Hallo,
angenommen man ist im öffentlichen Dienst beschäftigt und der Vorgesetzte hat nebenher eine Firma. Darf man dann für diese Firma eine Nebentätigkeit ausüben?
In der Nebentätigkeitsanzeige für den öffentlichen Dienst wird danach gefragt, ob der „Auftraggeber“ zum öffentlichen Dienst gehört. Bezieht sich das auf die Firma, die in diesem Fall nicht zum öffentlichen Dienst gehört, oder auf den Vorgesetzten, der ja ebenfalls im öffentlichen Dienst arbeitet?
Was passiert, wenn der Auftraggeber zum öffentlichen Dienst gehört?
Und wie verhält es sich mit den Arbeitszeiten? Darf man die Arbeit im öffentlichen Dienst für die Nebentätigkeit unterbrechen, wenn man die Zeit später wieder herausarbeitet?