Nebentätigkeit angeben?

Hallo,

ich erinnere mich dunkel, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht anzeigen muss. Ist der Satz „Eine Nebentätigkeit gegen Entgelt darf während der Dauer des Anstellungsverhältnisses nur mit Zustimmung des Arbeitgebers ausgeübt werden“ im Anstellungsvertrag (Vollzeitstelle) damit unwirksam?

Danke im Voraus

Felix

Die Nebentätigkeitsklausel ist nicht unwirksam, sondern bestandteil des abgeschlossenen Vertrages. (Vertragsfreiheit)

Eine solche Tätigkeit allerdings zu untersagen ist nicht so einfach.

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Das rechtliche Problem bei solchen Klauseln ist die Berufsfreiheit, die auch über die Generalklauseln ins Zivilrecht hineinwirkt. Meiner Meinung nach ist diese starre Klausel: „entgeltliche Nebentätigkeit = Zustimmungspflicht“ unwirksam ohne einen entsprechenden Zusatz, dass die Zustimmung erteilt wird, wenn keine dringenden betrieblichen Belange entgegen stehen. Außerdem ist bei diesem Themenkomplex das Arbeitszeitgesetz zu beachten, wonach Tätigkeiten, die regelmäßig über acht werktägliche Arbeitstunden hinausgehen, unzulässig sind, vgl. § 3 ArbZG, wobei werktäglich Mo-Sa umfasst.