Nebentätigkeit als Musiker

Liebes Forum,

nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer bei einer Firma möchte seinem Hobby als Musiker nachgehen und bekommt hin und wieder auch Geld dafür. Seine Arbeit in der Firma hat überhaupt nichts mit Musik zu tun. Im Vertrag steht, dass unentgeltliche Nebentätigkeiten der Zustimmung bedürfen. Obwohl der Arbeitgeber kreative Tätigkeiten in der Freizeit grundsätzlich unterstützt, möchte er relativ konkret wissen, was der Arbeitnehmer macht. Im steuerrechtlichen Sinne ist das Musik-Hobby eine Liebhaberei, da er mehr Verlust als Gewinn macht.

Der Arbeitnehmer möchte diese Nebentätigkeit dem Arbeitgeber korrekt anzeigen, ohne dabei auf unwichtige Details einzugehen.

Sein Musik-Hobby enthält potentiell folgende Komponenten

  • Konzerte (gegen Bezahlung), möglicherweise eine regelmäßige Konzertreihe (einmal wöchentlich oder monatlich)

  • musikalische Gestaltung anderer öffentlicher Veranstaltungen und privater Feiern (gegen Bezahlung)

  • Vermarktung von selbst eingespielten CDs (mit eigener Musik)

  • Vermarktung eigener musikalischer Arrangements und Komposition

  • eine Musiker-Webseite, über die die Vermarktung läuft

(Das alles natürlich im zeitlich zulässigen Rahmen.)

Wie kann er das in einem Sammelbegriff als Nebentätigkeit anzeigen, so dass der Arbeitgeber kein Problem damit haben sollte. Einige Ideen meinerseits:

  • Nebentätigkeit als Musiker

  • Nebentätigkeit als freischaffender Musiker

  • Nebentätigkeit als freischaffender Musiker und Komponist

  • Vermarktung der eigenen Musik

Vielen Dank für Eure Ideen,
spectral flow

Hi!

Seine Arbeit in der Firma hat überhaupt
nichts mit Musik zu tun.

Angesichts dieser Tatsache und dem Fakt, dass man als Musiker selbstständig ist, geht es den AG einen feuchten Kehricht an, was genau man macht, wenn es die Arbeitsleistung nicht negativ beeinträchtigt.

Wie kann er das in einem Sammelbegriff als Nebentätigkeit
anzeigen, so dass der Arbeitgeber kein Problem damit haben
sollte.

Musiker. :smile:

VG
Guido

Seine Arbeit in der Firma hat überhaupt
nichts mit Musik zu tun.

Angesichts dieser Tatsache und dem Fakt, dass man als Musiker
selbstständig ist, geht es den AG einen feuchten Kehricht an,
was genau man macht, wenn es die Arbeitsleistung nicht negativ
beeinträchtigt.

Die Kombination Heavy-Metal, Lehramt und Ethikunterricht sind mitunter problematisch…
http://www.heise.de/tp/blogs/6/147684

Schönes WE

osmodius

Hi!

Naja, ein Urteil in dem Fall gibt es ja nicht, und ich habe meine Zweifel, dass dies (und ich sähe hier tatsächlich so etwas wie eine Beeinträchtigung der Außenwirkung) für eine Kündigung gereicht hätte…

Gruß
Guido