nebentätigkeit dem arbeitegber melden - pflicht?

Hallo an alle,
Mit der Bedingungen von Nebentätigkeiten neben Hauptberuf bin ich schon ziemlich begegnet. Die Frage bei mit steht aber: MUSS ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben, dass ich Nebengeschäftlich was machen kann? Ich will ab und zu Neuware im eBay anbieten.
Im Arbeitsvertrag steht es bei mir genau so:
„Nebentätigkeiten auch unentgeltliche - bzw. Übernahme oder Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Arbeitgeber, es sei den, die Interessen des Arbeitgebers werden nicht berührt“

So, wie ich von meinen Mitarbeitern erfahren habe, kann ich meine Frage mir gleich als NEIN beantworten, da mein Arbeitgeber sämtliche Nebentätigkeiten verbietet. Von 400€ Minijobs, über 1x in der Woche Zeitung zustellen bis zum Putzen.

Da ich gelentlich mit eBay-Verkauf ein bisschen verdienen will, muss ich daher auch Gewerbe anmelden (wegen mehrere ähnliche Artikel, Neuware usw., … um Gewinn zu erzielen… bla bla… )

Muss ich echt dem Arbeitsgeber sowas zu erteilen?
Ich arbeite doch am Computer und gehe ab und zu zur Post. Die Firma ist mit Digitaldruck und Reprographie beschäftigt, daher droht von mir absolut keine Konkurenz. Ausserdem, ich würde damit nicht mal 16 Studen im Monat verbringen.

Wie kann er erfahren, dass ich auf Gewerbe im Internet was verkaufe? Was könnte mir eventuell drohnen, wenn er es erfahren würde und die vorherige Punkte trotzdem beeinhaltet würden?

Hallo,
ich denke du solltest das deinem Arbeitgeber melden bzw fragen. Du riskierst deinen Arbeitsplatz oder eine Abmahnung.
Erfahren kann er es per Zufall oder durch Kollegen von dir.
Gruß

Hallo an alle,
Mit der Bedingungen von Nebentätigkeiten neben Hauptberuf bin
ich schon ziemlich begegnet. Die Frage bei mit steht aber:
MUSS ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben, dass ich
Nebengeschäftlich was machen kann? Ich will ab und zu Neuware
im eBay anbieten.
Im Arbeitsvertrag steht es bei mir genau so:
„Nebentätigkeiten auch unentgeltliche - bzw. Übernahme oder
Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Arbeitgeber, es
sei den, die Interessen des Arbeitgebers werden nicht berührt“

So, wie ich von meinen Mitarbeitern erfahren habe, kann ich
meine Frage mir gleich als NEIN beantworten, da mein
Arbeitgeber sämtliche Nebentätigkeiten verbietet. Von 400€
Minijobs, über 1x in der Woche Zeitung zustellen bis zum
Putzen.

Da ich gelentlich mit eBay-Verkauf ein bisschen verdienen
will, muss ich daher auch Gewerbe anmelden (wegen mehrere
ähnliche Artikel, Neuware usw., … um Gewinn zu erzielen…
bla bla… )

Muss ich echt dem Arbeitsgeber sowas zu erteilen?
Ich arbeite doch am Computer und gehe ab und zu zur Post. Die
Firma ist mit Digitaldruck und Reprographie beschäftigt, daher
droht von mir absolut keine Konkurenz. Ausserdem, ich würde
damit nicht mal 16 Studen im Monat verbringen.

Hallo,

ein generelles Muss ist es nicht, den Arbeitgeber zu informieren, wie man im E-Book unter [EDIT by Team: Werbung entfernt] nachlesen kann. Allerdings erweist es sich häufig als sinnvoll, wenn der Arbeitgeber über den Nebenerwerb Bescheid weiß. Er hat zudem eine Fürsorgepflicht, muss also Obacht geben, dass die maximalen Arbeitszeiten nicht überschritten werden. Verbieten kann er das Nebengewerbe allerdings nicht, sofern die hauptberufliche Arbeit nicht darunter leidet und das Nebengewerbe nicht in direkter Konkurrenz zu ihm steht.

Hallo Štefan Győrög,

vielen Dank für deine Anfrage.

Mit dem Satz im Arbeitsvertrag möchte der Arbeitgeber ausschließen, dass Du in irgendeiner Funktion für ein Konkurrenzunternehmen tätig wirst, dass in etwa die Tätigkeiten des Arbeitsgebers mit einschließt. Hier geht es auch um das Know-How des Arbeitgebers, welches nach Möglichkeit nicht nach außen dringen soll.

Andere Nebentätigkeiten (also Tätigkeiten, die absolut nichts mit dem Arbeitgeber zu tun haben), bei dem Einkünfte erzielt werden, sind gegenüber dem Arbeitgeber melde- und genehmigungspflichtig.

Wird das nicht gemeldet und der Arbeitgeber bekommt das raus (z.B. über ebay/Widerrufsbelehrung deines Artikels), dann kann eine fristlose Kündigung drohen.

Ich würde daher folgendes machen: Das Gewerbe könnte auch auf den Partner laufen, dazu gehört aber eine große Portion Vertrauen und Pflichtbewusstsein! Wenn der Partner nicht arbeitet, dann hast du hier auf den Namen deines Partners freie Bahn. Bekommt der Arbeitgeber das raus, dann rümpft er vielleicht die Nase, kann ich aber aus diesem Grunde nicht fristlos kündigen, sondern er lässt sich was anderes einfallen, um dich fristgerecht los zu werden. Die Gefahr besteht sowieso immer.

Alternativ beschränkst du deinen Verkauf bei ebay auf privater Basis (gebraucht) oder du verkaufst nicht bei ebay sondern unter der Hand woanders (Flohmärkte, usw.)

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern