Nebentätigkeit dem Haupt-AG melden?

Hallo an alle und guten morgen,

angenommen man hätte einen Bekannten, der Handwerker ist (Maler, KFZ Mechaniker, Fliesenleger oder sonstiges…)

Nun würde man sich mit Diesem einigen, Büroarbeiten für Ihn zu machen um ihn damit zu entlasten. Dafür wird man nicht bezahlt, sondern die Stunden werden „gesammelt“ um dann im Gegenzug nach ca. 0,5 - 1 Jahr eine Dienstleistung (im Wert von ca. 1000 Euro) von diesem kostenlos zu erhalten.

Müsste man diese Nebentätigkeiten, die man abends von zu Hause am PC erledigt, dem Arbeitgeber melden, auch wenn man nichts dazu verdient?
Es ist sozusagen eine Gefälligkeit unter Freunden (jahrelang Bekannte) die sich sozusagen gegenseitig helfen.

LG Jasmin

Hallo,

Nun würde man sich mit Diesem einigen, Büroarbeiten für Ihn zu
machen um ihn damit zu entlasten. Dafür wird man nicht
bezahlt, sondern die Stunden werden „gesammelt“ um dann im
Gegenzug nach ca. 0,5 - 1 Jahr eine Dienstleistung (im Wert
von ca. 1000 Euro) von diesem kostenlos zu erhalten.

das wäre ein geldwerter Vorteil der natürlich voll steuerlich anzusetzen wäre. (http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug).

Müsste man diese Nebentätigkeiten, die man abends von zu Hause
am PC erledigt, dem Arbeitgeber melden, auch wenn man nichts
dazu verdient?

Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wie Du selbst schreibst, verdient man sehr wohl etwas dazu, auch wenn es nicht in bar ausgezahlt wird.

Es ist sozusagen eine Gefälligkeit unter Freunden (jahrelang
Bekannte) die sich sozusagen gegenseitig helfen.

Das dürfte das Finanzamt aber anders sehen. Insbesondere bei einer solchen Regelmäßigkeit und der klaren Vereinbarung, dass eine Vergütung in Form einer Gegenleistung stattfindet.

Gruß

S.J.

Hallo,

Nun würde man sich mit Diesem einigen, Büroarbeiten für Ihn zu
machen um ihn damit zu entlasten. Dafür wird man nicht
bezahlt, sondern die Stunden werden „gesammelt“ um dann im
Gegenzug nach ca. 0,5 - 1 Jahr eine Dienstleistung (im Wert
von ca. 1000 Euro) von diesem kostenlos zu erhalten.

das wäre ein geldwerter Vorteil der natürlich voll steuerlich
anzusetzen wäre. (http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug).

Wie sollte man es steuerlich ansetzten, wenn nie Summen abgerechnet werden?

Angenommen, rein hypothetisch, ich würde 4-7 mal die Woche den Hund meiner (älteren) Nachbarin ausführen, dafür kocht sie z.B jeden Tag für mich … oder ich würde meiner Nachbarin die Haare schneiden, diese würde dafür meine Wäsche waschen …
Muss man das alles dem Finanzamt melden?

Und wie funktioniert das dann bei diesen Tauschringen. Also diese „Gemeinschaften“ in denen Dienstleistungen getauscht werden bzw. mit Punkten, oder wie auch immer, gut geschrieben werden?

LG Jasmin

Hallo,

Wie sollte man es steuerlich ansetzten, wenn nie Summen
abgerechnet werden?

Du redest doch selbst von einer „Dienstleistung (im Wert von ca. 1000 Euro)“

Angenommen, rein hypothetisch, ich würde 4-7 mal die Woche den
Hund meiner (älteren) Nachbarin ausführen, dafür kocht sie z.B
jeden Tag für mich … oder ich würde meiner Nachbarin die
Haare schneiden, diese würde dafür meine Wäsche waschen …
Muss man das alles dem Finanzamt melden?

Das kann man natürlich nicht glasklar abgrenzen. Wenn aber klar vereinbart wird, dass eine Dienstleistung erbracht wird, die widerum mit einer anderen Dienstleistung vergütet wird, ist es problematisch. Wäre dies zulässig, würde keiner mehr für Geld arbeiten sondern nur noch gegen Naturalien. Das ganze natürlich vollkommen abgabenfrei.

Gruß

S.J.

Hallo,

es gilt der alte Grundsatz „Und was man nicht mehr messen kann, das nimmt man frei nach Schnauze an“. D.h. Hund ausführen gegen Essen kochen wird man im Zweifelsfall einfach in freier Sachverhaltswürdigung schätzen, wobei man sich von gängigen Tarifen gewerblicher Anbieter (Hunde ausführen wird ja auch durchaus als bezahlte Dienstleistung angeboten, und Menübringdienste oder Mittagstische gibt es auch) leiten lassen wird.

Tauschringe sind streng genommen kriminelle Vereinigungen mit dem Vorsatz der Steuerhinterziehung. Die Tatsache, dass man sie bislang unbehelligt lässt, hängt einfach damit zusammen, dass diese sozialromantischen Vereinigungen so schlecht laufen, dass da kaum nennenswerte Umsätze erreicht werden, die den Ermittlungsaufwand lohnen würden.

Gruß vom Wiz

Hallo,

… sofern das denn ein Arbeitsverhältnis ist. Doch nur Sachbezüge geht bei Arbeitsverträgen nicht:

http://www.juraforum.de/gesetze/GewO/107/107_GewO_be…

Also wäre so etwas nur auf selbständiger Basis möglich.

VG
EK