Hallo!
Angenommen jemand hat neben seiner haupttätigkeit von einem freund eine nebentätigkeit (z.b. kneipe) angeboten bekommen und soll ihm dafür jeweils (wahrscheinlich montalich?) eine rechnung schreiben.
dazu eine reihe (wahrscheinlich auch recht blöder) fragen:
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ich nehme an man braucht einen gewerbeschein und man bietet in einer solchen situaiton als selbständiger seine dienstleistung barmann an. braucht man dazu also einen gewrbeschein?
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wenn man das geld aus der rechnung überwiesen bekommt, wie und wann überweist man die anfallenden steuern (mehrwertsteuer erstmal, nach jeder rechnung, also monatlich?)
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kann man sich das so vorstellen, dass das neben der haupttätigkeit eine art zweitjob ist, der (vorerst) nach steuerklasse 6 abgerechnet wird?
bin da echt nicht gut informiert und würde mich über antworten (oder auch gerne links zu den angesprochenen themen) freuen
vielen dank
(achso…was für vor- und nachteile hat dieses arbeiten auf rechnung denn…für kneipier und barmann z.b.?)
gruss