Nebentätigkeit im Ausland

Moin Steuerfüchse,

ein Arbeitnehmer (Deutscher mit Wohnsitz und Arbeitsplatz in D) hat im Ausland (speziell der Schweiz) eine Nebentätigkeit, die entlohnt wird. (Besser gesagt, er hat Aussicht auf eine solche Tätigkeit)

Dieser Lohn wird in der Schweiz versteuert.
Hat der Arbeitnehmer daneben mit weiteren Abgaben in D zu rechnen?

Gandalf

Woher weißt Du, dass die Einkünfte in der Schweiz zu versteuern sind?

Hallo,

ein Arbeitnehmer (Deutscher mit Wohnsitz und Arbeitsplatz in
D)

folglich liegt in Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht vor (=Normalfall)

hat im Ausland (speziell der Schweiz) eine Nebentätigkeit,
die entlohnt wird. (Besser gesagt, er hat Aussicht auf eine
solche Tätigkeit)

Dieser Lohn wird in der Schweiz versteuert.

also Einkunftsart nichtselbständige Arbeit

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz hat die Schweiz das Besteuerungsrecht für die nichtselbständige Tätigkeit in der Schweiz, wenn der Lohn von einem schweizer Arbeitgeber bezahlt wird.

Nach dem DBA ist dieser Lohn dann in Deutschland steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. der Steuersatz für die inländische Besteuerung erhöht sich etwas, so dass eine etwas höhere Steuer festgesetzt wird.

Schöne Grüße
C.

Hat der Arbeitnehmer daneben mit weiteren Abgaben in D zu
rechnen?

Gandalf

Hallo,

danke erst mal für die Information.
kurze Nachfrage.

Nach dem DBA ist dieser Lohn dann in Deutschland steuerfrei,
unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. der Steuersatz
für die inländische Besteuerung erhöht sich etwas, so dass
eine etwas höhere Steuer festgesetzt wird.

in welcher Größenordnung spielt sich das ab?
wenn man sagen wir mal ca. 20.000 Schweizer Franken pro Jahr verdient (Brutto) wie würde sich das auf das Einkommen in D auswirken?

Gandalf

Servus,

wenn man sagen wir mal ca. 20.000 Schweizer Franken pro Jahr
verdient (Brutto) wie würde sich das auf das Einkommen in D
auswirken?

Wenn man 20.000 SFr mit 12.200 € ansetzt und daraus Einkünfte von 11.000 € annimmt, ein Beispiel unter der Annahme, dass der Arbeitnehmer verheiratet ist und ein zu versteuerndes Einkommen von 65.000 € bereits vorhanden ist: Dann würde der Durchschnittsteuersatz für das deutsche Einkommen wegen des Progressionsvorbehaltes von 20,4 % auf 22,5 % steigen.

Schöne Grüße

MM

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Tach Maddin,

danke erst mal für die Informationen.

Andere Abzüge (Renten-, Kranken-, oder Arbeitslosenversicherung etc.) werden also nicht fällig?

Gandalf

Servus,

in Deutschland nicht, aber von der CH haben wir noch nicht im Einzelnen gesprochen.

Was in der CH erhoben wird, ist sinnvoll an Ort und Stelle zu eruieren, weil es da wenigstens kantonal, möglicherweise auch kommunal Unterschiede gibt (soweit nichts Genaues, bloß eine vage Erinnerung vom Fall eines entsandten Kollegen, bei dem ich mit dem Stadtsteueramt Genf zu tun hatte und darob ein bissel verblüfft war, weil ich von Stadtsteuerämtern mehr gewohnt war, dass sie maximal einen Messbetrag mit einem Hebesatz multiplizieren dürfen). Die Hauptsache dürften bei dem fraglichen Betrag die AHV-Beiträge sein: Bei diesen ist es aber von Bedeutung, ob die Tätigkeit in der CH im Rahmen der Entsendung aus einem in D sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stattfindet oder ob es sich um eine eigenständige Anstellung in der CH handelt. Wenn etwa im Zusammenhang mit einem in beiden Ländern aktiven Konzern eine Option besteht, ist sozialversicherungstechnisch immer eine Zusammenfassung der Dienstverhältnisse (und daraus Entsendung) bei einem Arbeitgeber in einem Land sinnvoll, weil es das System von Mindestbeitragszeiten fast überall gibt, meines Wissens auch bei der AHV.

Schöne Grüße

MM

Tach,

in Deutschland nicht,

OK, das wollte ich wissen, danke.

aber von der CH haben wir noch nicht im
Einzelnen gesprochen.

Das wird sich ergeben und läßt sich eh nicht ändern :wink:

Gandalf

Servus,

Das läßt sich eh nicht ändern :wink:

kommt drauf an - paar Gestaltungen gibts da schon. Bei kurzfristigen Einsätzen kann es eine Rolle spielen, ob eine Schwestergesellschaft im Ausland die Aufwendungen für die Bezüge selber trägt oder an ihre Schwester/Mutter/Tochter in D weiterberechnet. Und die Sache mit der Entsendung ist ziemlich einfach zu steuern.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

aber von der CH haben wir noch nicht im
Einzelnen gesprochen.

Das wird sich ergeben und läßt sich eh nicht ändern :wink:

zur Rechtslage in der Schweiz lässt sich eventuell hier was finden:

/t/arbeiten-in-der-schweiz–3/1250882

und noch ein paar Links zum Versicherungsrecht

http://www.assura.ch/de/
http://www.visana.ch/visana/index.htm
http://www.css.ch/home

Schau doch auch mal bei http://www.comparis.ch/comparis/default.aspx rein. Da kannst Du u.a. für Krankenkassen einen Prämienvergleich anstellen. Und auf diese Weise auch weiterführende Links zu weiteren Krankenkassen finden.

Auf http://www.beobachter.ch/ findest Du viele nützliche Informationen für viele Alltagsthemen, darunter sicher auch Informationen über das Gesundheits- bzw. das Versicherungswesen.

Schöne Grüße
C.

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