Im Arbeitsvertrag steht folgende Klausel: Dem AN ist jede Nebentätigkeit, soweit nicht ausdrücklich genehmigt, untersagt.
Ich habe gelesen, das solche Formulierungen rechtlich unwirksam sind.
Muss trotzdem eine Nebentätigkeit - auch wenn sie in keinster Weise mit dem AG korreliert oder die Arbeitskraft beinträchtigt - gemeldet werden?
Danke.