Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

Hallo,
angenommen man ist im öffentlichen Dienst beschäftigt und der Vorgesetzte hat nebenher eine Firma. Darf man dann für diese Firma eine Nebentätigkeit ausüben?

In der Nebentätigkeitsanzeige für den öffentlichen Dienst wird danach gefragt, ob der „Auftraggeber“ zum öffentlichen Dienst gehört. Bezieht sich das auf die Firma, die in diesem Fall nicht zum öffentlichen Dienst gehört, oder auf den Vorgesetzten, der ja ebenfalls im öffentlichen Dienst arbeitet?
Was passiert, wenn der Auftraggeber zum öffentlichen Dienst gehört?

Und wie verhält es sich mit den Arbeitszeiten? Darf man die Arbeit im öffentlichen Dienst für die Nebentätigkeit unterbrechen, wenn man die Zeit später wieder herausarbeitet?

Hallo,

angenommen man ist im öffentlichen Dienst beschäftigt und der
Vorgesetzte hat nebenher eine Firma. Darf man dann für diese
Firma eine Nebentätigkeit ausüben?

ganz allgemein steht dem erstmal nichts entgegen.

In der Nebentätigkeitsanzeige für den öffentlichen Dienst wird
danach gefragt, ob der „Auftraggeber“ zum öffentlichen Dienst
gehört. Bezieht sich das auf die Firma, die in diesem Fall
nicht zum öffentlichen Dienst gehört, oder auf den
Vorgesetzten, der ja ebenfalls im öffentlichen Dienst
arbeitet?

Damit ist die Firma gemeint, also „nein“.

Was passiert, wenn der Auftraggeber zum öffentlichen Dienst
gehört?

Und wie verhält es sich mit den Arbeitszeiten? Darf man die
Arbeit im öffentlichen Dienst für die Nebentätigkeit
unterbrechen, wenn man die Zeit später wieder herausarbeitet?

Dies kommt auf die Vorschriften in Deiner Behörde an - gibt es z.B. eine uneingeschränkte Gleitzeitregelung, dann ist es vermutlich kein größeres Problem.
Grundsätzlich gilt: deine „Hauptbeschäftigung im ÖD“ darf nicht durch die Nebentätigkeit eingeschränkt/beeinträchtigt werden.

Beatrix