Guten Tag,
ist es erlaubt im Pflegeheim, wo man Hauptberuflich als Altenpflegerin tätig ist , auch die angemeldete Nebentätigkeit als Fußpflegerin auszuüben? Ich bin der Meinunf „Nein“, für mich ist es Beeinflussung Schutzbefohlener. Wir sehen Sie das??? In einem Heim ist eine langjährige Med. Fußpflegerin tätig ( 20 Jahre). Jetzt hat eine Altenpflegerin auch diese Ausbildung gemacht und nimmt Ihr Monat für Monat die Kundschaft weg, da Sie ja ständig vor Ort ist und dadurch viel schneller an den Neuzugängen und Angehörigen ist um sich dort vorzustellen. Die langjährige Med. Fußpflegerin kommt dagen nur alle 4 Wochen.
Dank für Ihre Auskunft,
herzlichst konstaru