hobby enthält potentiell folgende Komponenten
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Konzerte (gegen Bezahlung), möglicherweise eine regelmäßige Konzertreihe (einmal wöchentlich oder monatlich)
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musikalische Gestaltung anderer öffentlicher Veranstaltungen und privater Feiern (gegen Bezahlung)
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Vermarktung von selbst eingespielten CDs (mit eigener Musik)
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Vermarktung eigener musikalischer Arrangements und Komposition
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eine Musiker-Webseite, über die die Vermarktung läuft
(Das alles natürlich im zeitlich zulässigen Rahmen.)
Wie kann er das in einem Sammelbegriff als Nebentätigkeit anzeigen, so dass der Arbeitgeber kein Problem damit haben sollte. Einige Ideen meinerseits:
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Nebentätigkeit als Musiker
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Nebentätigkeit als freischaffender Musiker
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Nebentätigkeit als freischaffender Musiker und Komponist
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Vermarktung der eigenen Musik
Vielen Dank für Eure Ideen,
spectral flow