Nebentätigkeit für meinen Arbeitgeber

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite als Festangestellte bei einem Reiseveranstalter im Büro. Letztes Jahr habe ich nun eine Weiterbildung zum Gästeführer abgeschlossen und möchte mir damit nun noch ein Zubrot verdienen. Mein Arbeitgeber gestattet mir nicht, mich als Gästeführer selbständig zu machen, da er darin einen Interessenskonflikt mit dem eigenen Unternehmen sieht.

Ich habe über mehrere Ecken gehört, dass es als Privatmensch möglich sein soll, seinem Arbeitgeber einen gewissen Betrag pro Monat in Rechnung zu stellen, für in der Freizeit erbrachte Leistungen. Gibt es solch eine Regelung und wie hoch ist dieser monatliche Betrag?

Vielen Dank für Deine Antwort.

Entschädigung Nebenjob durch Arbeitgeber

Hallo Constanze,

da hast du leider den falschen gefragt zu deinem Problem, da es hier nicht um Fragen des Arbeitsschutzrechtes geht. Mal meine private Meinung: Sicher kann ein Arbeitgeber die Ausführung von Nebentätigkeiten untersagen, wenn diese zu einem Interessenkonflikt mit den Aufgaben des Betriebes führen können. Ebenso bei zu intensiver zeitlicher Beanspruchung durch den Nebenjob.
Deine Frage bezüglich einer Zahlungspflicht seitens des Arbeitgebers für von dir erbrachte Leistung gegenüber Dritte erschließt sich mir nicht, was hat der Arbeitgeber damit zu tun? Oder werden diese Tätigkeiten im Auftrag desd AG erledigt? Dann wäre zu fragen, ob dies zu deinen Aufgaben laut Arbeitsvertrag gehört.

Ich hoffe es hilft dir weiter oder du mußt mal konkreter die Zusammenhänge darstellen.

Hallo Constanze,

ich fürchte, dass ist nicht mein Fachgebiet.
Wünsche dir viel Erfolg bei der Klärung dieser Frage.

Mfg

Angelika

Ich kann dir leider nur einen Tipp geben, versuche Es über deinen Arbeitgeber laufen zu lassen. Das heisst, der Reiseveranstalter bietet eine Gästeführung an.
Gruß Hansi