Nebentätigkeit als Sound-Engineer

Hallo zusammen!

Ich fürchte, dass zumindest einige der Fragen, die ich im Folgenden stellen werde so oder so ähnlich irgendwo hier schonmal aufgetaucht sind.
Da ich aber was die Thematik Existenzgründug angeht äußerst unbedarft bin, fällt es mir sehr schwer die Verbindung von den hier bereits teilweise gegebenen Antworten zu meinem konkreten Fall herzustellen. Deswegen bitte nicht genervt sein, wenn ihr die ein oder andere Frage schon zig-mal gehört habt.

Meine Situation ist folgende:
Seit ca. 3 Jahren arbeite ich als freier Sound-Engineer/Toningeneur auf Honorarbasis. Hauptsächlich für einen Radiosender (Aufzeichnung und Live-Übertragung von Konzerten), aber auch bei Konzerten in Clubs etc (Live-Beschallung bei Konzerten).
Nun habe ich im September mein Studium abgeschlossen und bin seit Oktober als Dipl.-Ing. in einem Planungsbüro für Raumakustik fest angestellt. Die freiberufliche(?) Tätigkeit als Sound-Engineer verfolge ich aber nebenbei weiter.
Ich überlege nun mich mit der bis jetzt freiberuflichen(?) Tätigkeit richtig selbstständig zu machen (bitte korrigiert mich wenn ich die Begriffe freiberuflich und selbstständig durcheinander schmeiße).

Meine Fragen sind folgende:

  1. Gilt meine Tätigkeit als Sound-Engineer offiziell als ein künstlerischer Beruf, d.h. kann ich das wirklich freiberuflich machen, oder hätte ich schon längst ein Gewerbe anmelden müssen?

  2. Gesetz dem Fall ich kann die Tätigkeit freiberuflich ausüben, kann ich dann Ausgaben, die ich dafür machen muss (z.B. tontechnische Geräte) von meinen Einnahmen abziehen?

  3. Kann ich als Freiberufler Mehrwertsteuer ausweisen?

  4. Gesetz dem Fall ich MUSS ein Gewerbe anmelden, oder Frage 2 ist mit nein zu beantworten: Welche Unternehmensform muss/kann/sollte ich wählen?

Okay, ich denke das reicht erstmal, will euch ja nich direkt mit maximal geballter Unwissenheit schocken :wink:

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
mfG Dominik

  1. Gilt meine Tätigkeit als Sound-Engineer offiziell als ein
    künstlerischer Beruf, d.h. kann ich das wirklich freiberuflich
    machen, oder hätte ich schon längst ein Gewerbe anmelden
    müssen?

Keine Ahnung. Da müssen Andere was zu sagen.
Du kannst ja inzwischen mal Leute mit ähnlichen Jobs suchen und befragen.

  1. Gesetz dem Fall ich kann die Tätigkeit freiberuflich
    ausüben, kann ich dann Ausgaben, die ich dafür machen muss
    (z.B. tontechnische Geräte) von meinen Einnahmen abziehen?

Ab einem bestimmen Wert werden sie nicht als Ausgabe gewertet, sondern auf mehrere Jahre verteilt (=abgeschrieben)
http://www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php
Das funktioniert bei Gewerblern und Freiberuflern gleich.

  1. Kann ich als Freiberufler Mehrwertsteuer ausweisen?

Gewerbler und Freiberufler können sich gleichermaßen für „Unternehmer“ oder „Kleinunternehmer“ entscheiden.

  1. Gesetz dem Fall ich MUSS ein Gewerbe anmelden, oder Frage 2
    ist mit nein zu beantworten: Welche Unternehmensform
    muss/kann/sollte ich wählen?

Im einfachsten Fall ist man ein Einzelunternehmen
http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Deut…
GmbH und ähnliches ist komplizierter.

Gruß JK