Ich bin hauptberuflich BA-Student in einer großen amerikanischen IT-Firma.
In meiner Freizeit erstelle ich digitale Grafiken, Layouts und bastle Webseiten. Jetzt hab ich schon mehrmals Anfragen bekommen, ob ich meine Arts auch verkaufen würde, bzw. auch auf Auftrag Webauftritte gestalte.
Ich hab dann mit meinem Chef gesprochen und das von Seiten der Firma abgeklärt - da gibt es also kein Problem.
Jetzt habe ich gelesen, dass man
wenn man eine Tätigkeit öfter als nur gelegentlich macht und eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ein Gewerbe anmelden muss. Was bedeutet „öfter als nur gelegentlich“? Öfter als einmal?
wenn man ein Gewerbe anmeldet und im Jahr weniger als 16.620€ verdient, keine Umsatzsteuer abführen muss. Stimmt das? Da werde ich nämlich um Längen drunter liegen - soviel verdien ich ja nicht mal in meinem Hauptberuf.
wenn man im Monat weniger als 400€ verdient, muss man keine Sozialabgaben zahlen. Da werde ich auch nicht drüber kommen.
Ich rechne mit 4-6 Aufträgen im Jahr, also maximal 2000€ im
Jahr zusätzlich.
Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde, was kommt dann alles auf
mich zu? Muss ich dann bis an den Rest meines Lebens eine
Einkommenssteuererklärung machen? Wie sieht das mit Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc. aus, wenn ich unter 400€ im Monat bleibe? Wenn ich mir jetzt speziell für diese Tätigkeit eine neue Software / neue Hardware hole, kann ich diese Ausgaben dann in der Einkommenssteuererklärung absetzen?
Dann hab ich noch ne Frage zur Namensgebung:
Ich darf ja einen Fantasienamen für mein Gewerbe wählen, solange mein Name mit dran steht. Wie finde ich denn raus, ob dieser Name markengeschützt oder ähnliches ist? Es geht mir eigentlich um die URL, die ich mir dazu holen möchte.
Wenn ich also jetzt mein Gewerbe „XYZ - Hans Wurst“ nenne und mir dazu die URL „www.xyz.de“ hole, es aber schon eine Firma mit dem Namen „XYZ“ gibt (wovon ich aber nichts weiß), könnte ich damit Probleme kriegen?
Musst Du eh nicht und ist auch besser, das nicht zu machen. Spart
Geld und Papierkram.
Wenn ich mir jetzt speziell für diese Tätigkeit eine neue
Software / neue Hardware hole, kann
ich diese Ausgaben dann in der Einkommenssteuererklärung
absetzen?
Klar, sind Betriebsausgaben.
Wie finde ich denn raus, ob
dieser Name markengeschützt oder ähnliches ist?
Beim Patentamt anfragen, nur die wissen das. www dazu über google
oder hier im Archiv. Ist aber unabhängig von der URL. Das eine
schließt das andere nicht ein.
Wenn ich also jetzt mein Gewerbe „XYZ - Hans Wurst“ nenne und
mir dazu die URL „www.xyz.de“ hole, es aber schon eine Firma
mit dem Namen „XYZ“ gibt (wovon ich aber nichts weiß), könnte
ich damit Probleme kriegen?
Musst Du eh nicht und ist auch besser, das nicht zu machen.
Spart Geld und Papierkram.
Hast du dabei auch an das FA gedacht? Die Anerkennung des Freiberufler Status ist nämlich deren Angelegenheit.
Sollte der künstlerische Aspekt im Vordergrund stehen, dann könnte es klappen. Der Weg über den Katalogberuf geht ja IMHO noch nicht.
Das reine Tippseln von Websites ist IIRC keine freiberufliche Tätigkeit.
Wenn ich also jetzt mein Gewerbe „XYZ - Hans Wurst“ nenne und
mir dazu die URL „www.xyz.de“ hole, es aber schon eine Firma
mit dem Namen „XYZ“ gibt (wovon ich aber nichts weiß), könnte
ich damit Probleme kriegen?
Musst Du eh nicht und ist auch besser, das nicht zu machen.
Spart Geld und Papierkram.
Und warum?
Das mit dem Freiberufler hab ich ja auch schon in Erwägung gezogen, aber so wie ich das sehe, falle ich da höchstens mit meinen Grafiken und Layouts rein… Sobald ich aber auch ganze Webauftritte code, wäre ich ja kein „Künstler“ mehr und müsste ein Gewerbe anmelden… Bitte korrigier mich, wenn ich mich irre… Was hat man denn als Freiberufler für Pflichten?
Wenn ich mir jetzt speziell für diese Tätigkeit eine neue
Software / neue Hardware hole, kann
ich diese Ausgaben dann in der Einkommenssteuererklärung
absetzen?
Klar, sind Betriebsausgaben.
Auch, wenn ich dann kein Gewerbe anmelde?
Sorry, wenn ich etwas planlos rüber komme, aber genauso fühl ich mich gerade auch.
Hast du dabei auch an das FA gedacht? Die Anerkennung des
Freiberufler Status ist nämlich deren Angelegenheit.
Sollte der künstlerische Aspekt im Vordergrund stehen, dann
könnte es klappen. Der Weg über den Katalogberuf geht ja IMHO
noch nicht.
Das reine Tippseln von Websites ist IIRC keine freiberufliche
Tätigkeit.
Ich habe gelesen, dass man, sobald man eine freiberufliche zusammen mit einer gewerblichen Tätigkeit ausübt, diese dann gesamtheitlich zu einer gewerblichen Tätigkeit wird, wenn man das nicht explizit trennt. Sprich: sobald ich ganze Webauftritte code, bin ich kein Freiberufler mehr… Und sobald ich diesen Service auf meiner HP anbiete, liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor… *planlos*
Danke für die Adressen… Leider konnten die mir auch nicht einwandfrei helfen…
Die URL ist noch frei. Bei Google finde ich den gleichnamigen Begriff nur in Zusammenhang mit einer .com-Endung. Muss ich mich dann auch weltweit erkundigen, ob dieser Begriff jetzt geschützt ist?
Ich habe jetzt bei der www.dpma.de (Deutsches Patent- und Markenamt)
und bei der www.wipo.int (World Intellectual Property Organization)
nach meinem Wunschnamen gesucht und nichts dazu gefunden.
Kann man mich denn nachträglich verklagen, wenn ich mir diese URL jetzt hole und nachträglich jemand eine Marke auf diesen Namen anmeldet? Kann ich mir eigentlich maximal vorstellen, dass man auf Herausgabe der URL verklagt wird, aber ein Freund von mir meint was anderes…
stimmt wohl leider, wenn Du auch codest, dann geht das mit dem
Freiberuflichen wohl nicht mehr. Betonung von mir hier auf „wohl“. Bin
mir nicht sicher, wenn Du eben den Schwerpunkt auf das künstlerische
legst. Wenn es nicht gehen sollte, kannst man die Dinge aufteilen. Aber
das könnte bei Deinem geringen Aufkommen etwas den Rahmen sprengen vom
Aufwand her. Also Finanzamt fragen.
Zur URL: Natürlich kann man die URL bekommen, wenn sie frei ist. Dazu
wurden ja die verschiedenen Endungen mit .de, .net, etc. gemacht. Auf
Nummer sicher gehst Du, wenn beim Patentamt nix gemeldet ist (hast Du
schon) und die andere Firma nicht in Deinem Bereich arbeitet.
Nachtrag: nein, wenn Du die URL hast, kann Dich niemand nachträglich
verklagen, wenn er später etwas anmeldet. Auch eine nicht gemeldete
„Marke“ genießt einen gewissen Schutz und wer zuerst da ist, der malt
zuerst. Nicht mal auf Herausgabe, siehe Touran. (Schutz kostet übrigens
runde 300 Euro). Ich weiß, Shell hat gegen die Familie Shell gewonnen,
aber das ist auch ein besonderer Fall.
Richard, nochmals vielen, vielen Dank für deine konstruktiven Antworten! Du hast mir sehr geholfen!
Werde das gleich mal meinem Kumpel mitteilen.
Trotzdem weiß ich jetzt noch nicht, was auf mich zukommt, sollte das Finanzamt meine Tätigkeit als freiberuflich anerkennen… Klar, ich muss keine Gewerbesteuer zahlen, aber das Problem mit der Versicherung, Sozialabgaben, etc. fällt dadurch ja nicht weg, oder?
Der Artikel bezieht sich ja aber darauf, dass die Frau mehrere tausend Domains hat und diese spezielle Domain zwar vorher registriert, sie aber erst nach der Registrierung der Marke wirklich genutzt hat (wahrscheinlich als Vorwand). Im anderen Fall der genannt wurde, ist auch nur von „spekulativem Registrieren“ die Rede, mit der Absicht die URL gewinnbringend zu verkaufen.
Ich habe ja nur vor EINE Url zu registrieren und will sie auch SOFORT nutzen, also würde ich sagen, dass das genannte Beispiel hier nicht wirklich zutrifft.
Hallo,
ja das mit der Domain sehe ich auch so. Der Hauptgrund war sicher, die
die Dame diese nicht genutzt hat. Also da keine Bange. Wer zuerst kommt
…
Mit der Versicherung (Du meinst sicher Krankenversicherung etc.) weiß
ich absolut nichts. Da gibt es aber einen bestimmten Satz, den man als
Student verdienen darf. Vielleicht die Frage mal im Versicherungsbrett
stellen.
Sehe gerade, dass Du im PLZ 7 bist. Kann ich also auf Dich zukommen,
wenn mal jemand eine Internetseite braucht …
Schönen Feierabend
Richard
Mit der Versicherung (Du meinst sicher Krankenversicherung
etc.) weiß ich absolut nichts. Da gibt es aber einen bestimmten Satz,
den man als Student verdienen darf.
Naja, ich bin ja kein Student im eigentlichen Sinne… Ich bekomm ja ein festes Gehalt, bin also eher Angestellter als Student… Werde mich einfach mal erkundigen.
Die Antworten haben mir aber auch schon sehr viel gebracht!
Sehe gerade, dass Du im PLZ 7 bist. Kann ich also auf Dich
zukommen, wenn mal jemand eine Internetseite braucht …