Nebentaetigkeit als Rechtsanwalt

Hallo,

Angeregt durch die Frage unten (Einsatzmoeglichkeiten RA) noch ein anderes Thema:

Angenommen jemand ist Jurist beim Staat oder einem Unternehmen. Er moechte gelegentlich nebenberuflich als Rechtsanwalt lukrative Mandate uebernehmen und Gefaelligkeitsdienste fuer Freunde und Familie mit der -unterliegenden- Gegenpartei abrechnen.
Muesste die Person trotzdem mit dem vollen Programm auffahren, also Haftpflicht, Buero, Fortbildungspflicht etc., um als RA zugelassen zu werden, oder gibt es eine „abgespeckte“ Version?

Gruss
Christoph

Hallo!

Muesste die Person trotzdem mit dem vollen Programm auffahren,
also Haftpflicht, Buero, Fortbildungspflicht etc., um als RA
zugelassen zu werden, oder gibt es eine „abgespeckte“ Version?

Die Haftpflichtversicherung ist ein unbedingtes Muss, wer sie nicht hat, dem ist die Zulassung sofort zu entziehen. Das ist auch gut so, denn die Rechtssuchenden müssen sicher davon ausgehen können, dass sie im Schadensfall nicht leer ausgehen.

Selbstverständlich muss ein Anwalt auch eine Kanzlei unterhalten. Man schraubt sich ein Schild an die Haustür, räumt ein Zimmer frei und stellt dort ein Telefon mit Anrufbeantworter hinein - fertig.

Auch die Fortbildungspflicht ist eine Selbstverständlichkeit für einen Anwalt, denn das Recht bildet sich unentwegt fort, und die Mandanten müssen darauf vertrauen können, dass ihr Anwalt nicht hinterherhinkt.

All diese Berufspflichten dienen dazu, das gehobene Vertrauen in den Anwaltsberuf nicht zu erschüttern. „Abgespeckte Versionen“ finden sich zuhauf im neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, aber der Bürger muss wissen, dass Anwalt drin ist, wo Anwalt draufsteht.