Nebentätigkeit dem AG melden?

Im Arbeitsvertrag steht folgende Klausel: Dem AN ist jede Nebentätigkeit, soweit nicht ausdrücklich genehmigt, untersagt.

Ich habe gelesen, das solche Formulierungen rechtlich unwirksam sind.

Muss trotzdem eine Nebentätigkeit - auch wenn sie in keinster Weise mit dem AG korreliert oder die Arbeitskraft beinträchtigt - gemeldet werden?

Danke.

Hallo

Ja.

Gruß,
LeoLo