Hallo an alle,
Mit der Bedingungen von Nebentätigkeiten neben Hauptberuf bin ich schon ziemlich begegnet. Die Frage bei mit steht aber: MUSS ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben, dass ich Nebengeschäftlich was machen kann? Ich will ab und zu Neuware im eBay anbieten.
Im Arbeitsvertrag steht es bei mir genau so:
„Nebentätigkeiten auch unentgeltliche - bzw. Übernahme oder Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Arbeitgeber, es sei den, die Interessen des Arbeitgebers werden nicht berührt“
So, wie ich von meinen Mitarbeitern erfahren habe, kann ich meine Frage mir gleich als NEIN beantworten, da mein Arbeitgeber sämtliche Nebentätigkeiten verbietet. Von 400€ Minijobs, über 1x in der Woche Zeitung zustellen bis zum Putzen.
Da ich gelentlich mit eBay-Verkauf ein bisschen verdienen will, muss ich daher auch Gewerbe anmelden (wegen mehrere ähnliche Artikel, Neuware usw., … um Gewinn zu erzielen… bla bla… )
Muss ich echt dem Arbeitsgeber sowas zu erteilen?
Ich arbeite doch am Computer und gehe ab und zu zur Post. Die Firma ist mit Digitaldruck und Reprographie beschäftigt, daher droht von mir absolut keine Konkurenz. Ausserdem, ich würde damit nicht mal 16 Studen im Monat verbringen.
Wie kann er erfahren, dass ich auf Gewerbe im Internet was verkaufe? Was könnte mir eventuell drohnen, wenn er es erfahren würde und die vorherige Punkte trotzdem beeinhaltet würden?